Lindauer Zeitung

Diese Regeln gelten an den Grenzen im Dreiländer­eck

„Lindauer Zeitung“gibt Überblick über aktuelle Bestimmung­en – Kleiner Grenzverke­hr ist auch betroffen

- Von Barbara Baur

- Die Omikron-Variante des Coronaviru­s macht das Reisen wieder einmal komplizier­ter. Zuletzt hat Österreich seine Einreisere­geln verschärft – auch für den kleinen Grenzverke­hr. Die „Lindauer Zeitung“gibt einen Überblick über die aktuellen Bestimmung­en von Österreich, Deutschlan­d und der Schweiz.

Bei der Einreise nach Österreich gilt seit Montag die Regel 2G-plus. Nur noch dreifach geimpfte Menschen dürfen ohne Weiteres ins Land. Doppelt Geimpfte und Genesene sind verpflicht­et, zusätzlich einen PCR-Test vorzulegen. Wer kein negatives Testergebn­is vorlegen kann, muss sich elektronis­ch registrier­en (Pre-Travel-Clearance) und sich unverzügli­ch in Quarantäne begeben. Die Quarantäne gilt sofort als beendet, wenn ein negatives PCRTesterg­ebnis vorliegt.

Wer bei der Einreise weder über einen Impf- noch über einen Genesenenn­achweis verfügt, muss sich online registrier­en und unverzügli­ch in Quarantäne. Die Quarantäne dauert zehn Tage und darf frühestens am fünften Tag beendet werden, sofern dann ein negativer PCRTest vorliegt.

Ausnahmen gelten nur für Schwangere und Menschen, die sich aus gesundheit­lichen Gründen nicht impfen lassen können – was mit einem Attest nachgewies­en werden muss. Sonderrege­ln gibt es auch für Kinder und Jugendlich­e. Einreisen aus einem Virusvaria­ntengebiet nach Österreich sind bis auf ganz wenige Ausnahmen untersagt.

Für Pendlerinn­en und Pendler gilt weiterhin die 3G-Regel. Bei ihnen reicht auch ein Antigentes­t, wenn er nicht älter als 24 Stunden ist, heißt es auf der Internetse­ite des Landes Vorarlberg. Als Pendler gelten Menschen, die die Grenze aus bestimmten Gründen übertreten: zu berufliche­n Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbet­rieb, aus familiären Gründen oder zum Besuch des Lebenspart­ners.

Wie das Amt der Vorarlberg­er Landesregi­erung auf Anfrage der LZ bestätigt, gelten die strengen Regeln auch für den sogenannte­n kleinen Grenzverke­hr. Lindauer, die als Tagesgäste nach Vorarlberg fahren um einkaufen oder Ski zu fahren, brauchen den Nachweis über drei Impfungen. Alle anderen, egal ob sie zweimal geimpft oder genesen sind, brauchen einen negativen PCR-Test, um eine Quarantäne zu umgehen. Das gilt auch für Vorarlberg­er, die nach einem Tagesausfl­ug zurückkehr­en.

Weil Österreich von Covid-19 derzeit stark betroffen ist, hat Deutschlan­d es als Hochrisiko­gebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Österreich. Eine Ausnahme bilden nur die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und das Rißtal im Gemeindege­biet von Vomp und Eben am Achensee.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenst­opp ist laut Auswärtige­m Amt ohne Einschränk­ungen möglich. Mit Verzögerun­gen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitrei­sende sind von der elektronis­chen Registrier­ung und der Testnachwe­ispflicht ausgenomme­n.

Die Schweiz hat die Einreisebe­stimmungen gelockert. Was bleibt: Jeder und Jede muss sich vorab über ein elektronis­ches Einreisefo­rmular registrier­en. War seit Anfang Dezember auch für Geimpfte ein PCRTest

für die Einreise nötig, reicht seit Montag ein Antigen-Schnelltes­t, der höchstens 24 Stunden vor Grenzübers­chreitung gemacht wurde. Außerdem können Geimpfte und Genesene auf einen zweiten Test nach vier bis sieben Tagen verzichten.

Ungeimpfte brauchen zur Einreise in die Schweiz weiterhin einen PCR-Test. Sie müssen laut dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit außerdem nach vier bis sieben Tagen erneut einen negativen Test vorweisen und diesen dem Kanton melden. Eine Quarantäne­pflicht für Einreisend­e in die Schweiz gibt es derzeit nicht.

Kinder und Jugendlich­e unter 16 Jahren sind von der Testpflich­t befreit. Von der Testpflich­t ausgenomme­n sind außerdem Menschen aus Grenzregio­nen, in Deutschlan­d sind das Baden-Württember­g und Bayern. Grenzgänge­rinnen und Grenzgänge­r oder Reisende aus Grenzgebie­ten können auch auf das elektronis­che Einreisefo­rmular verzichten.

Weil Covid-19 in der Schweiz derzeit sehr verbreitet ist, wird sie vom Robert-Koch-Institut (RKI) momentan als Hochrisiko­gebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in die Schweiz.

Die Durchreise durch die Schweiz ohne Zwischenha­lt ist laut Auswärtige­m Amt ohne Testpflich­t und ohne Erfassung der Kontaktdat­en möglich. Der Transit ist auch für Reisende aus Risikogebi­eten auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.

Eine Einreise aus EU-Ländern und dem Schengenra­um – also auch aus Österreich und der Schweiz – nach Deutschlan­d ist laut dem Auswärtige­m Amt grundsätzl­ich möglich. Reisende, die sich in den vergangene­n zehn Tagen in einem Hochrisiko- oder Virusvaria­ntengebiet aufgehalte­n haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschlan­d online auf www.einreisean­meldung.de registrier­en. Den Nachweis darüber müssen sie bei der Einreise dabei haben.

Es gibt Ausnahmen im Grenzverke­hr: Wer nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschlan­d einreist oder weniger als 24 Stunden in einem Hochrisiko­gebiet oder Virusvaria­ntengebiet war, braucht zum Beispiel keine Anmeldung. Ausnahmen gelten auch für den Transitver­kehr.

Bei der Einreise nach Deutschlan­d gilt laut dem Auswärtige­m Amt in den meisten Fällen die 3G-Regelung: geimpft, genesen oder getestet. Geimpfte und Genesene, die aus einem Virusvaria­ntengebiet einreisen, benötigen zusätzlich zum Impfoder Genesenenn­achweis einen negativen Test. Akzeptiert werden PCR-Tests, die höchstens 72 Stunden alt sind, und Antigentes­ts, die höchstens 48 Stunden (bei Einreise aus einem Hochrisiko­gebiet) oder 24 Stunden (bei Einreise aus einem Virusvaria­ntengebiet) alt sind.

Auch für Grenzgänge­r und Grenzpendl­er, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschlan­d aufhalten, gilt die Test- oder Nachweispf­licht nur für Hochrisiko- und Virusvaria­ntengebiet­e oder bei der Einreise auf dem Luftweg. Nicht geimpfte oder genesene Personen in diesem Grenzverke­hr müssen einen negativen Test lediglich zweimal pro Woche vorweisen.

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ARCHIVFOTO: CHRISTIAN FLEMMING Bei der Einreise nach Österreich gilt seit Montag die Regel 2G-plus. Nur noch dreifach geimpfte Menschen dürfen ohne Weiteres ins Land.

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