Verurteilt und „nicht therapierbar“
24-Jähriger begeht unter Drogeneinfluss zahlreiche Delikte und droht seinen Eltern mit dem Tod
- Er habe zu der Zeit einen „Mischmasch“aus Kokain, LSD, Pilzen und Marihuana genommen, sagt der 24-jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht Kempten. Dem Einfluss dieser Drogen und deren Folgen schreibt er zu, wofür er sich nun verantworten muss: Im April drohte er seinen Eltern mit dem Tod, von der eigenen Mutter versuchte er, unter Gewalt Geld zu erpressen, seine Ehefrau sperrte er ein und er versuchte, einen Autofahrer von der Straße zu drängen. Außerdem beleidigte er einen Polizisten. An vieles könne er sich nicht erinnern. Zusammen mit einer früheren Strafe muss er nun für vier Jahre und einen Monat ins Gefängnis. Einen Entzug gewährt ihm das Gericht nicht: Der Angeklagte wirke „in keinster Weise therapiebereit“.
Im Februar 2020 war der Mann auf der Staatsstraße bei Heimenkirch ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Dabei fuhr er immer wieder einem 57Jährigen auf, bremste ihn aus und versuchte, ihn mit seinem Auto von der Straße zu drängen. Beide hielten an, da schlug der Angeklagte zu. Als ein Lkw-Fahrer mit der Polizei drohte, flüchtete er. Vier Monate später wurde er erneut ohne Fahrerlaubnis im Auto erwischt.
Im Frühjahr 2021 eskalierte die Situation endgültig. Am 4. April schrie der Mann seinen Eltern vor deren Wohnung immer wieder zu, dass er sie umbringen werde. Vom 14. auf den 15. April sperrte er seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung ein und nahm ihr das Handy ab. Tags darauf fuhr er mit ihr zu seinen Eltern. Während sie im Auto wartete, verlangte er vor dem Haus von seiner Mutter Geld, packte sie am Nacken und führte sie in die Wohnung. Dort konnte sie sich im Bad einsperren. Anschließend in einer Zelle beleidigte er einen Beamten.
Nachdem der Angeklagte festgenommen wurde, war er die meiste Zeit im Bezirkskrankenhaus (BKH) Kaufbeuren untergebracht. Dessen ärztlicher Direktor Norbert Ormanns erklärt vor Gericht, der Angeklagte leide ohne Zweifel an einer Suchterkrankung. Außerdem stehe eine Form der Schizophrenie im
Raum, ausgelöst durch den Drogenmissbrauch. Insgesamt sei er deshalb nur vermindert schuldfähig.
Seine Erkrankung mache ihn aggressiv und verhindere eine Impulskontrolle. Das zeigt sich auch vor Gericht, vor allem Ormanns unterbricht der Angeklagte unzählige Male in aufbrausender Weise. Das von Staatsanwältin Doruntina Syla deshalb beantragte Ordnungsgeld lehnt Richterin Dr. Sybilla Huber mit den beiden Schöffen aufgrund der Diagnose ab. Jegliche Therapieangebote habe der Angeklagte in Kaufbeuren abgelehnt, sagt Ormanns. Zu früherer Zeit hatte sich der 24-Jährige selbst ins BKH Kempten eingewiesen, die dort verschriebenen Medikamente aber nicht genommen. „Ich bin eher der Mensch, der sich selbst therapiert“, sagt der Angeklagte.
Trotz allem setzten sich die Eltern vor Gericht für ihren Sohn ein. Sie sagten nicht aus – weshalb die Ereignisse durch die Aussage von beteiligten Beamten mühsam rekonstruiert werden mussten – baten aber um einen Entzug für ihren Sohn. Der wurde ihm aufgrund der Erfahrungen im BKH aber versagt.
Professor Markus Jäger, ärztlicher Leiter im BKH Kempten, erklärt auf Anfrage der Allgäuer Zeitung, dass ein gewisses Maß an Motivation unabdingbare Voraussetzung einer Therapie sei. Auch wenn es Teil der Therapie sei, diese Motivation zu fördern. Eine solche Unterbringung sei jedoch sehr kostspielig und eine positive Erfolgsprognose daher Voraussetzung. Dazu sei die Einsicht nötig, etwas am Verhalten ändern zu müssen, und das auch zu wollen. Mit Aggressionen umzugehen, sei in einem BKH Alltag. Sie seien Symptome des Entzugs und würden nach einiger Zeit abklingen. Ist das nicht der Fall, sind sie meist von einer Psychose verursacht, die mit Medikamenten behandelt wird, bevor die Sucht therapiert werden kann. Genau diese Medikamente verweigerte der hier Angeklagte aber.
Verurteilt wurde der mehrfach vorbestrafte 24-Jährige schließlich wegen (teils mehrfach) Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, versuchter räuberischer Erpressung und Beleidigung.