Haft für Ex-Musiklehrer im Fall sexuellen Missbrauchs
Memminger Gericht verurteilt Mann, der zehn Mal Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen hatte
- „Was Sie da gemacht haben, ist unglaublich“, sagte der Richter und schaute einen ehemaligen Memminger Musiklehrer an, den er gerade zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Der Täter habe das Leben seines Opfers zerstört. In der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Memminger Amtsgericht ging es um schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in mehreren Fällen.
Das Opfer war eine Musikschülerin des Angeklagten. Er hatte von August 2014 bis August 2015 zehn Mal Geschlechtsverkehr mit dem damals 13 Jahre alten Mädchen. 13Jährige gelten rechtlich als Kind. Hinzu kommen zwei sexuelle Handlungen, bei denen er das Mädchen intim berührt hatte. Teilweise ereigneten sich die Taten unter einer Autobahnbrücke. Dort hatte der Musiklehrer angehalten, als er mit dem Mädchen auf dem Heimweg von Musikproben war.
Nur kurz musste die heute 20-Jährige vor dem Jugendschöffengericht reden. Weil der Mann die Vorwürfe gestanden hatte, blieb der jungen Frau eine detaillierte Aussage erspart. Wie es ihr gehe, wollte der Richter wissen. Sie habe seit diesen Taten psychische Probleme, sagte sie: Schwierigkeiten mit Männern, mit ihrer Mutter, Probleme zu arbeiten. Seit Jahren sei sie in Therapie.
Sein Mandant habe sich zu der Schülerin hingezogen gefühlt, sich in sie verliebt und „empfand sie als – subjektiv für ihn – reifer, als sie tatsächlich vom Alter her war“, sagte Verteidiger Christian Vad. Doch er sei sich bewusst gewesen, dass sein Verhalten „nicht richtig war“. Die sexuellen Handlungen sollen einvernehmlich geschehen sein, „zumindest nicht gegen den erkennbaren Willen“des Mädchens.
Obwohl es ein schweres Verbrechen sei, spreche auch einiges für seinen Mandanten, sagte der Verteidiger. So habe er während der Ermittlungen die Vorwürfe zugegeben. Außerdem wolle er es wiedergutmachen. So habe er bereits 5000 Euro Schmerzensgeld gezahlt – von insgesamt 15 000 Euro, die von Anja Mack als Vertreterin der Nebenklage gefordert wurden. Und er habe keine Vorstrafen und eine gute Sozialprognose. Deshalb forderte Christian Vad eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dass dies alles für den Angeklagten spricht, sahen auch Staatsanwalt Andy Kögl, die Vertreterin der Nebenklage und schließlich auch der Richter sowie die beiden Schöffen so. Dennoch habe er viel Leid verursacht, die Frau kämpfe seit Jahren mit massiven Folgen, sagte Mack. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre Haft. Dem kam das Gericht nach. Der Angeklagte habe das Vertrauen, das zwischen ihm als Musiklehrer und dem Mädchen als begabter Schülerin bestanden habe, „massiv missbraucht“. Das sei kein Bagatelldelikt. Der Mann kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Auf Anwaltsebene einigten sich Nebenklage und Verteidiger unter anderem auf eine Schmerzensgeldsumme von 15 000 Euro und die Übernahme von Kosten, die zum Beispiel durch die Therapie anfallen.