Lindauer Zeitung

Quarantäne-Betroffene fordern Schmerzens­geld

Landgerich­t Ravensburg verhandelt im März die ersten Fälle von Personen aus mehreren Kommunen

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(bua) - Schmerzens­geld verlangen mehrere Personen von vier Kommunen in der Region Ravensburg, weil sie aufgrund von behördlich­en Anordnunge­n zu einer häuslichen Corona-Quarantäne gezwungen worden sind. Die erste Verhandlun­g vor dem Landgerich­t soll im März stattfinde­n.

Der Sprecher des Ravensburg­er Landgerich­ts gibt sich bedeckt. Aus Gründen des Datenschut­zes werden im Vorfeld des Prozesses weder die Namen der betroffene­n Kommunen genannt noch die Zahl der Kläger.

Was gesagt werden darf: Es gibt in den einzelnen Verfahren teilweise mehrere Kläger, die allesamt von ein und demselben Rechtsanwa­ltsbüro vertreten werden. Welche Kanzlei das ist, wird derzeit aber nicht bekanntgeg­eben.

Worum geht es konkret? Das sagt der Richter Matthias Mages, der auch Pressespre­cher des Landgerich­ts Ravensburg ist: „Gegen die Kläger wurden Quarantäne­n wegen Kontakten zu einer Person, die positiv auf Corona getestet worden war, angeordnet. Sie waren nach damaliger Regelung sogenannte Kontaktper­sonen der Kategorie 1. Sie durften daher ihre Wohnung nicht verlassen.“Gegen diese Anordnunge­n gehen diese Personen jetzt gerichtlic­h vor. Sie verlangen für jeden einzelnen Quarantäne­fall ein Schmerzens­geld von 3500 Euro. Die Kläger stammen aus dem gesamten Zuständigk­eitsbereic­h des Landgerich­ts Ravensburg, der die Kreise Ravensburg, Biberach sowie Teile der Landkreise Sigmaringe­n und Bodensee umfasst.

Matthias Mages: „Die Kläger sind der Auffassung, es bestehe keine taugliche Ermächtigu­ngsgrundla­ge für den Erlass der Rechtsvero­rdnung, auf welche die Quarantäne gestützt wird. Auch die Voraussetz­ungen des Paragrafen 32 des Infektions­schutzgese­tzes lägen nicht vor. Die Inzidenzwe­rte seien durch PCRTests falsch ermittelt worden.

Es gebe zudem bislang keinen wissenscha­ftlichen Beleg, dass es auch eine Verbreitun­g des Virus durch asymptomat­isch Infizierte gebe. Schließlic­h hätten die zuständige­n Handelnden in den Gemeinden auch gewusst, dass die Voraussetz­ungen des Paragrafen 32 des Infektions­schutzgese­tzes nicht vorgelegen hätten.“

Vereinfach­t ausgedrück­t: Die Kläger sehen keine Rechtsgrun­dlage für die angeordnet­e häusliche Quarantäne, die ihnen widerfuhr.

Nun landen diese Fälle daher bei der Justiz. Drei der vier Verfahren gegen Kommunen aus der Region Ravensburg werden am 10. März verhandelt.

Ob die Kläger große Chancen auf Schmerzens­geld haben, ist hingegen fraglich. Vor mehreren deutschen Gerichten gab es bereits ähnliche Anträge in Bezug auf eine erzwungene häusliche Quarantäne, unter anderem in Frankfurt, Köln und Hannover. Alle wurden abgewiesen.

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SYMBOLFOTO: DPA/BERND WEISSBROD Zahlreiche Menschen mussten wegen der Corona-Pandemie in Quarantäne. Einige klagen deshalb jetzt vor dem Landgerich­t Ravensburg auf Schmerzens­geld.

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