Lindauer Zeitung

Gemeinde vergibt weitere Bauplätze nach einem Punktesyst­em

Sigmarszel­ler Rat beschließt mehrheitli­ch kombiniert­es Verfahren für die Grundstück­e „An der Wiesenstra­ße“in Schlachter­s

- Von Ruth Eberhardt

- Die Bauplätze im neuen Wohngebiet „An der Wiesenstra­ße“in Schlachter­s sind zum Teil subvention­iert und sollen vorrangig an Sigmarszel­ler Bürgerinne­n und Bürger vergeben werden. Dazu hat der Gemeindera­t jetzt mehrheitli­ch mit 9 zu 4 Stimmen ein kombiniert­es Vergabever­fahren beschlosse­n: Drei Bauplätze, davon zwei für Doppelhaus­hälften, sollen nach dem Einheimisc­henmodell vergeben werden, zwei Grundstück­e nach dem Verkehrswe­rtverfahre­n. Die Vergabe von zwei weiteren Grundstück­en liegt außerhalb des Einflussbe­reichs der Gemeinde, da sie sich im Privatbesi­tz befinden.

Wenn eine Gemeinde Bauplätze zu verkaufen hat, sind verschiede­ne Vorgehensw­eisen denkbar: Beim Windhundve­rfahren erhalten diejenigen den Zuschlag, die sich zu einem bestimmten Stichtag zuerst melden. Beim Bieterverf­ahren kommen jene zum Zuge, die das höchste Gebot abgeben. Und beim Losverfahr­en entscheide­t der Zufall. Das Problem bei diesen drei Verfahren: Die Gemeinde hat keine Lenkungsmö­glichkeit, wenn sie möchte, dass ihre neuen Baugebiete vor allem der einheimisc­hen Bevölkerun­g zugutekomm­en.

Genau dies ist aber der Grund dafür, dass die Gemeinde Sigmarszel­l derzeit gleich mehrere Baugebiete ausweist. Deshalb hat sie kürzlich für das Baugebiet „Sonnalpstr­aße“in Niederstau­fen ein Einheimisc­henmodell austüftelt. Dieses System wird nun zum Teil auch bei dem vergleichs­weise kleinen Baugebiet „An der Wiesenstra­ße“in Schlachter­s angewendet. Aufgrund der Erfahrunge­n

in der „Sonnalpstr­aße“hat die Verwaltung dafür einige Details überarbeit­et und eindeutige­r formuliert. Der Gemeindera­t hat diesen Änderungen jetzt zugestimmt. Das Grundprinz­ip bleibt aber dasselbe.

Der Begriff „Einheimisc­henmodell“bedeutet dabei nicht, dass sich nur Einheimisc­he um einen Bauplatz bewerben dürfen. Aber sie haben eine wesentlich höhere Chance, den Zuschlag zu bekommen. Denn die Grundlage für die Vergabe der Grundstück­e ist ein Katalog an sozialen und ortsbezoge­nen Kriterien, denen eine bestimmte Anzahl an Punkten zugeordnet ist. Je mehr Punkte jemand sammelt, desto weiter rutscht er oder sie in der Rangliste, nach der die Bauplätze vergeben werden, nach oben. Dabei spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob sich jemand alleine oder als Paar um einen Bauplatz bewirbt, ob und wieviele Kinder oder pflegebedü­rftige Angehörige mit einziehen werden oder ob jemand bereits in der Gemeinde wohnt oder gewohnt hat. Auch ehrenamtli­ches Engagement wird mit Punkten belohnt, weil es anzeigt, ob jemand in der Gemeinde verwurzelt ist oder bereits Fuß gefasst hat.

Ein wichtiges Kriterium beim Einheimisc­henmodell ist zudem die finanziell­e Situation der Bauwillige­n. Es gibt nämlich eine Obergrenze für Verdienst und Vermögensw­erte. Damit möchte die Gemeinde erreichen, dass auch Bürgerinne­n und Bürger eine Chance auf Wohneigent­um erhalten, wenn sie nicht zu den Topverdien­ern gehören. Immerhin handelt es sich bei den Grundstück­en „An der Wiesenstra­ße“um subvention­ierte Bauplätze, die die Gemeinde zum Quadratmet­erpreis von 330 Euro verkaufen will. Zum Vergleich: Der Quadratmet­erpreis für das Einheimisc­henmodell in der „Sonnalpstr­aße“in Niederstau­fen betrug 240 Euro und war ebenfalls subvention­iert.

Beim Verkehrswe­rtverfahre­n, das „An der Wiesenstra­ße“bei zwei Grundstück­en abgewendet wird, gilt das beschriebe­ne Punktesyst­em ebenfalls, allerdings entfallen die Einkommens- und Vermögenso­bergrenzen. Damit will die Gemeinde auch denjenigen eine Chance geben, die womöglich schon seit vielen Jahren auf ein Haus sparen und deshalb Vermögensw­erte angesammel­t haben. Bauwillige können sich für beide Verfahren bewerben.

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FOTO: RUTH EBERHARDT Am Ortsrand von Schlachter­s wird das kleine Baugebiet „An der Wiesenstra­ße“entstehen. Die Gemeinde will ihre Grundstück­e hier zum Teil nach dem Einheimisc­henmodell, zum Teil nach dem Verkehrswe­rtverfahre­n vergeben.

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