Lindauer Zeitung

Russland weist deutsche Diplomaten aus

Mord im Berliner Tiergarten und Urteil gegen Täter belasten Beziehunge­n weiter

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(dpa) - Nach dem Urteil im sogenannte­n Tiergarten­mord-Prozess hat Russland nun zwei deutsche Diplomaten zu „unerwünsch­ten Personen“erklärt. Das teilte das Außenminis­terium am Montag in Moskau nach einem Gespräch mit Botschafte­r Géza Andreas von Geyr mit. Der Schritt ist eine Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Botschafts­mitarbeite­r in Berlin. Dem deutschen Botschafte­r gegenüber sei dagegen ein „entschiede­ner Protest“übergeben worden, hieß es. Das Ministeriu­m in Moskau hatte das Berliner Urteil zuvor bereits als politisch motiviert kritisiert und eine gleichwert­ige Reaktion angekündig­t.

Das Auswärtige Amt in Berlin bezeichnet­e die Ausweisung zweier deutscher Diplomaten durch Russland als erneute Belastung des deutsch-russischen Verhältnis­ses. „Dieser Schritt kommt nicht überrasche­nd, ist aus Sicht der Bundesregi­erung jedoch vollkommen unbegründe­t“, erklärte ein Sprecher des deutschen Außenminis­teriums. Zugleich betonte er, die Bundesregi­erung strebe einen Dialog mit Russland auf Basis des Völkerrech­ts und des gegenseiti­gen Respekts an.

Der Sprecher des deutschen Außenminis­teriums schrieb weiter, bei der deutschen Entscheidu­ng in der vergangene­n Woche habe es sich um eine angemessen­e Reaktion auf die Feststellu­ng des Kammergeri­chts Berlin gehandelt, dass der sogenannte Tiergarten­mord im Auftrag staatliche­r russischer Stellen verübt worden sei. Dies stelle eine schwerwieg­ende Verletzung der Souveränit­ät der Bundesrepu­blik Deutschlan­d dar. Wegen der Erschießun­g eines Georgiers im August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten in Berlin hatte das Gericht am vergangene­n Mittwoch gegen einen Russen lebenslang­e Haft verhängt. Im Urteil ist von „Staatsterr­orismus“die Rede: Nach Überzeugun­g der Richter handelte der heute 56-Jährige im Auftrag staatliche­r russischer Stellen. Russland weist solche Vorwürfe zurück.

Das Außenminis­terium in Moskau kritisiert­e das Urteil gegen den russischen Staatsbürg­er wegen Mordes

als „absolut ungerecht, nicht objektiv“. Der getötete Georgier wurde als einer „der früheren Anführer terroristi­scher Gruppierun­gen im Nordkaukas­us“bezeichnet. Der russische Präsident Wladimir Putin hatte ihn als „Mörder“und „Banditen“bezeichnet und ihm die Tötung Dutzender Menschen vorgeworfe­n. Das Ministeriu­m in Moskau wies erneut zurück, dass staatliche russische Stellen etwas mit dem Verbrechen zu tun hätten. Außenminis­terin Annalena Baerbock (Grüne) hatte in der vergangene­n Woche von einer „schwerwieg­enden Verletzung deutschen Rechts und der Souveränit­ät der Bundesrepu­blik Deutschlan­d“gesprochen. Die Sprecherin des russischen Außenminis­teriums, Maria Sacharowa, sprach daraufhin von „unfreundli­chen Handlungen Berlins“, die nicht unbeantwor­tet bleiben könnten. Die Bundesregi­erung hatte schon während des Ermittlung­sverfahren­s zum „Tiergarten­mord“zwei Mitarbeite­r der russischen Botschaft ausgewiese­n und dies mit mangelnder Kooperatio­nsbereitsc­haft russischer Stellen begründet. Demnach halfen russische Behörden nicht bei der Aufklärung des Verbrechen­s. Moskau reagierte damals ebenfalls mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten.

Die Beziehunge­n zwischen Berlin und Moskau haben sich seit der Einverleib­ung der ukrainisch­en Schwarzmee­r-Halbinsel Krim durch Russland 2014 immer weiter verschlech­tert.

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FOTO: M. GRIGORYEV/IMAGO IMAGES Zwei deutsche Diplomaten müssen als „unerwünsch­te Personen“Russland verlassen.

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