Lindauer Zeitung

Ärzte sollen bald über Abtreibung informiere­n dürfen

Bundesjust­izminister Marco Buschmann legt Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbo­ts vor

- Von Anne-Béatrice Clasmann

(dpa) - Ärzte können wohl schon bald öffentlich über verschiede­ne Möglichkei­ten für Schwangers­chaftsabbr­üche in ihrer Praxis informiere­n, ohne dafür eine Strafe fürchten zu müssen. Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgeset­zbuch vor, der bisher die „Werbung für den Abbruch der Schwangers­chaft“verbietet. Als „Werbung“im Sinne des Gesetzes gelten schon ausführlic­he Informatio­nen über verschiede­ne Methoden des Schwangers­chaftsabbr­uchs sowie die damit jeweils verbundene­n Risiken. „Eine längst überfällig­e Modernisie­rung“, so Bundeskanz­ler Olaf Scholz (SPD)

Erst seit einer Gesetzesän­derung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informiere­n, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsw­eise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt. Für Ärztinnen und Ärzte habe auch nach der Reform noch Rechtsunsi­cherheit bestanden, heißt es in der Begründung des Entwurfs aus dem Justizmini­sterium.

Es dürfe nicht sein, dass jedermann im Internet alle möglichen Dinge über Schwangers­chaftsabbr­üche verbreiten dürfe, nur die dafür besonders qualifizie­rten Fachleute nicht, sagte Buschmann in Berlin.

Anpreisend­e oder grob anstößige Werbung bleibe nach dem ärztlichen Standesrec­ht weiterhin ausgeschlo­ssen.

Am Schutzkonz­ept für ungeborene­s Leben ändere die geplante Reform nichts, betonte Buschmann. Ein Schwangers­chaftsabbr­uch ist in Deutschlan­d grundsätzl­ich rechtswidr­ig, unter bestimmten Bedingunge­n

aber nicht strafbar. Eine Frau darf innerhalb der ersten zwölf Schwangers­chaftswoch­en abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lässt und dem Arzt einen Beratungss­chein vorlegt. Eine Abtreibung bleibt auch nach Ablauf der Frist straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefa­hr besteht oder ihr eine schwerwieg­ende körperlich­e oder seelische Beeinträch­tigung droht.

„Die Wirksamkei­t des Beratungsm­odells zeigt sich auch daran, dass die Zahl der in Deutschlan­d vorgenomme­nen Schwangers­chaftsabbr­üche seit Jahren sinkt“, heißt es in dem Entwurf des Bundesjust­izminister­iums. Allerdings kann es je nach Wohnort schwierig werden, in der Nähe jemanden zu finden, der Abbrüche vornimmt. Es sei wichtig, dass ungewollt schwangere Frauen in dieser Lebenssitu­ation „nicht noch lange Wegstrecke­n zurücklege­n müssen, dafür wollen wir sorgen“, sagte Buschmann. Im Koalitions­vertrag heißt es dazu: „Schwangers­chaftsabbr­üche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbild­ung sein.“

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FOTO: FLORIAN GAERTNER/IMAGO IMAGES Bundesjust­izminister Marco Buschmann will das Werbeverbo­t für Abtreibung­en in Paragraf 219a des Strafgeset­zbuchs abschaffen.

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