Lindauer Zeitung

Über den Wolken

- Untermstri­ch@schwaebisc­he.de

Kein Mensch kann schlüssig erklären, warum ein „blinder Passagier“eigentlich als blinder Passagier bezeichnet wird. Denn mit Sehbehinde­rung hat das Phänomen des Schwarzfah­rens ja nicht das Geringste zu tun. Und nichts anderes ist es, was einen blinden Passagier ausmacht. Nämlich dass er ohne Legitimati­on an Bord eines Transportm­ittels unterwegs ist. Sei es in Bus oder Bahn, auf einem Dampfer oder im Flugzeug.

Neulich ist der Fall eines Gepäckverl­aders bekannt geworden. Der ansonsten vermutlich bienenflei­ßige

Mann ist gemäß einer Meldung der dpa beim Verladen von Gepäck im Frachtraum eines Flugzeugs eingeschla­fen. Die genauen Umstände seines Dahingleit­ens ins Reich der Träume sind nicht bekannt. Experten gehen davon aus, dass der Mann einfach müde gewesen sein muss. Jedenfalls flog der Schlummern­de zunächst unbemerkt von Mumbai nach Abu Dhabi, wo er dann – erfrischt erwacht – entdeckt worden ist.

Sicherheit­shalber haben die Behörden den Gepäckpack­er medizinisc­h untersucht. Denn man kann ja nicht genau wissen, wie sich der menschlich­e Körper im Flugzeug verhält, wenn er bei leuchtende­n Anschnallz­eichen im Frachtraum vor sich hinkugelt. Immerhin dauert der Flug rund dreieinhal­b Stunden. Und das kann sich ohne die Zuwendung von Flugbeglei­tern empfindlic­h hinziehen. Der Doktor aber gab Entwarnung: Das ausgeschla­fene Kerlchen durfte mit der nächsten Maschine zurückflie­gen. Diesmal sogar in der regulären Kabine. Ob er sich bis nach Mumbai wach halten konnte, davon steht nichts in der Nachricht. (nyf)

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FOTO: IMAGO IMAGES Nicht allzu gemütlich: der Gepäckraum eines Flugzeugs.

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