Diese Regeln gelten an den Grenzen im Dreiländereck
„Lindauer Zeitung“gibt Überblick über aktuelle Bestimmungen – Kleiner Grenzverkehr ist auch betroffen
- Die Omikron-Variante des Coronavirus macht das Reisen wieder einmal komplizierter. Zuletzt hat Österreich seine Einreiseregeln verschärft – auch für den kleinen Grenzverkehr. Die „Lindauer Zeitung“gibt einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen von Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Bei der Einreise nach Österreich gilt seit Montag die Regel 2G-plus. Nur noch dreifach geimpfte Menschen dürfen ohne Weiteres ins Land. Doppelt Geimpfte und Genesene sind verpflichtet, zusätzlich einen PCR-Test vorzulegen. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, muss sich elektronisch registrieren (Pre-Travel-Clearance) und sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne gilt sofort als beendet, wenn ein negatives PCRTestergebnis vorliegt.
Wer bei der Einreise weder über einen Impf- noch über einen Genesenennachweis verfügt, muss sich online registrieren und unverzüglich in Quarantäne. Die Quarantäne dauert zehn Tage und darf frühestens am fünften Tag beendet werden, sofern dann ein negativer PCRTest vorliegt.
Ausnahmen gelten nur für Schwangere und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können – was mit einem Attest nachgewiesen werden muss. Sonderregeln gibt es auch für Kinder und Jugendliche. Einreisen aus einem Virusvariantengebiet nach Österreich sind bis auf ganz wenige Ausnahmen untersagt.
Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiterhin die 3G-Regel. Bei ihnen reicht auch ein Antigentest, wenn er nicht älter als 24 Stunden ist, heißt es auf der Internetseite des Landes Vorarlberg. Als Pendler gelten Menschen, die die Grenze aus bestimmten Gründen übertreten: zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, aus familiären Gründen oder zum Besuch des Lebenspartners.
Wie das Amt der Vorarlberger Landesregierung auf Anfrage der LZ bestätigt, gelten die strengen Regeln auch für den sogenannten kleinen Grenzverkehr. Lindauer, die als Tagesgäste nach Vorarlberg fahren um einkaufen oder Ski zu fahren, brauchen den Nachweis über drei Impfungen. Alle anderen, egal ob sie zweimal geimpft oder genesen sind, brauchen einen negativen PCR-Test, um eine Quarantäne zu umgehen. Das gilt auch für Vorarlberger, die nach einem Tagesausflug zurückkehren.
Weil Österreich von Covid-19 derzeit stark betroffen ist, hat Deutschland es als Hochrisikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich. Eine Ausnahme bilden nur die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist laut Auswärtigem Amt ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Die Schweiz hat die Einreisebestimmungen gelockert. Was bleibt: Jeder und Jede muss sich vorab über ein elektronisches Einreiseformular registrieren. War seit Anfang Dezember auch für Geimpfte ein PCRTest
für die Einreise nötig, reicht seit Montag ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Grenzüberschreitung gemacht wurde. Außerdem können Geimpfte und Genesene auf einen zweiten Test nach vier bis sieben Tagen verzichten.
Ungeimpfte brauchen zur Einreise in die Schweiz weiterhin einen PCR-Test. Sie müssen laut dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit außerdem nach vier bis sieben Tagen erneut einen negativen Test vorweisen und diesen dem Kanton melden. Eine Quarantänepflicht für Einreisende in die Schweiz gibt es derzeit nicht.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Von der Testpflicht ausgenommen sind außerdem Menschen aus Grenzregionen, in Deutschland sind das Baden-Württemberg und Bayern. Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Reisende aus Grenzgebieten können auch auf das elektronische Einreiseformular verzichten.
Weil Covid-19 in der Schweiz derzeit sehr verbreitet ist, wird sie vom Robert-Koch-Institut (RKI) momentan als Hochrisikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz.
Die Durchreise durch die Schweiz ohne Zwischenhalt ist laut Auswärtigem Amt ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Der Transit ist auch für Reisende aus Risikogebieten auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Eine Einreise aus EU-Ländern und dem Schengenraum – also auch aus Österreich und der Schweiz – nach Deutschland ist laut dem Auswärtigem Amt grundsätzlich möglich. Reisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland online auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Den Nachweis darüber müssen sie bei der Einreise dabei haben.
Es gibt Ausnahmen im Grenzverkehr: Wer nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreist oder weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet war, braucht zum Beispiel keine Anmeldung. Ausnahmen gelten auch für den Transitverkehr.
Bei der Einreise nach Deutschland gilt laut dem Auswärtigem Amt in den meisten Fällen die 3G-Regelung: geimpft, genesen oder getestet. Geimpfte und Genesene, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, benötigen zusätzlich zum Impfoder Genesenennachweis einen negativen Test. Akzeptiert werden PCR-Tests, die höchstens 72 Stunden alt sind, und Antigentests, die höchstens 48 Stunden (bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet) oder 24 Stunden (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet) alt sind.
Auch für Grenzgänger und Grenzpendler, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, gilt die Test- oder Nachweispflicht nur für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete oder bei der Einreise auf dem Luftweg. Nicht geimpfte oder genesene Personen in diesem Grenzverkehr müssen einen negativen Test lediglich zweimal pro Woche vorweisen.