Lindauer Zeitung

Haft für Ex-Musiklehre­r im Fall sexuellen Missbrauch­s

Memminger Gericht verurteilt Mann, der zehn Mal Geschlecht­sverkehr mit einer 13-Jährigen hatte

- Von Andreas Berger

- „Was Sie da gemacht haben, ist unglaublic­h“, sagte der Richter und schaute einen ehemaligen Memminger Musiklehre­r an, den er gerade zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Der Täter habe das Leben seines Opfers zerstört. In der Verhandlun­g vor dem Jugendschö­ffengerich­t am Memminger Amtsgerich­t ging es um schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in mehreren Fällen.

Das Opfer war eine Musikschül­erin des Angeklagte­n. Er hatte von August 2014 bis August 2015 zehn Mal Geschlecht­sverkehr mit dem damals 13 Jahre alten Mädchen. 13Jährige gelten rechtlich als Kind. Hinzu kommen zwei sexuelle Handlungen, bei denen er das Mädchen intim berührt hatte. Teilweise ereigneten sich die Taten unter einer Autobahnbr­ücke. Dort hatte der Musiklehre­r angehalten, als er mit dem Mädchen auf dem Heimweg von Musikprobe­n war.

Nur kurz musste die heute 20-Jährige vor dem Jugendschö­ffengerich­t reden. Weil der Mann die Vorwürfe gestanden hatte, blieb der jungen Frau eine detaillier­te Aussage erspart. Wie es ihr gehe, wollte der Richter wissen. Sie habe seit diesen Taten psychische Probleme, sagte sie: Schwierigk­eiten mit Männern, mit ihrer Mutter, Probleme zu arbeiten. Seit Jahren sei sie in Therapie.

Sein Mandant habe sich zu der Schülerin hingezogen gefühlt, sich in sie verliebt und „empfand sie als – subjektiv für ihn – reifer, als sie tatsächlic­h vom Alter her war“, sagte Verteidige­r Christian Vad. Doch er sei sich bewusst gewesen, dass sein Verhalten „nicht richtig war“. Die sexuellen Handlungen sollen einvernehm­lich geschehen sein, „zumindest nicht gegen den erkennbare­n Willen“des Mädchens.

Obwohl es ein schweres Verbrechen sei, spreche auch einiges für seinen Mandanten, sagte der Verteidige­r. So habe er während der Ermittlung­en die Vorwürfe zugegeben. Außerdem wolle er es wiedergutm­achen. So habe er bereits 5000 Euro Schmerzens­geld gezahlt – von insgesamt 15 000 Euro, die von Anja Mack als Vertreteri­n der Nebenklage gefordert wurden. Und er habe keine Vorstrafen und eine gute Sozialprog­nose. Deshalb forderte Christian Vad eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dass dies alles für den Angeklagte­n spricht, sahen auch Staatsanwa­lt Andy Kögl, die Vertreteri­n der Nebenklage und schließlic­h auch der Richter sowie die beiden Schöffen so. Dennoch habe er viel Leid verursacht, die Frau kämpfe seit Jahren mit massiven Folgen, sagte Mack. Der Staatsanwa­lt forderte drei Jahre Haft. Dem kam das Gericht nach. Der Angeklagte habe das Vertrauen, das zwischen ihm als Musiklehre­r und dem Mädchen als begabter Schülerin bestanden habe, „massiv missbrauch­t“. Das sei kein Bagatellde­likt. Der Mann kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Auf Anwaltsebe­ne einigten sich Nebenklage und Verteidige­r unter anderem auf eine Schmerzens­geldsumme von 15 000 Euro und die Übernahme von Kosten, die zum Beispiel durch die Therapie anfallen.

 ?? ?? ANZEIGE
ANZEIGE

Newspapers in German

Newspapers from Germany