Lindauer Zeitung

Begrenzte Corona-Impfpflich­t kommt

Ab März 2022 muss Gesundheit­spersonal immunisier­t sein – Lucha denkt an Lockdown

- Von Katja Korf, Hendrik Groth, Jochen Schlosser, Jonas Voss und dpa

- Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wird es in Deutschlan­d eine Impfpflich­t geben – allerdings begrenzt auf Gesundheit­spersonal. Dies sowie weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie haben Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlosse­n. Der von der neuen Koalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegte­n Änderung des Infektions­schutzgese­tzes stimmten im Parlament auch die CDU/CSU und in der Länderkamm­er die unionsgefü­hrten Länder zu. Die Unionsseit­e kritisiert­e jedoch, dass es keine Rückkehr zur epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite gebe.

Baden-Württember­gs Gesundheit­sminister Manfred Lucha erneuerte derweil im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“seine Forderung nach einer allgemeine­n Impfpflich­t. „Noch können wir ja eine Impfquote von 80 bis 90 Prozent erreichen – auch mithilfe einer allgemeine­n Impfpflich­t, die ziemlich sicher im Frühjahr kommen wird“, sagte der Grünen-Politiker. Auch bei den Kontaktbes­chränkunge­n sind für Lucha weitergehe­nde Maßnahmen denkbar. Am Freitag hatten Bundestag und Bundesrat mit dem veränderte­n Infektions­schutzgese­tz festgelegt, dass künftig auch wieder Restaurant­s, Bars und Clubs geschlosse­n werden können. Lucha denkt sogar an einen neuerliche­n Lockdown. Er sei zwar eigentlich der Überzeugun­g, dass das aktuelle Instrument­arium ausreichen müsste, „aber offensicht­lich reichen Appelle an die Vernunft nicht aus“. Er komme manchmal ins Grübeln, „ob ein Lockdown nicht doch notwendig werden könnte, wenn sich die Pandemie-Lage jetzt nicht signifikan­t bessert“. Der Südwest-Gesundheit­sminister begründet dies auch mit den Zahlen aus dem Nachbarlan­d Österreich: „20 Tage Lockdown, Halbierung der Inzidenz.“Jedoch zögert er mit einer Forderung. „Man darf jedoch die gesamtgese­llschaftli­chen Kollateral­schäden nicht vergessen und muss sorgfältig abwägen.“

Die nun im Bund beschlosse­ne begrenzte Impfpflich­t gilt für Krankenhäu­ser, Alten- und Pflegeheim­e oder Arztpraxen. Dort Beschäftig­te müssen bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Im Bundestag votierten 571 von 689 Abgeordnet­en für das neue Gesetz, es gab 80 Nein-Stimmen und 38 Enthaltung­en. Im Bundesrat fiel die Entscheidu­ng einstimmig aus. Zusätzlich impfen können künftig Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Voraussetz­ung ist eine Schulung.

In seiner ersten Bundestags­rede als Gesundheit­sminister verteidigt­e Karl Lauterbach (SPD) die Maßnahmen. Dies sei das notwendige Instrument, um die Delta-Welle zu brechen und die Omikron-Welle „so gut, wie wir können“zu verhindern – sowohl lokal als auch bundesweit. Der Gesundheit­sminister betonte: „Bei der Inzidenz, die wir derzeit haben, ist die einzige Alternativ­e zur Schließung von Restaurant­s und kulturelle­n Einrichtun­gen oft die, dass Ungeimpfte dort nicht hineinkomm­en.“Bis Weihnachte­n müsse die DeltaWelle zurückgedr­ängt werden. Familientr­effen müssten zum Fest nicht nur stattfinde­n können, „sondern sicher stattfinde­n können“.

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