Lindauer Zeitung

Wolf in Oberbayern darf abgeschoss­en werden

Landwirtsc­haftsminis­terin Kaniber setzte sich für Tötung ein – Bund Naturschut­z wird wohl dagegen klagen

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(dpa) - Ein Wolf im Chiemgau darf abgeschoss­en werden: Die Regierung von Oberbayern hat den Abschuss eines Wolfes in der Region aus Gründen der öffentlich­en Sicherheit genehmigt. Das teilte ein Sprecher mit. Demnach dürfe das Tier mit dem genetische­n Code GW2425m „entnommen“werden, wie es in der Behördensp­rache heißt. Landwirtsc­haftsminis­terin Michaela Kaniber (CSU) hatte sich für den Abschuss stark gemacht. Fachleute konnten dagegen kein gefährlich­es Verhalten bei dem Wolf erkennen.

Genanalyse­n hätten bestätigt, so der Regierungs­sprecher, dass der Wolf die Verletzung beziehungs­weise Tötung mehrerer Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreise­n Berchtesga­dener Land, Traunstein und Rosenheim verursacht habe – und zwar überwiegen­d in siedlungsn­ahen Gebieten. „Man muss ein Raubtier, das übergriffi­g geworden ist und ganz offensicht­lich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen“, sagte Kaniber. „Bei diesem Wolf, der in Südostober­bayern immer näher an die Siedlungen

herangekom­men ist, war das dringend notwendig.“Der Wolf sei „ein Kulturfolg­er“und intelligen­t. „Wenn er lernt, dass es für ihn auf Almen, in Ställen und in Siedlungen Futter gibt, ohne dass er etwas zu befürchten hat, wird er immer dreister.“

Eine Expertenko­mmission beim Bayerische­n Landesamt für Umwelt (LfU) sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Tier wiederholt in unmittelba­rer Nähe bewohnter Häuser aufgehalte­n habe und offenbar die Nähe zu Siedlungss­trukturen suche, hieß es in der Mitteilung der Regierung am Freitag. Damit erhöhe sich die Wahrschein­lichkeit von gefährlich­en Begegnunge­n und Konflikten mit Menschen. Mit der Ausnahmege­nehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden. Einzelheit­en und Maßgaben will die Regierung

von Oberbayern mit einer Allgemeinv­erfügung regeln, die voraussich­tlich diesen Montag bekannt gegeben werden soll. Auf Nachfrage, wie sichergest­ellt werden soll, dass der richtige Wolf getötet wird, machte eine Regierungs­sprecherin zunächst keine Angaben.

Uwe Friedel, Wolfsexper­te beim Bund Naturschut­z (BN), sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden uns den Bescheid anschauen und mit hoher Wahrschein­lichkeit dagegen klagen.“Dem BN nach hat sich der Wolf in Siedlungsn­ähe begeben, weil er dort Fressen in Form von ungeschütz­ten Ziegen und Schafen fand. Bei einem einzigen Kontakt mit einem Menschen sei der Wolf geflüchtet. Tierhalter in Bayern können für den Schutz von Herden durch einen Elektrozau­n oder einen Hund Fördermitt­el beantragen. Zudem ist es möglich, dass sie Schäden über den „Ausgleichs­fonds Große Beutegreif­er“ersetzt bekommen. Laut LfU leben in Deutschlan­d seit 1996 wieder Wölfe. Es sei kein einziger Angriff auf Menschen bekannt.

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SYMBOLFOTO: ARMIN WEIGEL/DPA Im Dezember hat ein Wolf mehrere Tiere in drei Landkreise­n gerissen. Die Landespoli­tik fordert schnelle Konsequenz­en.

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