Über den Wolken
Kein Mensch kann schlüssig erklären, warum ein „blinder Passagier“eigentlich als blinder Passagier bezeichnet wird. Denn mit Sehbehinderung hat das Phänomen des Schwarzfahrens ja nicht das Geringste zu tun. Und nichts anderes ist es, was einen blinden Passagier ausmacht. Nämlich dass er ohne Legitimation an Bord eines Transportmittels unterwegs ist. Sei es in Bus oder Bahn, auf einem Dampfer oder im Flugzeug.
Neulich ist der Fall eines Gepäckverladers bekannt geworden. Der ansonsten vermutlich bienenfleißige
Mann ist gemäß einer Meldung der dpa beim Verladen von Gepäck im Frachtraum eines Flugzeugs eingeschlafen. Die genauen Umstände seines Dahingleitens ins Reich der Träume sind nicht bekannt. Experten gehen davon aus, dass der Mann einfach müde gewesen sein muss. Jedenfalls flog der Schlummernde zunächst unbemerkt von Mumbai nach Abu Dhabi, wo er dann – erfrischt erwacht – entdeckt worden ist.
Sicherheitshalber haben die Behörden den Gepäckpacker medizinisch untersucht. Denn man kann ja nicht genau wissen, wie sich der menschliche Körper im Flugzeug verhält, wenn er bei leuchtenden Anschnallzeichen im Frachtraum vor sich hinkugelt. Immerhin dauert der Flug rund dreieinhalb Stunden. Und das kann sich ohne die Zuwendung von Flugbegleitern empfindlich hinziehen. Der Doktor aber gab Entwarnung: Das ausgeschlafene Kerlchen durfte mit der nächsten Maschine zurückfliegen. Diesmal sogar in der regulären Kabine. Ob er sich bis nach Mumbai wach halten konnte, davon steht nichts in der Nachricht. (nyf)