Begrenzte Corona-Impfpflicht kommt
Ab März 2022 muss Gesundheitspersonal immunisiert sein – Lucha denkt an Lockdown
- Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wird es in Deutschland eine Impfpflicht geben – allerdings begrenzt auf Gesundheitspersonal. Dies sowie weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie haben Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen. Der von der neuen Koalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmten im Parlament auch die CDU/CSU und in der Länderkammer die unionsgeführten Länder zu. Die Unionsseite kritisierte jedoch, dass es keine Rückkehr zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebe.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha erneuerte derweil im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“seine Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht. „Noch können wir ja eine Impfquote von 80 bis 90 Prozent erreichen – auch mithilfe einer allgemeinen Impfpflicht, die ziemlich sicher im Frühjahr kommen wird“, sagte der Grünen-Politiker. Auch bei den Kontaktbeschränkungen sind für Lucha weitergehende Maßnahmen denkbar. Am Freitag hatten Bundestag und Bundesrat mit dem veränderten Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass künftig auch wieder Restaurants, Bars und Clubs geschlossen werden können. Lucha denkt sogar an einen neuerlichen Lockdown. Er sei zwar eigentlich der Überzeugung, dass das aktuelle Instrumentarium ausreichen müsste, „aber offensichtlich reichen Appelle an die Vernunft nicht aus“. Er komme manchmal ins Grübeln, „ob ein Lockdown nicht doch notwendig werden könnte, wenn sich die Pandemie-Lage jetzt nicht signifikant bessert“. Der Südwest-Gesundheitsminister begründet dies auch mit den Zahlen aus dem Nachbarland Österreich: „20 Tage Lockdown, Halbierung der Inzidenz.“Jedoch zögert er mit einer Forderung. „Man darf jedoch die gesamtgesellschaftlichen Kollateralschäden nicht vergessen und muss sorgfältig abwägen.“
Die nun im Bund beschlossene begrenzte Impfpflicht gilt für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Arztpraxen. Dort Beschäftigte müssen bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Im Bundestag votierten 571 von 689 Abgeordneten für das neue Gesetz, es gab 80 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen. Im Bundesrat fiel die Entscheidung einstimmig aus. Zusätzlich impfen können künftig Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Voraussetzung ist eine Schulung.
In seiner ersten Bundestagsrede als Gesundheitsminister verteidigte Karl Lauterbach (SPD) die Maßnahmen. Dies sei das notwendige Instrument, um die Delta-Welle zu brechen und die Omikron-Welle „so gut, wie wir können“zu verhindern – sowohl lokal als auch bundesweit. Der Gesundheitsminister betonte: „Bei der Inzidenz, die wir derzeit haben, ist die einzige Alternative zur Schließung von Restaurants und kulturellen Einrichtungen oft die, dass Ungeimpfte dort nicht hineinkommen.“Bis Weihnachten müsse die DeltaWelle zurückgedrängt werden. Familientreffen müssten zum Fest nicht nur stattfinden können, „sondern sicher stattfinden können“.