Lindauer Zeitung

Assange darf an die USA überstellt werden

Gericht in London hebt Auslieferu­ngsverbot für den Wikileaks-Gründer auf

-

(dpa) - Julian Assange (Foto: imago images) bleibt weiter hinter Gittern: Mit einer gerichtlic­hen Niederlage schwinden die Hoffnungen auf eine baldige Freilassun­g des

Wikileaks-Gründers. Stattdesse­n droht die Auslieferu­ng in die USA.

Ein Berufungsg­ericht in London hat das Auslieferu­ngsverbot für den Wikileaks-Gründer an die USA aufgehoben. Das teilte ein Richter am Londoner High Court mit. Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigte­n Staaten ausgeliefe­rt zu werden. Seine Verlobte Stella Moris kündigte an, man wolle Berufung gegen das Urteil einlegen. „Wir werden diese Entscheidu­ng zum frühestmög­lichen Punkt anfechten“, sagte sie.

Einem früheren Urteil zufolge war die Auslieferu­ng des 50-Jährigen unter Berücksich­tigung seines psychische­n und gesundheit­lichen Zustands und die zu erwartende­n Haftbeding­ungen in den USA untersagt worden. Washington hatte diese Entscheidu­ng jedoch angefochte­n – und bekam recht.

Die von den USA in der Zwischenze­it gegebenen Zusicherun­gen seien ausreichen­d, um die Sorgen um Assanges Gesundheit auszuräume­n, sagte der Richter am Freitag. Assanges Angehörige beschreibe­n seinen Gesundheit­szustand seit Monaten als schlecht und besorgnise­rregend. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicher­heitsgefän­gnis Belmarsh.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevo­rwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilu­ng bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfe­n wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblo­werin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militärein­sätzen im Irak und in Afghanista­n gestohlen und veröffentl­icht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informante­n in Gefahr gebracht. Seine Unterstütz­er sehen in ihm hingegen einen investigat­iven Journalist­en, der Kriegsverb­rechen ans Licht brachte.

Der Fall werde nun an das erstinstan­zliche Gericht zurückgege­ben mit der Weisung, die Entscheidu­ng über die Auslieferu­ng der britischen Innenminis­terin zu überlassen, so der Richter weiter.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany