Die Suche nach einem Urnenbesitzer
Die Polizei will aufklären, woher die in Wasserburg angespülte Urne stammt
- Es ist ein Fund am Bodenseeufer, den niemand gerne machen möchte. Vergangene Woche findet eine Spaziergängerin am Strand von Wasserburg eine Urne. Die Polizei ermittelt, wie das passieren konnte und woher sie mutmaßlich stammt.
Bei einem Spaziergang macht eine Passantin einen etwas makaberen Fund. Sie entdeckt am Bodenseeufer in Wasserburg eine Urne, die offenbar vom See angespült wurde. Sie informiert die Polizei. Die nimmt die Urne als Fundsache mit und bewahrt sie vorerst auf. Denn es handelt sich dabei ja nicht, wie bei vielen anderen Gegenständen, die in der Asservatenkammer der Polizei landen, um einen Gegenstand, der einer Straftat zugeordnet wird. In der Urne befinden sich laut Polizei noch Aschereste.
Die Seebestattung ist in Deutschland zwar in Binnengewässern verboten, aber die Polizei gibt auf LZNachfrage an, dass es Hinweise darauf gebe, dass die Urne aus der Schweiz stammt. „Die Kollegen sind dran zu identifizieren, von welchem Bestatter die Urne stammt“, sagt Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/ West, das auch für den Landkreis Lindau zuständig ist.
Normalerweise würden Urnen, die in Gewässern bestattet werden, mit einem Gewicht beschwert. Dann sinken diese auf den Grund. Außerdem lösen sich Urnen für die Seebestattung normalerweise nach 24 Stunden auf. Beides sei bei dieser Urne nicht geschehen, weshalb sie am Ufer angespült werden konnte.
Auch in Deutschland können Menschen die Seebestattung wählen. Dann muss die Urne aber von der Beisetzungspflicht auf Friedhöfen befreit werden. Nur im Bundesland Bremen dürfen Angehörige die Asche des Verstorbenen mit nach
Hause nehmen. Früher ging das auch nur, wenn die Angehörigen nachweisen konnten, das der Verstorbene eine enge Verbindung zur See hatte. Heute kann das prinzipiell jeder tun. Das geht aus einem Merkblatt hervor, das das Bestattungshaus Breyer aus Lindau der LZ zur Verfügung gestellt hat. Aber eine Urne könne demnach nicht frei einfach irgendwo im Meer bestattet werden. Dafür gibt es spezielle Redereien und Gebiete, in denen keine Fische gefangen werden. In der Ostsee und der Nordsee oder auch in den großen Weltmeeren können solche Seebestattungen stattfinden.
Eine Seeurne muss laut der Informationen der Bestatter außerdem aus vollständig auflösbaren und biologisch abbaubaren Materialien bestehen. Das könne zum Beispiel Salzteig, Pappmaché oder Tonolith sein. Im Boden der Urne ist ein Loch, das mit Filz ausgekleidet wird. Dadurch füllt sich die Urne mit Wasser und es wird verhindert, dass sie wieder aufsteigt. Im Falle der Urne in Wasserburg ist das allerdings passiert, was die Vermutung nahelegt, dass sie nicht sachgemäß im Wasser des Bodensees bestattet wurde.
Die Lindauer Polizei sucht nun nach dem Bestatter, von dem die
Urne stammt. In der Schweiz dürfen Angehörige die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen, das ist in einem offiziellen Merkblatt des Kantons St. Gallen festgelegt. Eine Seebestattung im Bodensee ist aber auch im Kanton St. Gallen und im Kanton Thurgau auf der gegenüberliegenden Seeseite seit knapp zwei Jahren verboten. Damit reagiere man laut der Verordnung darauf, dass immer mehr Bestatter mit solchen Beisetzungen im Bodensee oder dem Verstreuen von Asche aus dem Flugzeug werben. Früher sei das in Einzelfällen genehmigt worden, nun ist es aber komplett verboten. Das begründet der Kanton St. Gallen damit, dass der Bodensee Trinkwasserspeicher für rund fünf Millionen Menschen ist. „Die Vorstellung, dass Kremationsasche in diesen Gewässern ausgebracht wurde, kann als störend empfunden werden“, heißt es in dem Merkblatt der Kantonsregierung.
Die Polizei in Lindau plant aktuell damit, die Urne, die in Wasserburg angeschwemmt wurde, dem Bestatter und den Angehörigen zurückzugeben, damit sie nach den rechtlichen Grundlagen beigesetzt werden kann.