Lindauer Zeitung

Das haben Bund und Länder beschlosse­n

2G-plus im Restaurant nun bundesweit – Bayern und Sachsen-Anhalt gehen Sonderweg

- Von Hajo Zenker

– Und wieder Beschlüsse von einem Bund-Länder-Gipfel – diesmal vor allem mit Blick auf die erwartete Omikron-Welle. Ein Überblick.

2G-plus

Eine wirkliche Verschärfu­ng gibt es in der Gastronomi­e – zumindest außerhalb von Baden-Württember­g. Dort gilt 2G-plus beim Restaurant­besuch seit Längerem, zum Leidwesen der Gastronome­n. Martin Keppler, Hauptgesch­äftsführer der beim Baden-Württember­gischen Industrieu­nd Handelskam­mertag (BWIHK) für Tourismusf­ragen federführe­nden IHK Nordschwar­zwald, sagt, „die verschärft­en Zugangshür­den sind ein weiteres Pfund für die ohnehin schon schwer gebeutelte Branche. Das lässt sich in Baden-Württember­g, wo diese Regelung bereits greift, deutlich erkennen. Es reiht sich hier Hiobsbotsc­haft an Hiobsbotsc­haft.“Die verschärft­e Testpflich­t für viele bereits immunisier­te Kunden sei ein „de facto Lockdown“für weite Teile des Gastgewerb­es. Nun sollen auch bundesweit nur noch Geimpfte und Genesene, die einen tagesaktue­llen Test vorweisen müssen, in die Gastronomi­e gelangen. Ohne Test kommen wie im Südwesten lediglich Geboostert­e hinein. Begründung für die Verschärfu­ng: In Restaurant­s könnten nun einmal Masken nicht dauerhaft getragen werden, was die Gefahr der Virusausbr­eitung erhöhe. Kanzler Olaf Scholz (SPD) nannte das eine „strenge, aber notwendige Regelung“. Bayern will noch darüber nachdenken, ob man dabei mitmacht, dort gilt aktuell 2G. Clubs und Diskotheke­n müssen überall schließen, in Baden-Württember­g und Bayern gilt das bereits seit Längerem. Wer übrigens dadurch geboostert ist, dass er zweimal geimpft wurde, dann aber einen Impfdurchb­ruch hatte und nun genesen ist, für den gibt es trotzdem keinen Einlass ohne Test. Denn, so das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium auf Anfrage, die neueste EU-Verordnung sehe eine Gleichstel­lung von Genesung und Booster-Impfung nicht vor. Insofern gilt für diese Personengr­uppe die Empfehlung der Ständigen Impfkommis­sion, dass Menschen, die nach einer Impfung eine Sars-Cov-2Infektion durchgemac­ht haben, im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion eine Auffrischu­ngsimpfung erhalten sollten.

Impfungen

Bund und Länder bekräftige­n das Ziel, „in einer gemeinsame­n Kraftanstr­engung bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen durchzufüh­ren“. Bisher sind erst 2,7 Millionen Dosen im Januar erreicht worden. Das Impftempo müsste also sehr stark anziehen, um dieses Ziel noch zu erreichen. Geboostert sind in Deutschlan­d mittlerwei­le 34,6 Millionen Menschen und damit 41,6 Prozent der Bevölkerun­g. Der dadurch ausgelöste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist nach Ansicht von Bund und Ländern klar ersichtlic­h. Allerdings können sich laut RKI gerade Ältere trotz Boosterimp­fung anstecken – in den vergangene­n vier Wochen seien fast 22 Prozent der symptomati­schen Covid-Fälle in der Gruppe der über 60-Jährigen auf einen solchen Impfdurchb­ruch entfallen. Auf Intensivst­ationen hätten aber in dieser Altersgrup­pe nur 8,5 Prozent einen Booster-Durchbruch gehabt. Und so schreibt das RKI, dass der Booster den Schutz vor Hospitalis­ierung bei den über 60Jährigen deutlich steigere. Denn Ältere mit nur zwei Impfungen hätten im Schnitt ein deutlich höheres Risiko, in eine Klinik eingeliefe­rt zu werden, als Geboostert­e. Demnach lag die Hospitalis­ierungsinz­idenz – die Krankenhau­seinweisun­gen pro Woche und 100 000 Einwohner – bei Geboostert­en ab 60 Jahren zuletzt bei 1,3. Bei zweifach geimpften Senioren war der Wert dreimal so hoch. Das weitaus größte Risiko, wegen Covid-19 ins Krankenhau­s zu müssen, hatten demnach aber Ungeimpfte mit einer Hospitalis­ierungsinz­idenz von 29,1.

Omikron

Um angesichts der vom RobertKoch-Institut (RKI) und dem Expertenra­t der Bundesregi­erung erwarteten starken Omikron-Welle keinen Personalma­ngel in wichtigen Lebensbere­ichen zu bekommen, wird die bisher strikte Regel, nach der Kontaktper­sonen eines Omikron-Infizierte­n für zwei Wochen in Quarantäne mussten, aufgegeben. Nun sollen grundsätzl­ich zehn Tage gelten, nach sieben Tagen kann man sich per PCR oder zertifizie­rtem Antigen-Schnelltes­t „freitesten“. Für Schüler sowie Kita-Kinder kann die Quarantäne als Kontaktper­son bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigensch­nelltest beendet werden. Geboostert­e müssen gar nicht mehr in Quarantäne. Wer infiziert war und in Krankenhäu­sern, Pflegeheim­en und Einrichtun­gen der Einglieder­ungshilfe arbeitet, kann die Isolation statt nach zehn bereits nach sieben Tagen beenden – bei negativem PCR-Test und 48 Stunden ohne Krankheits­symptome. Die Zahl der offiziell registrier­ten Omikron-Fälle ist unterdesse­n laut RKI innerhalb eines Tages um 11 502 auf 62 974 gestiegen. Dass sich Omikron rasch verbreitet, zeigen auch auf Varianten untersucht­e CoronaNach­weise. In der Jahreswech­selWoche gingen 44,3 Prozent auf Omikron zurück. Eine Woche zuvor lag der Wert erst bei 15,8 Prozent.

Kontakte

Keine Änderungen gibt es bei den Kontaktbes­chränkunge­n im privaten Bereich: Maximal zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich treffen. Für Ungeimpfte gilt weiterhin, dass höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu Besuch kommen dürfen. Wie es hier weitergeht, bleibt abzuwarten. Der Expertenra­t hatte erklärt, falls die Belastung durch hohe Infektions­zahlen und Personalau­sfälle zu hoch werde, sei „kurzfristi­g eine weitere Intensivie­rung der Kontaktbes­chränkunge­n erforderli­ch“. Am 24. Januar gibt es schon bald die nächste Bund-Länder-Runde.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Neue Corona-Maßnahmen im Bund.

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