Urlaubspläne trotz Corona
Welche Ziele für Winter- und Sommerferien infrage kommen und welche Regeln bei der Rückreise gelten
- Über Sylt ist gerade eine Omikron-Welle hinweggegangen, in Skiorten in Österreich herrscht wieder Alarm. Viele Deutsche halten sich deshalb mit Urlaubsplanungen für das Jahr 2022 zurück. „Aus Umfragen wissen wir, dass viele Bürgerinnen und Bürger reisen wollen und in den Startlöchern stehen“, sagt die neue Tourismuskoordinatorin der Bundesregierung, die Grünen-Politikerin Claudia Müller. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was gilt für den Winterurlaub? Die gute Nachricht: Skiurlaub ist trotz steigender Inzidenzwerte grundsätzlich möglich – freilich nur für Geimpfte und Genesene. Wer in den Winter- beziehungsweise Faschingsferien in den Schnee möchte, muss jedoch mit einigen Einschränkungen rechnen. An den Liften und in den Gondeln herrscht in der Regel Maskenpflicht. Und wegen hoher Corona-Inzidenzen gilt etwa in den Tiroler Skiorten Kitzbühel, Ischgl und St. Anton eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Freien. Mit Après-Ski wird es schwierig, denn vielerorts sind die Diskotheken geschlossen. Kinder sind in den meisten Skigebieten von der 2G-Regel ausgenommen. Die Bundesregierung stuft unter anderem Österreich und Schweiz als Hochrisikogebiete ein.
Rund 140 Länder hat das Auswärtige Amt derzeit als Hochrisikogebiete eingestuft. Welche Folgen hat das für Urlauber?
Reisende müssen bei der Rückkehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind – plus die zehntägige Quarantäne für Ungeimpfte. Unter Sechsjährige sind von der Regelung ausgenommen. Als Hochrisikogebiete hat das Auswärtige Amt unter anderem eingestuft: Österreich, die Schweiz, Dänemark, die Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Tschechien, Kroatien, Großbritannien, Ägypten, Mexiko und die USA.
Was ist Ostern zu beachten?
Wer über Ostern oder Pfingsten im Ausland Urlaub machen will, muss wie jetzt im Winter mit Einschränkungen rechnen. Grund ist, dass die meisten ausländischen Reiseziele noch als Hochrisikogebiete gelten. Bei Flugreisen bedeutet das: Alle Passagiere ab sechs Jahre müssen vor dem Rückflug einen negativen PCRTest vorweisen können. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte.
Werden wir normal in den Sommerurlaub fahren können? Tourismuskoordinatorin Müller ist optimistisch. „Es gibt Signale aus der Wissenschaft, dass wir auf dem Weg zu einer Normalisierung sind“, sagt sie. Allerdings werde man wohl mit dem Virus leben und sein Urlaubsverhalten anpassen müssen. Der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands (DTV), Norbert Kunz, ist ebenfalls zuversichtlich. Für den Winter und das Frühjahr seien die Buchungen zwar noch „sehr zurückhaltend“, sagt er. „Für den Sommer bekommen wir aber aus einzelnen Tourismusregionen eine sehr gute Vorbuchungslage gespiegelt.“Die Sehnsucht der Menschen zu reisen sei einfach sehr groß. „Das vergangene Frühjahr hat gezeigt, dass die Buchungen schnell zunahmen, als die Planbarkeit gegeben war.“
Können auch Ungeimpfte ins Ausland reisen?
Theoretisch ist das möglich, praktisch wird es schwierig. So lassen zum Beispiel Spanien, Griechenland und die Türkei ungeimpfte Deutsche ins Land, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können. Aber Übernachten ist kaum möglich, weil in den Hotels in der Regel 2G gilt. Ein anderes Problem gibt es für Ungeimpfte bei Fernreisen zu attraktiven Zielen wie etwa Namibia. Dort ist Übernachten für Getestete zwar möglich, bei der Rückreise aus solchen Hochinzidenz-Ländern nach Deutschland müssen Ungeimpfte aber für zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich nach frühestens fünf Tagen freitesten kann.
Was ist mit Kreuzfahrten?
In den vergangenen Wochen ist es mehrfach passiert, dass Kreuzfahrten wegen Corona-Ausbrüchen an Bord beendet werden mussten. Deshalb jetzt einfach eine gebuchte
Kreuzfahrt kostenfrei zu stornieren, ist aber nicht so einfach möglich. „Viele Veranstalter argumentieren damit, dass das Corona-Risiko gar kein ungewöhnlicher Umstand mehr ist, vor allem wenn man während der Pandemie gebucht hat“, betont Reiserechtler André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum. „Im Zweifel streitet man sich dann vor Gericht.“Unkompliziert sei der Fall nur, wenn das Kreuzfahrt-Unternehmen von sich aus die Reise absagt.
Und wie ist es bei anderen Reisen mit der Stornierung?
Weiterhin gilt das Prinzip aus der Anfangszeit der Pandemie: Bei Pauschalreisen sind kostenfreie Stornierungen mit Verweis auf starke coronabedingte Beeinträchtigungen vor Ort grundsätzlich möglich. Der Erfolg hängt allerdings unter anderem davon ab, wie überraschend die Beeinträchtigungen kommen und wie gravierend sie ausfallen. Bei individuell vorgenommenen Buchungen etwa von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Mietautos besteht ein kostenloses Stornierungsrecht dann, wenn es vorher vereinbart wurde. Umbuchen sollte allerdings möglich sein.
Wie geht es dem DeutschlandTourismus?
Zwar profitieren die heimischen Tourismusregionen davon, dass viele Deutsche während der Pandemie lieber im bekannten Umfeld urlauben wollen, aber es fehlen Touristen aus dem Ausland. Insgesamt sind die Übernachtungszahlen von rund 500 Millionen im Jahr 2019 auf etwa 330 Millionen im vergangenen Jahr zurückgegangen.
DTV-Geschäftsführer Kunz berichtet von guten Zahlen im Outdoor-Bereich mit Wandern, Radfahren und Wassertourismus.
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