Das haben Bund und Länder beschlossen
2G-plus im Restaurant nun bundesweit – Bayern und Sachsen-Anhalt gehen Sonderweg
– Und wieder Beschlüsse von einem Bund-Länder-Gipfel – diesmal vor allem mit Blick auf die erwartete Omikron-Welle. Ein Überblick.
2G-plus
Eine wirkliche Verschärfung gibt es in der Gastronomie – zumindest außerhalb von Baden-Württemberg. Dort gilt 2G-plus beim Restaurantbesuch seit Längerem, zum Leidwesen der Gastronomen. Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der beim Baden-Württembergischen Industrieund Handelskammertag (BWIHK) für Tourismusfragen federführenden IHK Nordschwarzwald, sagt, „die verschärften Zugangshürden sind ein weiteres Pfund für die ohnehin schon schwer gebeutelte Branche. Das lässt sich in Baden-Württemberg, wo diese Regelung bereits greift, deutlich erkennen. Es reiht sich hier Hiobsbotschaft an Hiobsbotschaft.“Die verschärfte Testpflicht für viele bereits immunisierte Kunden sei ein „de facto Lockdown“für weite Teile des Gastgewerbes. Nun sollen auch bundesweit nur noch Geimpfte und Genesene, die einen tagesaktuellen Test vorweisen müssen, in die Gastronomie gelangen. Ohne Test kommen wie im Südwesten lediglich Geboosterte hinein. Begründung für die Verschärfung: In Restaurants könnten nun einmal Masken nicht dauerhaft getragen werden, was die Gefahr der Virusausbreitung erhöhe. Kanzler Olaf Scholz (SPD) nannte das eine „strenge, aber notwendige Regelung“. Bayern will noch darüber nachdenken, ob man dabei mitmacht, dort gilt aktuell 2G. Clubs und Diskotheken müssen überall schließen, in Baden-Württemberg und Bayern gilt das bereits seit Längerem. Wer übrigens dadurch geboostert ist, dass er zweimal geimpft wurde, dann aber einen Impfdurchbruch hatte und nun genesen ist, für den gibt es trotzdem keinen Einlass ohne Test. Denn, so das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage, die neueste EU-Verordnung sehe eine Gleichstellung von Genesung und Booster-Impfung nicht vor. Insofern gilt für diese Personengruppe die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, dass Menschen, die nach einer Impfung eine Sars-Cov-2Infektion durchgemacht haben, im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion eine Auffrischungsimpfung erhalten sollten.
Impfungen
Bund und Länder bekräftigen das Ziel, „in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen durchzuführen“. Bisher sind erst 2,7 Millionen Dosen im Januar erreicht worden. Das Impftempo müsste also sehr stark anziehen, um dieses Ziel noch zu erreichen. Geboostert sind in Deutschland mittlerweile 34,6 Millionen Menschen und damit 41,6 Prozent der Bevölkerung. Der dadurch ausgelöste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist nach Ansicht von Bund und Ländern klar ersichtlich. Allerdings können sich laut RKI gerade Ältere trotz Boosterimpfung anstecken – in den vergangenen vier Wochen seien fast 22 Prozent der symptomatischen Covid-Fälle in der Gruppe der über 60-Jährigen auf einen solchen Impfdurchbruch entfallen. Auf Intensivstationen hätten aber in dieser Altersgruppe nur 8,5 Prozent einen Booster-Durchbruch gehabt. Und so schreibt das RKI, dass der Booster den Schutz vor Hospitalisierung bei den über 60Jährigen deutlich steigere. Denn Ältere mit nur zwei Impfungen hätten im Schnitt ein deutlich höheres Risiko, in eine Klinik eingeliefert zu werden, als Geboosterte. Demnach lag die Hospitalisierungsinzidenz – die Krankenhauseinweisungen pro Woche und 100 000 Einwohner – bei Geboosterten ab 60 Jahren zuletzt bei 1,3. Bei zweifach geimpften Senioren war der Wert dreimal so hoch. Das weitaus größte Risiko, wegen Covid-19 ins Krankenhaus zu müssen, hatten demnach aber Ungeimpfte mit einer Hospitalisierungsinzidenz von 29,1.
Omikron
Um angesichts der vom RobertKoch-Institut (RKI) und dem Expertenrat der Bundesregierung erwarteten starken Omikron-Welle keinen Personalmangel in wichtigen Lebensbereichen zu bekommen, wird die bisher strikte Regel, nach der Kontaktpersonen eines Omikron-Infizierten für zwei Wochen in Quarantäne mussten, aufgegeben. Nun sollen grundsätzlich zehn Tage gelten, nach sieben Tagen kann man sich per PCR oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest „freitesten“. Für Schüler sowie Kita-Kinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Geboosterte müssen gar nicht mehr in Quarantäne. Wer infiziert war und in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeitet, kann die Isolation statt nach zehn bereits nach sieben Tagen beenden – bei negativem PCR-Test und 48 Stunden ohne Krankheitssymptome. Die Zahl der offiziell registrierten Omikron-Fälle ist unterdessen laut RKI innerhalb eines Tages um 11 502 auf 62 974 gestiegen. Dass sich Omikron rasch verbreitet, zeigen auch auf Varianten untersuchte CoronaNachweise. In der JahreswechselWoche gingen 44,3 Prozent auf Omikron zurück. Eine Woche zuvor lag der Wert erst bei 15,8 Prozent.
Kontakte
Keine Änderungen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich: Maximal zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen. Für Ungeimpfte gilt weiterhin, dass höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu Besuch kommen dürfen. Wie es hier weitergeht, bleibt abzuwarten. Der Expertenrat hatte erklärt, falls die Belastung durch hohe Infektionszahlen und Personalausfälle zu hoch werde, sei „kurzfristig eine weitere Intensivierung der Kontaktbeschränkungen erforderlich“. Am 24. Januar gibt es schon bald die nächste Bund-Länder-Runde.
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