Ärzte sollen bald über Abtreibung informieren dürfen
Bundesjustizminister Marco Buschmann legt Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbots vor
(dpa) - Ärzte können wohl schon bald öffentlich über verschiedene Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informieren, ohne dafür eine Strafe fürchten zu müssen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vor, der bisher die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“verbietet. Als „Werbung“im Sinne des Gesetzes gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken. „Eine längst überfällige Modernisierung“, so Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)
Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt. Für Ärztinnen und Ärzte habe auch nach der Reform noch Rechtsunsicherheit bestanden, heißt es in der Begründung des Entwurfs aus dem Justizministerium.
Es dürfe nicht sein, dass jedermann im Internet alle möglichen Dinge über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten dürfe, nur die dafür besonders qualifizierten Fachleute nicht, sagte Buschmann in Berlin.
Anpreisende oder grob anstößige Werbung bleibe nach dem ärztlichen Standesrecht weiterhin ausgeschlossen.
Am Schutzkonzept für ungeborenes Leben ändere die geplante Reform nichts, betonte Buschmann. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen
aber nicht strafbar. Eine Frau darf innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lässt und dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Eine Abtreibung bleibt auch nach Ablauf der Frist straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder ihr eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.
„Die Wirksamkeit des Beratungsmodells zeigt sich auch daran, dass die Zahl der in Deutschland vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche seit Jahren sinkt“, heißt es in dem Entwurf des Bundesjustizministeriums. Allerdings kann es je nach Wohnort schwierig werden, in der Nähe jemanden zu finden, der Abbrüche vornimmt. Es sei wichtig, dass ungewollt schwangere Frauen in dieser Lebenssituation „nicht noch lange Wegstrecken zurücklegen müssen, dafür wollen wir sorgen“, sagte Buschmann. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.“