Längere Schonfrist beim Führerschein-Umtausch
Keine Bußgelder bis Mitte des Jahres – Was Autofahrer beachten müssen
(dpa) - Mehr Fälschungssicherheit und EU-weite Einheitlichkeit. Das sind zwei Gründe, warum bis Anfang 2033 viele alte Führerscheine in neue Scheckkarten eingetauscht werden müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Führerscheine müssen überhaupt getauscht werden? Jeder Führerschein für Pkw und Motorrad, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis zu bestimmten Fristen getauscht werden. Es geht um alle Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Das können graue, rosafarbene oder DDR-Führerscheine sein. Betroffen sind laut ADAC zudem solche Scheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 im Scheckkartenformat ausgegeben wurden. Entscheidend ist immer das Datum der Ausstellung im Dokument. Damit der Umtausch der rund 43 Millionen alten Scheine logistisch besser zu handhaben ist, verlaufen die Umtauschfristen in Wellen.
Welche Fristen gelten – wann bin ich dran?
Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Für Führerscheine aus Papier
ist das Geburtsjahr des Inhabers relevant. Diese Scheine wurden vor dem ersten Januar 1999 ausgestellt. Wer ein bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich nach dem Ausstellungsdatum richten. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Muss ich die Fristen einhalten? Ja, der Umtausch ist verpflichtend. Die Ablaufdaten beziehen sich aber stets auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis – die bleibt auch nach der Frist bestehen. Allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit, so der ADAC. Die wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Auch wer im Ausland mit dem abgelaufenen Schein unterwegs ist, kann Probleme bekommen. Wer dagegen ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat.
Allerdings: Aufgrund von Corona kann es schwierig sein, auf dem Amt einen Termin für den Umtausch zu bekommen. Die erste Frist vom 19. Januar 2022 soll um ein halbes Jahr verlängert werden. Bis das rechtskräftig ist, wurde entschieden, dass bis zum 19. Juli dieses Jahres kein Bußgeld bei betroffenen Scheinen fällig wird.
Wo tauscht man den Führerschein um?
In der Regel lässt sich der Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Das kann je nach Wohnort auch das Bürgeramt sein. In der Corona-Pandemie kann es dort aber zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen.
Wird eine neue Prüfung fällig? Der Umtausch für Auto- und Motorradführerscheine erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
Allerdings kann die Behörde, etwa bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken, im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben. Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das sei aber unabhängig vom Umtausch.
Welche Dokumente muss ich parat haben?
Neben dem alten Originalführerschein ist auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein biometrisches Passfoto nötig. Tipp: Beim Foto vorab klären, in welcher Form es vorliegen muss oder ob es auch vor Ort gemacht werden kann.
Was kostet der Umtausch?
Die Kosten für den neuen EU-Führerschein betragen rund 25 Euro zuzüglich Kosten wie etwa für das Passbild.
Kann ich meinen alten Führerschein behalten?
Wer sein altes Dokument aus nostalgischen Gründen nach dem Umtausch behalten will, kann das tun. Allerdings wird es etwa durch eine Stanzung entwertet, sodass eine Nutzung ausgeschlossen ist.