15 Jahre Haft für Morde in Behindertenwohnheim
Angeklagte hatte vier Pflegebedürftige getötet – Richter spricht von enormer innerer Wut
(dpa) - Die 52-Jährige habe abgewartet, bis die Kollegin auf der Station einen anderen Patienten versorgt habe, „um unbemerkt ihren gewaltsamen Plan umzusetzen“: So schildert der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter das Geschehen in dem Potsdamer Behindertenwohnheim am Abend des 28. April dieses Jahres. Die Pflegekraft habe dann vier heimtückische Morde an wehrlosen Bewohnern verübt. Wegen der Morde sowie mehrfacher versuchter Morde und Misshandlung von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Potsdam die 52-Jährige am Mittwoch zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (21 Ks 6/21).
Daneben ordnete das Gericht die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten demnach im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche die vier Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt hatte. Alle Opfer seien in ihren Betten verblutet. Nach Angaben eines Pathologen waren drei der Todesopfer vollständig und eines halbseitig gelähmt. Eine 43-jährige Bewohnerin
überlebte den Angriff nach einer Notoperation. Ein „glücklicher Umstand“, so der Richter, dass die Angeklagte ihr nicht die Halsschlagader durchtrennte.
An dem Tatabend habe „pflegerische Routine“auf der Station geherrscht, so der Richter. Die Angeklagte, die viele Jahre in der Einrichtung des diakonischen Trägers Oberlinhaus gearbeitet hatte, wählte den Spätdienst, wie so häufig, da dieser weniger hektisch sei. „Das kam ihr entgegen“, sagte Horstkötter. Gegen 16.00 Uhr habe sie das Abendbrot für die Bewohner zubereitet, gegen 18.30 Uhr eine Raucherpause auf der Dachterrasse gemacht. Nichts sei auffällig gewesen. Doch, so der Richter zu der Angeklagten: „An diesem Tag scheint die Arbeitslast Sie zu erdrücken.“Die „enorme innere Wut“, die die 52-Jährige seit Langem in sich getragen habe, sei aus ihr herausgebrochen.
Erst habe sie versucht, einen Bewohner zu erwürgen und eine Bewohnerin zu erdrosseln, schilderte Horstkötter den Ablauf der Tat. Als dies nicht klappte, habe sie ihr mitgebrachtes Messer geholt und zugestochen. Gegen 20.15 Uhr war alles vorbei. Die Angeklagte sei nach Hause gefahren und habe ihrem Mann von der Tat erzählt. Der rief die Polizei.
Horstkötter sprach davon, dass die Tat eine „brutale und wirklich extreme Gewalt gegen fünf Menschen“, gewesen sei. Die Opfer seien die schwächsten und hilflosesten Menschen gewesen.