CSU fordert Rente für Alleinerziehende
Initiative gegen Altersarmut – Widerstand aus den Reihen der SPD
- Die CSU kann bei ihrem Plan für eine Zusatzrente für Alleinerziehende nicht mit Unterstützung der größten Regierungsfraktion rechnen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, sagte der „Schwäbischen Zeitung“, sie halte den Ansatz der Christsozialen für falsch. „Anders als die CSU möchten wir sozialpolitische Fragen wie die der Altersabsicherung für Alleinerziehende nicht über die Renten klären, sondern stattdessen den Zugang zum Arbeitsmarkt für Alleinerziehende verbessern. Damit gehen wir die Ursache des Problems an und kurieren nicht die Symptome.“
Als Beispiele für den SPD-Ansatz nannte sie die geplante Erhöhung des Mindestlohns, eine breitere Anwendung von Tariflöhnen, die Grundrente und die im Koalitionsvertrag erwähnte Möglichkeit einer Teilzeitausbildung. „Außerdem sorgen auch die im Ampel-Vertrag festgelegten besseren Betreuungsmöglichkeiten für Kita- und Schulkinder dafür, dass Alleinerziehende arbeiten gehen können und dadurch weniger Ausfallzeiten bei der Rente haben.“
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat für ihre in einer Woche in Berlin geplante Klausurtagung einen Beschlussantrag vorbereitet, der die Einführung einer „Alleinerziehenden-Rente“vorsieht. Geplant ist eine starke Ausweitung der bereits jetzt existierenden Zuschläge zu Kindererziehungszeiten für Alleinerziehende. „Alleinerziehende tragen oft alleine eine doppelte Verantwortung: Viele arbeiten in Teilzeit und machen dafür Abstriche bei ihrem Verdienst und somit auch dem Erwerb von Rentenpunkten“, heißt es in dem Antrag. Die Mehrkosten, die noch nicht beziffert werden, sollen nicht die Rentenkassen übernehmen, sondern sie sollen aus Steuermitteln finanziert werden.
Um festzustellen, wer genau anspruchsberechtigt ist, könnte sich der Staat laut CSU-Landesgruppe auf bereits vorliegende Daten über speziell für alleinerziehende vorgesehene steuerliche Entlastungsbeträge stützen. Wer diesen Entlastungsbetrag in Anspruch nimmt, bekäme dann die Zusatzrente.
Zugleich bekräftigt die CSU ihre Forderung nach einer Ausweitung der sogenannten Mütterrente und nach einer vierten Säule bei der Rente: einem Generationenfonds, in den der Staat bis zum 18. Lebensjahr monatlich 100 Euro einzahlt. „Zu einem gerechten Rentensystem gehört die Anerkennung von Lebensleistung. Deshalb wollen wir die Mütterrente mit dem dritten Rentenpunkt vollenden und fordern die besondere Berücksichtigung der Leistungen Alleinerziehender in der Rente“, sagte Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der „Welt“.
In den ersten Jahren nach der Geburt von Kindern profitieren Mütter davon, dass ihnen in aller Regel die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, besser bekannt als Mütterrente: Bei Kindern, die ab 1992 geboren wurden, sind dies drei Jahre. Dass die Mütterrente auch für ältere Kinder bis Jahrgang 1991 in zwei Schritten 2014 und 2019 von einem auf zweieinhalb Jahre erhöht wurde, ging insbesondere auf Drängen der CSU zurück. Allerdings sorgte diese nicht dafür, dass es voll vom Bund finanziert wird; es geht weitgehend zulasten der Beitragszahler.
Aus einer Untersuchung des Versicherers Canada Life geht hervor, dass in Deutschland zwei Drittel aller alleinerziehenden Mütter von Altersarmut bedroht sind. Generell haben Alleinerziehende laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung ein besonders großes Armutsrisiko. 43 Prozent der Ein-Eltern-Familien gelten demnach als einkommensarm, während es bei Paarfamilien mit einem Kind neun Prozent und mit zwei Kindern elf Prozent sind. Frauen sind in besonderer Weise betroffen, denn 88 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.
Das Problem für Alleinerziehende bei der Altersversorgung ist, dass für die Höhe der Rente im Alter die gezahlten Beiträge während des Erwerbslebens entscheidend sind: Arbeiten sie nur Teilzeit, erwerben sie auch entsprechend geringere Rentenansprüche.
Allerdings können sie schon heute einen Zuschlag bekommen: durch die Kinderberücksichtigungszeit. Diesen Zuschlag gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Hat die alleinerziehende Mutter – oder der Vater – einen sozialversicherungspflichtigen Job, verdient aber weniger als der Durchschnitt aller Versicherten, dann gibt es im Alter bei der Rente einen Zuschlag. Voraussetzung ist, dass beim Rentenantrag mindestens 25 Versicherungsjahre vorhanden sind.
Eine Falle können für Alleinerziehende dagegen Minijobs sein. Denn der Arbeitgeber muss zwar pauschale Rentenbeiträge zahlen. Doch die Frauen erwerben nur dann auch (bescheidene) Rentenansprüche, wenn sie dazu einen Eigenbeitrag leisten. Viele haben sich dagegen entschieden, um unterm Strich mehr herauszubekommen.