Kirche warnt vor Lockerung der Abtreibungsregeln
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz kritisiert Pläne der Ampel-Koalition scharf
(KNA) Die katholische Kirche in Deutschland kritisiert Pläne der neuen Bundesregierung für eine Lockerung der Abtreibungsregeln. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und CaritasPräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa warnten davor, die geltenden Gesetze aufzuweichen.
Bätzing schrieb in der „Süddeutschen Zeitung“, die beabsichtigten Änderungen nähmen den Schutz des ungeborenen Lebens zurück und könnten „nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrittlich und modern zu sein“. Die bestehenden Standards für den Lebensschutz seien der Ausweis für eine umsichtige und verantwortungsvolle Gesellschaft, sie seien nach harten Konflikten ausgehandelt worden. „Diesen seit einigen Jahrzehnten bestehenden Kompromiss nun aber aufzuschnüren, bedeutet, den gesellschaftlichen Aushandlungsprozess erneut zu führen.“
Bätzing verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Spielraum des Gesetzgebers begrenzt habe: „Der Staat hat eine Schutzpflicht für das ungeborene Leben.“Der Bischof plädiert ferner dafür, das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen beizubehalten. Es trage zu einer objektiven und seriösen Beratung und Information bei.
Grundsätzlich wendet sich der Bischof gegen die Absicht der AmpelKoalition, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“einzusetzen und in ihr unter anderem zu prüfen, ob die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich sei. „Wir halten eine solche außerstrafrechtliche Regelung mit Blick auf den Schutz des Lebens für unzureichend“, schreibt Bätzing. Die Verortung des Schwangerschaftsabbruchs im Koalitionsvertrag unter der Zwischenüberschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“deute „auf eine problematische Verschiebung“hin.
Auch Welskop-Deffaa sprach sich gegen die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen aus. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“sagte sie: „In der letzten Legislaturperiode wurde dazu eine neue Regelung geschaffen. Listen mit Arztpraxen, die diese Leistung anbieten, sind mittlerweile im Internet abrufbar. Aus meiner Sicht reicht das.“Sie habe miterlebt, wie die heutigen Kompromisse errungen worden seien. „Die Forderung nach Streichung des Paragrafen 219a StGB stellt diesen mühsam erreichten Kompromiss infrage“, erklärte sie. „Ich bin dafür, vorsichtig damit umzugehen.“Das Werbeverbot für Abtreibungen, der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch, untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen zu streichen.