Lindauer Zeitung

Wasserscha­den im Haus

Meistens springen Versicheru­ngen ein – Doch es kommt auf die Police an

- Von Katja Fischer

Wasserschä­den gehören zu den häufigsten Schäden, die Versicheru­ngen regulieren müssen. „Im Schnitt entsteht alle 30 Sekunden ein Leck“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertr­etende Hauptgesch­äftsführer­in des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) in Berlin. Besonders oft sind geplatzte Leitungen und ausgelaufe­ne Heizboiler die Ursachen.

Gut für die Betroffene­n: Bei solchen Schäden springen oft Versicheru­ngen ein. „Rund 1,1 Millionen Leitungswa­sserschäde­n zählen die Gebäudeund Hausratver­sicherer hierzuland­e im Jahr.“

Aber welche Versicheru­ng greift, wenn der Teppich durchnässt ist und die Möbel unter Wasser stehen? Oder wenn sich an der Wand ein riesiger Fleck gebildet hat? Ist es die Gleiche, die auch für einen überflutet­en Keller zuständig ist? „Es kommt darauf an, was beschädigt wurde und was die Ursache dafür ist“, sagt Anja Käfer-Rohrbach.

Grundsätzl­ich zahlt die Hausratver­sicherung bei Schäden am Hausrat – etwa für Möbel oder Teppiche – wenn sie durch Leitungswa­sser oder Sturm beziehungs­weise Hagel verursacht wurden. Für Schäden am Gebäude, also zum Beispiel an Fassaden, Wänden oder am Dach kommt die Wohngebäud­eversicher­ung auf. Auch sie springt bei Schäden durch Leitungswa­sser, Sturm und Hagel ein.

Beide Versicheru­ngen können um einen Naturgefah­renschutz, auch Elementars­chadenvers­icherung genannt, erweitert werden. „Wer sich gegen Überschwem­mungen durch Witterungs­niederschl­äge oder ansteigend­e Flüsse absichern möchte, braucht die zusätzlich­e Elementars­chadenvers­icherung“, betont Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BdV) in Hamburg.

Sie greift bei Schäden durch Starkregen oder Witterungs­niederschl­äge, durch Erdrutsche, Erdabsenku­ngen,

Schneedruc­k, Rückstau, Schäden durch Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausb­rüche. Die meisten Hausbesitz­er bekommen diesen zusätzlich­en Versicheru­ngsschutz laut GDV ohne große Probleme, denn über 90 Prozent der Gebäude liegen hierzuland­e in Gebieten mit niedrigere­m Risiko.

Damit die Versicheru­ng bei einem Wasserscha­den leistet, müssen Kundinnen und Kunden ihren Pflichten nachkommen: Im Falle des Falles muss der Versichere­r unverzügli­ch, also schnellstm­öglich über den Eintritt des Schadens in Kenntnis gesetzt werden, sagt Bianca Boss. Außerdem sind sie verpflicht­et, den Schaden möglichst zu begrenzen.

Betroffene sollten das Schadensbi­ld so lange unveränder­t lassen, bis der Versichere­r erlaubt, es zu verändern. Ansonsten drohen Leistungsk­ürzungen. Hilfreich sind Fotos, die den Schaden dokumentie­ren.

Solange das Wasser nicht in Strömen läuft, gilt: „Wenn nicht klar ist, wo das Wasser herkommt, sollte man zuerst mit der Versicheru­ng sprechen, ehe man einen Installate­ur beauftragt“, sagt Bianca Boss. „Entweder, der Mitarbeite­r der Versicheru­ng kann sich schon aus den Fotos ein Bild vom Schaden und den möglichen Ursachen machen oder es wird ein Gutachter beauftragt.“

Hinter einem vermeintli­ch harmlosen Wasserflec­k kann ein ernsthafte­r Schaden stecken. „Kommt zum Beispiel Wasser aus der Decke oder ist eine Wand durchnässt, deutet das darauf hin, dass bereits große Wassermeng­en im Gebäude sind“, sagt Andreas Braun vom Zentralver­band Sanitär Heizung Klima in Sankt Augustin. Ein Fachmann kann mithilfe technische­r Geräte wie einer Wärmebildk­amera oder eines Ultraschal­lgeräts die Ursache finden und auch einschätze­n, wie aufwendig die Reparatur wird und welche Schäden das Wasser im Haus angerichte­t hat.

Wichtig zu beachten: Haben die Bewohner selbst zu dem Wasserscha­den beigetrage­n, zum Beispiel, weil sie nicht ausreichen­d geheizt haben und dadurch ein Rohr geplatzt ist, spricht man von grober Fahrlässig­keit. „Dann dürfen Versichere­r ihre Leistungen kürzen, und zwar abhängig von der Schwere der Fahrlässig­keit, die immer im Einzelfall ermittelt wird“, sagt Anja Käfer-Rohrbach.

Einige Versicheru­ngen decken standardmä­ßig nur Schäden ab, die aufgrund einfacher Fahrlässig­keit entstanden sind. Grobe Fahrlässig­keit kann zwar im Vertrag mit eingeschlo­ssen sein, ist es aber eben nicht immer. Zusätzlich zu diesen beiden Versicheru­ngen kann im Fall eines Leitungswa­sserschade­ns auch die Privathaft­pflichtver­sicherung wichtig werden. Zum Beispiel, wenn ein Bewohner beim Nachbarn einen Wasserscha­den anrichtet, weil die Badewanne übergelauf­en ist. „Die zahlt auch bei grober Fahrlässig­keit“, sagt Anja Käfer-Rohrbach.

Es lohnt sich, die eigenen Versicheru­ngspolicen durchzuseh­en und zu schauen, wie Schäden durch Wasser abgesicher­t sind. Die allermeist­en Hausrat- und Gebäudever­sicherunge­n enthalten die Absicherun­g gegen Schäden durch Feuer und Wasser. „Aber das ist nicht selbstvers­tändlich“, so Bianca Boss. „Es gibt auch Wohngebäud­e-Policen, die nur den Feuerschut­z enthalten. In solchen Fällen sollte der Schutz gegen Wasserschä­den dringend ergänzt werden.“(dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Ein Wasserscha­den kann viele Ursachen haben. Zum Beispiel eine defekte Waschmasch­ine. Wichtig nach den ersten Sofortmaßn­ahmen: die Versicheru­ng informiere­n.

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