Richter drängen auf Triage-Regelung
Ampel-Parteien wollen Urteil zum Schutz von Behinderten bei Corona schnell umsetzen
- Das Bundesverfassungsgericht will verhindern, dass Menschen mit Behinderung im Fall einer sogenannten Triage benachteiligt werden, also in einer Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht.
Die Regierungsparteien versprechen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Schutz von behinderten Menschen bei Klinik-Behandlungen in der Pandemie schnell umzusetzen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, die Bundesregierung werde „dazu zügig einen Entwurf vorlegen“.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstrich, er begrüße das Urteil „ausdrücklich“. Der Gerichtsbeschluss, so der SPD-Vizefraktionschef Dirk Wiese, sei „ein klarer Auftrag an uns als Gesetzgeber“. Man werde dem „jetzt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt nachkommen“. Dies gebiete auch der Respekt vor den Sorgen und Ängsten der Kläger, die vor Gericht recht bekommen hätten. Auch die grüne Fraktionsvize Maria KleinSchmeink
sagte, jetzt werde im Bundestag „eine sorgfältige und zügige Prüfung und Erörterung nötig sein“. Dazu wolle man auch „mit den anderen demokratischen Fraktionen ins Gespräch kommen“. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte zu, dass CDU und CSU „das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten“wollten.
Das höchste deutsche Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass der Bundestag „unverzüglich“Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Fall einer sogenannten Triage treffen muss, also in einer Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.
Der Sozialverband VdK begrüßte die Entscheidung. Der Gesetzgeber habe es bislang versäumt zu handeln, so Präsidentin Verena Bentele. „Dabei ist das in der aktuellen PandemieSituation dringend notwendig.“Es dürfe nicht sein, dass Mediziner in einer so wichtigen Frage alleingelassen würden, dafür brauche es eine gesetzliche Grundlage.