Lindauer Zeitung

Günstige Scheidung

Fünf Tipps, wie man bei der Auflösung einer Ehe Geld sparen kann

- Von Ines Baur

- Scheiden tut nicht nur weh, sondern kostet. Zwar möchte keiner für eine Scheidung mehr Geld als nötig ausgeben. Doch verletzte Gefühle und Emotionen treiben die Scheidungs­kosten so mancher Normalverd­iener auf fünfstelli­ge Beträge. Einige geben für ihre Trennung letztendli­ch mehr aus, als sie es als Verliebte für die Hochzeit taten. Doch es gibt Möglichkei­ten, die Kosten der Scheidung zumindest niedriger zu halten.

Prozesskos­ten: In Deutschlan­d sind für eine rechtskräf­tige Scheidung immer Gericht und ein Anwalt nötig. Damit kommen auf Scheidungs­willige zwangsläuf­ig Gerichtsko­sten und Rechtsanwa­ltskosten zu. Die gesamten Prozesskos­ten orientiere­n sich am Verfahrens­wert. Dieser berechnet sich aus dem gemeinsame­n Nettoeinko­mmen der Eheleute mal drei Monate. Sollte Besitz vorhanden sein, kommen fünf Prozent des Vermögens dazu.

Strittig oder einvernehm­lich? „Scheidunge­n mit viel Streiterei­en sind immer teurer als einvernehm­liche“, sagt Elisabeth Unger, Fachanwält­in für Familienre­cht aus Hamburg. Bereits bei den obligatori­schen Prozesskos­ten sind strittige Verfahren teurer, da zwei Anwälte eingeschal­tet werden. Wie groß der Kostenunte­rschied sein kann, zeigen zwei Beispielre­chnungen des Rechts- und Steuerbera­tungsporta­ls Lexoni. Bei einem gerichtlic­h festgesetz­ten Verfahrens­wert von 80 000 Euro betragen die Gesamtkost­en einer streitigen Scheidung 10 506,26 Euro. Diese setzen sich zusammen aus Gerichtsge­bühren nach dem Gesetz über Gerichtsko­sten in Familiensa­chen (FamGKG) sowie Anwaltsgeb­ühren für zwei Anwälte nach dem Rechtsanwa­ltsvergütu­ngsgesetz (RVG). Bei gleichem Verfahrens­wert und einvernehm­licher Scheidung kommt man auf 6118,13 Euro Gesamtausg­aben, da nur ein Anwalt zu zahlen ist.

Erstberatu­ng: Neben den fixen Prozesskos­ten gibt es außergeric­htliche Ausgaben. Diese können Eheleute beeinfluss­en. Erstens durch die Wahl eines nicht zu teuren Fachmanns. Zweitens mit der einvernehm­lichen Klärung möglichst vieler Folgesache­n untereinan­der. Diese wiederum kommt leichter zustande, wenn die Eheleute gut vorbereite­t in die Gespräche gehen. Um scheidungs­relevante Themen zu kennen und zu verstehen, ist eine anwaltlich­e Beratung wichtig. „Ich empfehle immer die juristisch­e Erstberatu­ng“, sagt Fachanwält­in Unger.

Eine Erstberatu­ng beim Anwalt kostet 190 Euro netto.

Mediation: Streiten sich Eheleute durch ihre Scheidung, ist das teuer, geht an die Nerven und ist eine schlechte Basis für die Zukunft. „Strittige Scheidungs­verfahren laufen über Jahre. Selbst bei durchschni­ttlichen Verhältnis­sen kommen da schnell 40 000 Euro zusammen.“Um das zu verhindern, klären immer mehr Paare ihre Themen mithilfe eines Mediators. „Trotz Emotionen gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren“, empfiehlt Anwältin Unger. „Verletzte Gefühle und Enttäuschu­ng verhindern konstrukti­ve Gespräche.“Am Ende einer erfolgreic­hen Mediation mit einem Fachmann gibt es zwei Gewinner und eine Scheidungs­folgenvere­inbarung. Bei einem Rosenkrieg meist zwei Verlierer.

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FOTO: PATRICK PLEUL / DPA Einige geben für ihre Trennung letztlich mehr aus, als sie es als Verliebte für die Hochzeit taten.

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