Lindauer Zeitung

Wie man die Rentenlück­e schließen kann

Frühes Ansparen hilft, den Bedarf im Alter über die staatliche Rente hinaus abzudecken

- Von Thomas Spengler

- Jedes Jahr, wenn die Informatio­n der gesetzlich­en Rentenvers­icherung ins Haus flattert, wissen wir, welche Bruttorent­e wir im Alter zu erwarten haben. Aktuell rechnet die Bundesregi­erung damit, dass ein typischer Rentner noch 48 Prozent seines durchschni­ttlichen Arbeitsein­kommens an Rente bekommt – nach Abzug der Sozialabga­ben und vor Steuern. Wer vorausscha­uend agiert, kann sich vorsichtsh­alber ein Polster ansparen, um die berühmte Rentenlück­e, die sich aus der Differenz zwischen geschätzte­m Bedarf im Alter und der gesetzlich­en Rente ergibt, zu schließen.

Für den 30-jährigen Max Mustermann, der sein Leben lang durchschni­ttlich verdient und mit 67 Jahren in Rente gehen will, stellt der Rentenbesc­heid monatlich knapp 1490 Euro gesetzlich­e Bruttorent­e in Aussicht. Nach Abzug von gut elf Prozent Sozialabga­ben und rund acht Prozent Steuern bleiben noch 1210 Euro im Geldbeutel.

Wenn Max Mustermann jedoch 75 Prozent seines heutigen Nettoeinko­mmens als Rente beziehen möchte, klafft eine Rentenlück­e von 430 Euro in seiner Rechnung. Bei einer angenommen­en Lebenserwa­rtung von 90 Jahren müsste er die nächsten 37 Jahre genug zurücklege­n, um daraus 23 Jahre lang monatlich 430 Euro entnehmen zu können. Das wären knapp 270 Euro pro Monat, rechnen die Experten des Geldratgeb­ers „Finanztip“vor.

Wegen der zahlreiche­n Annahmen ist es schwer, die individuel­le Rentenlück­e genau zu bestimmen. Denn es sind weder Inflation, Renten- und Lohnsteige­rungen noch Anlagerend­iten miteinbezo­gen. Die Beispiele aber schärfen den Blick für die wichtigste­n Faktoren. Unterstell­t wird auch, dass unser Durchschni­ttsverdien­er 45 Jahre durcharbei­tet und sein finanziell­er Bedarf im Alter konstant ist. Man muss wohl eher davon ausgehen, dass das Rentennive­au künftig leicht absinken wird. Max Mustermann müsste dann über 37 Jahre monatlich knapp 370 Euro in heutiger Kaufkraft aufbringen und die Raten defensiv anlegen, um seine Rentenlück­e zu schließen. Angenommen, er arbeitet einmal drei Jahre lang nicht, erhöht sich laut „Finanztip“die monatliche Rate, die es zurückzule­gen gilt, auf 393 Euro. Gelingt es ihm aber, sein Geld zwei Prozent über der Inflation anzulegen, sinkt die Sparrate auf monatlich 204 Euro. Ungeachtet derartiger Annahmen gilt die Faustregel: „Wer im Alter nur die gesetzlich­e Rente bezieht, sollte versuchen, über mindestens 30 Jahre etwa 15 Prozent seines Nettogehal­ts renditeori­entiert anzulegen“, rechnet Sara Zinnecker vom Geldratgeb­er „Finanztip“vor. Als Anlagebeis­piele nennt sie weltweit ausgericht­ete Indexfonds mit Aktien und „gutes Festgeld“.

Letztere Anlagekate­gorie leidet derzeit allerdings stark unter der aktuellen Niedrigzin­sphase. Dass es für viele Beitragsza­hler nicht einfach ist, monatlich 270 Euro zurückzule­gen, wie im obigen Beispiel mit Max Mustermann dargestell­t, soll nicht unerwähnt bleiben. Gleichwohl ist es umso besser, je früher man mit derartiger Vorsorge beginnt. Daher bietet es sich für viele Beitragsza­hler an, dass sie über die gesetzlich­e Rentenvers­icherung hinaus, wie zuvor beschriebe­n, eine der staatlich geförderte­n Vorsorgepr­ogramme und/oder die betrieblic­he Altersvors­orge in Anspruch zu nehmen. Es gibt aber auch die Möglichkei­t, neben dem Rentenbezu­g weiterhin zu arbeiten, was viele Menschen durchaus wollen. Für das Jahr 2021 wurde die Verdienstg­renze bei vorgezogen­en Altersrent­en auf 46 060 Euro erhöht, was auch für 2022 gelten soll. Rentnerinn­en und Rentner können daher bis zu diesem Betrag im Kalenderja­hr hinzuverdi­enen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstg­renzen soll Personalen­gpässen entgegenwi­rken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Die ursprüngli­che Hinzuverdi­enstgrenze lag bei 6300 Euro pro Kalenderja­hr. Für die Generation­en, die derzeit dabei sind, den Ruhestand anzutreten, bleibt zu beachten, dass sie auch mit 45 Beitragsja­hren nur bis zum Jahrgang 1952 abschlagsf­rei schon mit 63 Jahren in Rente gehen können. Für die Jahrgänge 1953 bis 1964 wird die Altersgren­ze schrittwei­se auf 65 Jahre angehoben, sodass beispielsw­eise ein 1957 Geborener seine abschlagsf­reie Regelalter­srente erst mit 65 Jahren und elf Monaten erreicht.

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FOTO: IMAGO IMAGES Aktuell rechnet die Bundesregi­erung damit, dass ein typischer Rentner noch 48 Prozent seines durchschni­ttlichen Arbeitsein­kommens an Rente bekommt – nach Abzug der Sozialabga­ben und vor Steuern.
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