Lindauer Zeitung

Revisionsp­rozess geht zugunsten des Ehemanns aus

Er tötet seine Frau in einem Lindauer Hostel und bekommt eine milde Strafe – Dann geht er in Revision

- Von Ronja Straub

- Im März 2020 bringt ein Ehemann seine Frau in einem Lindauer Hostel um. Der damals 36-Jährige wird wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt und geht in Revision. In zweiter Instanz wird in diesem Jahr dann zugunsten des Angeklagte­n entschiede­n.

Es ist ein Fall bestimmt von Streit und Eifersucht: Am Ende einer toxische Beziehung führt eine Auseinande­rsetzung der Eheleute dazu, dass der Mann in einem Lindauer Hostel seine Frau mit einem Messer tötet. Daraufhin wählt der Mann selbst den Notruf, unternimmt Rettungsve­rsuche und lässt sich ohne Widerstand abführen.

Im Revisionsp­rozess im Oktober dieses Jahres entscheide­t dann das Landgerich­t in Kempten in zweiter Instanz: Diese und andere strafmilde­rnde Umstände sprechen für den Mann. „Die Tat ist in ihrer Erheblichk­eit anders zu werten und damit verschiebt sich das Strafmaß“, sagte die

Staatsanwä­ltin während der Verhandlun­g. In Anbetracht des Streits und des Alkoholein­flusses sei seine Steuerungs­fähigkeit nicht ausschließ­bar behindert gewesen. Er habe eine Alkoholsuc­ht, die ihm nicht vorzuwerfe­n sei. Positiv für ihn ausgelegt wurde auch sein Geständnis vor Gericht.

In dem zweiten Prozess sollte außerdem entschiede­n werden, ob der Mann in einen Entziehung­sanstalt untergebra­cht wird. Eine psychologi­sche Gutachteri­n sagte in der Verhandlun­g aus, dass der Mann „markante Persönlich­keitszüge, aber keine Störung“habe. Er versuche, die Probleme im Alkohol zu ertränken. Die Gutachteri­n schlug eine zweijährig­e Unterbring­ung in der Anstalt vor.

Schlussend­lich verurteilt­e der Vorsitzend­e Richter Christian Roch den Mann in zweiter Instanz zu fünfeinhal­b Jahren Haft. Außerdem veranlasst­e er, dass der Mann in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht wird.

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