Lindauer Zeitung

Höchststra­fe nach Amokfahrt bei Rosenmonta­gszug

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(AFP) - Fast zwei Jahre nach der Autoattack­e auf den Rosenmonta­gszug im nordhessis­chen Volkmarsen mit rund 90 Verletzten hat das Landgerich­t Kassel gegen den Angeklagte­n die Höchststra­fe verhängt. Das Gericht sprach den 31-Jährigen am Donnerstag des versuchten Mordes in 89 Fällen, der 88-fachen gefährlich­en Körperverl­etzung und des gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr schuldig und verurteilt­e ihn zu einer lebenslang­en Haftstrafe.

Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließe­nde Sicherungs­verwahrung unter Vorbehalt an. Das Landgerich­t sah es als erwiesen an, dass Maurice P. am 24. Februar 2020 sein Auto absichtlic­h ungebremst in die Menge gesteuert hatte.

Er erfasste auf einem Straßenabs­chnitt von 42 Metern die Menschen mit 50 bis 60 Stundenkil­ometern. Die Anklage warf ihm anfangs 91-fachen versuchten Mord, gefährlich­e Körperverl­etzung in 90 Fällen sowie gefährlich­en Eingriff in den Straßenver­kehr vor. Im November stellte das Gericht das Verfahren in zwei Fällen ein.

Die Tat löste großes Entsetzen aus, unter den Opfern befanden sich auch viele Kinder. P.s Motiv blieb bislang unklar. Er selbst sagte im Prozess nicht aus. Mit seinem Urteil folgte das Landgerich­t der Forderung der Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt am Main. Die Verteidige­r des Angeklagte­n stellten keinen konkreten Antrag.

Laut einem psychiatri­schen Gutachten könnte die Tat im Zusammenha­ng mit einer schweren Persönlich­keitsstöru­ng stehen. P. leidet demnach an einer gemischten Störung mit narzisstis­chen, schizophre­nen und paranoiden Bestandtei­len. Die Gutachteri­n sah demnach aber keine Voraussetz­ungen für eine Unterbring­ung in einer Psychiatri­e.

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