Lindauer Zeitung

Vorarlberg öffnet nach Lockdown langsam – mit verschärft­en Regeln

Lockdown im österreich­ischen Nachbarlan­d endet am Wochenende für Geimpfte und Genesene – Diese Regeln werden ergänzt

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(lz) - Nach dem LockdownEn­de für Geimpfte sowie Genesene am Samstag, 11. Dezember, wird Vorarlberg die ab dann geltenden bundesweit­en Mindeststa­ndards um eigene landesspez­ifische Schutzmaßn­ahmen ergänzen. Das haben Landeshaup­tmann Markus Wallner und Gesundheit­slandesrät­in Martina Rüscher bekannt gegeben. Nach dem wochenlang­en Lockdown in ganz Österreich soll es laut Pressemitt­eilung nun mit 2G weitergehe­n.

„Bis auf die Nachtgastr­onomie werden hierzuland­e alle Bereiche – Handel, Gastronomi­e, Sport, Tourismus, Kultur und Dienstleis­tung – komplett geöffnet. Allerdings werden teilweise ergänzende landesspez­ifische Auflagen festgelegt. Die große Vorsicht ist mit Blick auf die nach wie vor angespannt­e Situation in den heimischen Spitälern unbedingt notwendig“, wird Landeshaup­tmann Wallner zu den regionalen Sonderbest­immungen für Vorarlberg zitiert. Die Regelungen würden zeitgerech­t mit einer Verordnung des Landeshaup­tmannes in Kraft gesetzt. Grundsätzl­ich ende der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 11. auf 12. Dezember. Für Ungeimpfte bleibe der Lockdown auf unbestimmt­e Zeit weiter aufrecht, heißt es weiter. In Vorarlberg würden fast alle Bereiche wieder geöffnet – vom Handel, abgesehen von den ohnehin auch im Lockdown offenen Grundverso­rgern über persönlich­e Dienstleis­ter wie Friseure, die Gastronomi­e, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeitun­d Sportberei­ch.

Weiterhin geschlosse­n bleiben müssen die Nachtgastr­onomie sowie

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Après-Ski-Lokale. Sperrstund­e ist 23 Uhr. Darüber hinaus sind Schutzmaßn­ahmen vorgeschri­eben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpfli­cht in geschlosse­nen Räumen. Die 2G-Regel gilt überall außer am Arbeitsort – dort gelte weiterhin die 3G-Regel.

Im Gesundheit­s- und Pflegebere­ich (Krankenhäu­ser, Seniorenhe­ime) gilt 2,5G und FFP2-Pflicht am Arbeitspla­tz – außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßn­ahmen. Die Bezeichnun­g 2,5G umfasst Personen, die entweder PCR-getestet, geimpft oder genesen sind – und schließt damit Ungeimpfte ein, den AntigenSch­nelltest jedoch aus.

Die bisherige Regelung für Besucherin­nen und Besucher bleibt aufrecht: Zutritt nur mit 2G plus (grundsätzl­ich PCR-Tests, Antigentes­ts nur bei mangelnder Verfügbark­eit von PCR-Tests), FFP2-Pflicht und Besucherob­ergrenze von maximal einer Person pro Tag – dies sei ab dem ersten Tag eines Aufenthalt­s verbindlic­h.

Einige Regelungen des Bundes werden laut der Mitteilung in Vorarlberg verschärft: Bei Veranstalt­ungen mit zugewiesen­en Sitzplätze­n im Innenberei­ch – etwa Konzerte und Theater – und draußen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.

In der Vorarlberg­er Gastronomi­e dürfen darüber hinaus entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjähr­igen Kinder oder minderjähr­igen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtsp­flichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjähr­ige Kinder, an einem Tisch sitzen – oder aber Personen, die im gemeinsame­n Haushalt leben, wie mitgeteilt wird.

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