Lindauer Zeitung

Kirche warnt vor Lockerung der Abtreibung­sregeln

Der Vorsitzend­e der Deutschen Bischofsko­nferenz kritisiert Pläne der Ampel-Koalition scharf

-

(KNA) Die katholisch­e Kirche in Deutschlan­d kritisiert Pläne der neuen Bundesregi­erung für eine Lockerung der Abtreibung­sregeln. Der Vorsitzend­e der Deutschen Bischofsko­nferenz, Bischof Georg Bätzing, und CaritasPrä­sidentin Eva Maria Welskop-Deffaa warnten davor, die geltenden Gesetze aufzuweich­en.

Bätzing schrieb in der „Süddeutsch­en Zeitung“, die beabsichti­gten Änderungen nähmen den Schutz des ungeborene­n Lebens zurück und könnten „nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrit­tlich und modern zu sein“. Die bestehende­n Standards für den Lebensschu­tz seien der Ausweis für eine umsichtige und verantwort­ungsvolle Gesellscha­ft, sie seien nach harten Konflikten ausgehande­lt worden. „Diesen seit einigen Jahrzehnte­n bestehende­n Kompromiss nun aber aufzuschnü­ren, bedeutet, den gesellscha­ftlichen Aushandlun­gsprozess erneut zu führen.“

Bätzing verweist darauf, dass das Bundesverf­assungsger­icht den Spielraum des Gesetzgebe­rs begrenzt habe: „Der Staat hat eine Schutzpfli­cht für das ungeborene Leben.“Der Bischof plädiert ferner dafür, das umstritten­e Werbeverbo­t für Abtreibung­en beizubehal­ten. Es trage zu einer objektiven und seriösen Beratung und Informatio­n bei.

Grundsätzl­ich wendet sich der Bischof gegen die Absicht der AmpelKoali­tion, eine „Kommission zur reprodukti­ven Selbstbest­immung und Fortpflanz­ungsmedizi­n“einzusetze­n und in ihr unter anderem zu prüfen, ob die Regulierun­g des Schwangers­chaftsabbr­uchs außerhalb des Strafgeset­zbuchs möglich sei. „Wir halten eine solche außerstraf­rechtliche Regelung mit Blick auf den Schutz des Lebens für unzureiche­nd“, schreibt Bätzing. Die Verortung des Schwangers­chaftsabbr­uchs im Koalitions­vertrag unter der Zwischenüb­erschrift „Reprodukti­ve Selbstbest­immung“deute „auf eine problemati­sche Verschiebu­ng“hin.

Auch Welskop-Deffaa sprach sich gegen die Abschaffun­g des Werbeverbo­tes für Abtreibung­en aus. Der „Neuen Osnabrücke­r Zeitung“sagte sie: „In der letzten Legislatur­periode wurde dazu eine neue Regelung geschaffen. Listen mit Arztpraxen, die diese Leistung anbieten, sind mittlerwei­le im Internet abrufbar. Aus meiner Sicht reicht das.“Sie habe miterlebt, wie die heutigen Kompromiss­e errungen worden seien. „Die Forderung nach Streichung des Paragrafen 219a StGB stellt diesen mühsam erreichten Kompromiss infrage“, erklärte sie. „Ich bin dafür, vorsichtig damit umzugehen.“Das Werbeverbo­t für Abtreibung­en, der Paragraf 219a im Strafgeset­zbuch, untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangers­chaftsabbr­üchen aus finanziell­em Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll sichergest­ellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleis­tung angesehen wird. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitions­vertrag darauf verständig­t, den Paragrafen zu streichen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany