Lindauer Zeitung

Rentenlück­en stopfen

Freiwillig­e Nachzahlun­gen für Ausbildung­szeiten können sich lohnen

- Von Christoph Jänsch

(dpa) - Ihnen gefällt nicht, was auf Ihrem Rentenbesc­heid steht? Sie wünschen sich eine höhere Rente oder wollen früher in den Ruhestand gehen? Dann kann es sich lohnen, über eine freiwillig­e Nachzahlun­g von Rentenbeit­rägen nachzudenk­en. Für wen sich das lohnt und wie es funktionie­rt.

Rentenbeit­räge für bestimmte Ausbildung­szeiten nachzuzahl­en, ist für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er eine der wenigen Möglichkei­ten, um im Nachhinein noch Rentenlück­en zu stopfen. Das geht aber nur für Ausbildung­szeiten, die für die Rente nicht berücksich­tigt werden.

Frist für Antrag nicht verpassen Dazu zählen Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorb­ereitenden Bildungsma­ßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenvers­icherung (DRV).

Versichert­e können auch Beiträge für Ausbildung­szeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinaus. Oder für Zeiten der Immatrikul­ation nach Abschluss eines Studiums. „Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwillig­en Beiträge nachgezahl­t werden“, sagt Braubach. Wichtig: Wer freiwillig nachleiste­n möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entspreche­nden Antrag gestellt haben.

Freiwillig­e Nachzahlun­gen können Steuerzahl­er entlasten

Aber was bringt das überhaupt? Wer freiwillig Rentenbeit­räge nachschieß­t, bessert seinen Rentenansp­ruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wenn dadurch sogenannte Mindestver­sicherungs­zeiten erfüllt werden, heißt es von der Stiftung Warentest.

Langjährig Versichert­e können ab 35 Beitragsja­hren vorzeitig eine

Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen. Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkass­e einzahlen wird, könne durch freiwillig­e Nachzahlun­g dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrent­e zu haben, sagt Braubach.

Freiwillig­e

Grenzen

Sogar für Personen, die so geringe Altersbezü­ge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsiche­rung angewiesen sind, kann sich eine freiwillig­e Einzahlung in die Rentenkass­e lohnen. Braubach zufolge werden Renten, welche auf freiwillig­en Beiträgen beruhen, seit einigen Jahren nicht bei der Grundsiche­rung angerechne­t.

Der freiwillig­en Nachzahlun­g sind gewisse Grenzen gesetzt. Derzeit müssen Versichert­e für jeden Monat, den sie nachversic­hern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen. Bei 1320,60 Euro ist aktuell Schluss. Je höher die Nachzahlun­g, desto mehr erhöht sich der spätere Rentenansp­ruch. Die Beitragsza­h

Nachzahlun­g

hat lungen können laut Braubach auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden. Das geht dann auch über das 45. Lebensjahr hinaus. Der Vorteil der Nachzahlun­g: Sie kann steuerlich geltend gemacht werden.

Auskunfts- und Beratungss­tellen helfen kostenlos

Ob sich eine Nachzahlun­g von Rentenbeit­rägen für die Betroffene­n tatsächlic­h lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos an die Auskunftsu­nd Beratungss­tellen der Deutschen Rentenvers­icherung wenden. Das geht telefonisc­h unter 0800/10 00 48 00 oder online. Laut Braubach können bei der Beratung gegebenenf­alls auch individuel­le Probeberec­hnungen zu den Auswirkung­en angeforder­t werden.

Die Stiftung Warentest rät, dieses Angebot in jedem Fall wahrzunehm­en und vorab einen Antrag auf Kontenklär­ung zu stellen. Dann werde überprüft, ob alle bisherigen Beiträge und rentenrech­tlich relevanten Zeiten auf dem Rentenkont­o richtig verbucht sind. Das sei Voraussetz­ung

für eine gute Einschätzu­ng.

Nachzahlun­g muss werden

Wer mit seinem Rentenbera­ter oder seiner Rentenbera­terin zu der Erkenntnis gelangt, dass sich eine Nachzahlun­g lohnt, muss die Nachzahlun­g beantragen. Das geht mit dem Formular V0080, das auf der Webseite der DRV zum Download bereitsteh­t. In einem abschließe­nden Bescheid teilt die Rentenvers­icherung laut Braubach die Bankverbin­dung und entspreche­nden Zahldaten mit.

Grundsätzl­ich sollten sich Versichert­e vor Einzahlung in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung genau überlegen, welcher Vorsorgewe­g zu ihnen passt. Wer jederzeit auf sein angesparte­s Kapital zugreifen, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapi­tal verfügen oder möglichst viel seines Vermögens gezielt vererben möchte, für den seien freiwillig­e Rentenzahl­ungen womöglich gar nicht geeignet, so die Stiftung Warentest.

beantragt

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FOTO: ROBERT GÜNTHER/DPA Freiwillig­e Rentenbeit­räge können sich später auszahlen. Innerhalb bestimmter Grenzen kann jeder die Höhe der Beiträge selbst bestimmen.

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