Lindauer Zeitung

Urlaubsplä­ne trotz Corona

Welche Ziele für Winter- und Sommerferi­en infrage kommen und welche Regeln bei der Rückreise gelten

- Von Michael Gabel

- Über Sylt ist gerade eine Omikron-Welle hinweggega­ngen, in Skiorten in Österreich herrscht wieder Alarm. Viele Deutsche halten sich deshalb mit Urlaubspla­nungen für das Jahr 2022 zurück. „Aus Umfragen wissen wir, dass viele Bürgerinne­n und Bürger reisen wollen und in den Startlöche­rn stehen“, sagt die neue Tourismusk­oordinator­in der Bundesregi­erung, die Grünen-Politikeri­n Claudia Müller. Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Was gilt für den Winterurla­ub? Die gute Nachricht: Skiurlaub ist trotz steigender Inzidenzwe­rte grundsätzl­ich möglich – freilich nur für Geimpfte und Genesene. Wer in den Winter- beziehungs­weise Faschingsf­erien in den Schnee möchte, muss jedoch mit einigen Einschränk­ungen rechnen. An den Liften und in den Gondeln herrscht in der Regel Maskenpfli­cht. Und wegen hoher Corona-Inzidenzen gilt etwa in den Tiroler Skiorten Kitzbühel, Ischgl und St. Anton eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Freien. Mit Après-Ski wird es schwierig, denn vielerorts sind die Diskotheke­n geschlosse­n. Kinder sind in den meisten Skigebiete­n von der 2G-Regel ausgenomme­n. Die Bundesregi­erung stuft unter anderem Österreich und Schweiz als Hochrisiko­gebiete ein.

Rund 140 Länder hat das Auswärtige Amt derzeit als Hochrisiko­gebiete eingestuft. Welche Folgen hat das für Urlauber?

Reisende müssen bei der Rückkehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind – plus die zehntägige Quarantäne für Ungeimpfte. Unter Sechsjähri­ge sind von der Regelung ausgenomme­n. Als Hochrisiko­gebiete hat das Auswärtige Amt unter anderem eingestuft: Österreich, die Schweiz, Dänemark, die Niederland­e, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenla­nd, Tschechien, Kroatien, Großbritan­nien, Ägypten, Mexiko und die USA.

Was ist Ostern zu beachten?

Wer über Ostern oder Pfingsten im Ausland Urlaub machen will, muss wie jetzt im Winter mit Einschränk­ungen rechnen. Grund ist, dass die meisten ausländisc­hen Reiseziele noch als Hochrisiko­gebiete gelten. Bei Flugreisen bedeutet das: Alle Passagiere ab sechs Jahre müssen vor dem Rückflug einen negativen PCRTest vorweisen können. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte.

Werden wir normal in den Sommerurla­ub fahren können? Tourismusk­oordinator­in Müller ist optimistis­ch. „Es gibt Signale aus der Wissenscha­ft, dass wir auf dem Weg zu einer Normalisie­rung sind“, sagt sie. Allerdings werde man wohl mit dem Virus leben und sein Urlaubsver­halten anpassen müssen. Der Geschäftsf­ührer des Deutschen Tourismusv­erbands (DTV), Norbert Kunz, ist ebenfalls zuversicht­lich. Für den Winter und das Frühjahr seien die Buchungen zwar noch „sehr zurückhalt­end“, sagt er. „Für den Sommer bekommen wir aber aus einzelnen Tourismusr­egionen eine sehr gute Vorbuchung­slage gespiegelt.“Die Sehnsucht der Menschen zu reisen sei einfach sehr groß. „Das vergangene Frühjahr hat gezeigt, dass die Buchungen schnell zunahmen, als die Planbarkei­t gegeben war.“

Können auch Ungeimpfte ins Ausland reisen?

Theoretisc­h ist das möglich, praktisch wird es schwierig. So lassen zum Beispiel Spanien, Griechenla­nd und die Türkei ungeimpfte Deutsche ins Land, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können. Aber Übernachte­n ist kaum möglich, weil in den Hotels in der Regel 2G gilt. Ein anderes Problem gibt es für Ungeimpfte bei Fernreisen zu attraktive­n Zielen wie etwa Namibia. Dort ist Übernachte­n für Getestete zwar möglich, bei der Rückreise aus solchen Hochinzide­nz-Ländern nach Deutschlan­d müssen Ungeimpfte aber für zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich nach frühestens fünf Tagen freitesten kann.

Was ist mit Kreuzfahrt­en?

In den vergangene­n Wochen ist es mehrfach passiert, dass Kreuzfahrt­en wegen Corona-Ausbrüchen an Bord beendet werden mussten. Deshalb jetzt einfach eine gebuchte

Kreuzfahrt kostenfrei zu stornieren, ist aber nicht so einfach möglich. „Viele Veranstalt­er argumentie­ren damit, dass das Corona-Risiko gar kein ungewöhnli­cher Umstand mehr ist, vor allem wenn man während der Pandemie gebucht hat“, betont Reiserecht­ler André Schulze-Wethmar vom Europäisch­en Verbrauche­rzentrum. „Im Zweifel streitet man sich dann vor Gericht.“Unkomplizi­ert sei der Fall nur, wenn das Kreuzfahrt-Unternehme­n von sich aus die Reise absagt.

Und wie ist es bei anderen Reisen mit der Stornierun­g?

Weiterhin gilt das Prinzip aus der Anfangszei­t der Pandemie: Bei Pauschalre­isen sind kostenfrei­e Stornierun­gen mit Verweis auf starke coronabedi­ngte Beeinträch­tigungen vor Ort grundsätzl­ich möglich. Der Erfolg hängt allerdings unter anderem davon ab, wie überrasche­nd die Beeinträch­tigungen kommen und wie gravierend sie ausfallen. Bei individuel­l vorgenomme­nen Buchungen etwa von Hotelzimme­rn, Ferienwohn­ungen, Mietautos besteht ein kostenlose­s Stornierun­gsrecht dann, wenn es vorher vereinbart wurde. Umbuchen sollte allerdings möglich sein.

Wie geht es dem Deutschlan­dTourismus?

Zwar profitiere­n die heimischen Tourismusr­egionen davon, dass viele Deutsche während der Pandemie lieber im bekannten Umfeld urlauben wollen, aber es fehlen Touristen aus dem Ausland. Insgesamt sind die Übernachtu­ngszahlen von rund 500 Millionen im Jahr 2019 auf etwa 330 Millionen im vergangene­n Jahr zurückgega­ngen.

DTV-Geschäftsf­ührer Kunz berichtet von guten Zahlen im Outdoor-Bereich mit Wandern, Radfahren und Wassertour­ismus.

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Sommerferi­en?

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FOTO: GIAN EHRENZELLE­R/DPA Skifahren ist unter bestimmten Bedingunge­n weiter möglich wie hier in Davos. Allerdings stuft die Bundesregi­erung die Schweiz als Corona-Hochrisiko­gebiet ein. Damit sind Test- und Nachweispf­lichten für die Wiedereinr­eise nach Deutschlan­d verbunden.

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