Vorarlberg öffnet nach Lockdown langsam – mit verschärften Regeln
Lockdown im österreichischen Nachbarland endet am Wochenende für Geimpfte und Genesene – Diese Regeln werden ergänzt
(lz) - Nach dem LockdownEnde für Geimpfte sowie Genesene am Samstag, 11. Dezember, wird Vorarlberg die ab dann geltenden bundesweiten Mindeststandards um eigene landesspezifische Schutzmaßnahmen ergänzen. Das haben Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher bekannt gegeben. Nach dem wochenlangen Lockdown in ganz Österreich soll es laut Pressemitteilung nun mit 2G weitergehen.
„Bis auf die Nachtgastronomie werden hierzulande alle Bereiche – Handel, Gastronomie, Sport, Tourismus, Kultur und Dienstleistung – komplett geöffnet. Allerdings werden teilweise ergänzende landesspezifische Auflagen festgelegt. Die große Vorsicht ist mit Blick auf die nach wie vor angespannte Situation in den heimischen Spitälern unbedingt notwendig“, wird Landeshauptmann Wallner zu den regionalen Sonderbestimmungen für Vorarlberg zitiert. Die Regelungen würden zeitgerecht mit einer Verordnung des Landeshauptmannes in Kraft gesetzt. Grundsätzlich ende der Lockdown für alle Geimpften und Genesenen in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 11. auf 12. Dezember. Für Ungeimpfte bleibe der Lockdown auf unbestimmte Zeit weiter aufrecht, heißt es weiter. In Vorarlberg würden fast alle Bereiche wieder geöffnet – vom Handel, abgesehen von den ohnehin auch im Lockdown offenen Grundversorgern über persönliche Dienstleister wie Friseure, die Gastronomie, Tourismus, bis hin zum Kultur-, Freizeitund Sportbereich.
Weiterhin geschlossen bleiben müssen die Nachtgastronomie sowie
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Après-Ski-Lokale. Sperrstunde ist 23 Uhr. Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, etwa eine umfassende FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die 2G-Regel gilt überall außer am Arbeitsort – dort gelte weiterhin die 3G-Regel.
Im Gesundheits- und Pflegebereich (Krankenhäuser, Seniorenheime) gilt 2,5G und FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz – außer bei sonstigen geeigneten Schutzmaßnahmen. Die Bezeichnung 2,5G umfasst Personen, die entweder PCR-getestet, geimpft oder genesen sind – und schließt damit Ungeimpfte ein, den AntigenSchnelltest jedoch aus.
Die bisherige Regelung für Besucherinnen und Besucher bleibt aufrecht: Zutritt nur mit 2G plus (grundsätzlich PCR-Tests, Antigentests nur bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests), FFP2-Pflicht und Besucherobergrenze von maximal einer Person pro Tag – dies sei ab dem ersten Tag eines Aufenthalts verbindlich.
Einige Regelungen des Bundes werden laut der Mitteilung in Vorarlberg verschärft: Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Innenbereich – etwa Konzerte und Theater – und draußen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
In der Vorarlberger Gastronomie dürfen darüber hinaus entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen – oder aber Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, wie mitgeteilt wird.