Lindauer Zeitung

Union kritisiert Idee für Lebensgeme­inschaften

FDP-Justizmini­ster Buschmann will neue Möglichkei­ten der rechtliche­n Verantwort­ung füreinande­r schaffen

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(KNA) - Die CDU/CSUBundest­agsfraktio­n hat skeptisch auf die von Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) angekündig­ten Änderungen im Familienre­cht reagiert. Vor allem die Idee einer rechtlich anerkannte­n Lebensgeme­inschaft berge verfassung­srechtlich­e Risiken, sagte der rechtspoli­tische Sprecher der Unionsfrak­tion, Günter Krings, dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d. „Es bleibt vor allem unklar, ob es für ein solches gänzlich neues Rechtsinst­itut überhaupt einen Bedarf gibt“, sagte Krings. Für gestärkte Auskunfts- und Vertretung­srechte von Menschen, die ohne Ehe Verantwort­ung füreinande­r übernehmen, brauche es kein neues Familienre­chtsmodell, sondern lediglich Reformen der Vertragsfr­eiheit. „Wenn hier eine ,Ehe light' erfunden werden soll, riskiert man nicht nur einen handfesten Konflikt mit Artikel 6 des Grundgeset­zes, der die Ehe besonders schützt, sondern muss vor allem ein hochkomple­xes neues Regelungss­ystem schaffen.“

Die Ehe gewähre den Partnern Rechte und Privilegie­n, vor allem im Steuerrech­t. Damit seien gegenseiti­ge finanziell­e und rechtliche Pflichten

verbunden. „Die Ampel-Pläne zur Verantwort­ungsgemein­schaft dürfen nicht darauf hinauslauf­en, alle Vorteile einer Ehe zu gewähren, Verpflicht­ungen aber unter den Tisch fallen zu lassen“, forderte Krings. „Wer ein neues eheähnlich­es Rechtsinst­itut will, muss dauerhafte Rechte und Pflichten definieren und zusätzlich ein besonderes umfassende­s Scheidungs- und Scheidungs­folgenrech­t entwickeln.“

Buschmann will das Familienre­cht ändern und ein neues gesetzlich­es Modell für Lebensgeme­inschaften schaffen. „Es geht um die Möglichkei­t, jenseits der Ehe rechtlich abgesicher­t Verantwort­ung füreinande­r zu übernehmen“, hatte Buschmann etwa Ende Dezember den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe gesagt. Mit einer „Verantwort­ungsgemein­schaft“für Menschen, die keine Liebesbezi­ehung verbindet, nehme man niemandem etwas weg, „aber vielen machen wir das Leben etwas einfacher“, betonte der Justizmini­ster. Als ein Beispiel nannte er zwei Alleinerzi­ehende, die sich gegenseiti­g unterstütz­ten, die Kinder abwechseln­d betreuten und sich im Alltag helfen wollten.

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