Quarantäne-Betroffene fordern Schmerzensgeld
Landgericht Ravensburg verhandelt im März die ersten Fälle von Personen aus mehreren Kommunen
(bua) - Schmerzensgeld verlangen mehrere Personen von vier Kommunen in der Region Ravensburg, weil sie aufgrund von behördlichen Anordnungen zu einer häuslichen Corona-Quarantäne gezwungen worden sind. Die erste Verhandlung vor dem Landgericht soll im März stattfinden.
Der Sprecher des Ravensburger Landgerichts gibt sich bedeckt. Aus Gründen des Datenschutzes werden im Vorfeld des Prozesses weder die Namen der betroffenen Kommunen genannt noch die Zahl der Kläger.
Was gesagt werden darf: Es gibt in den einzelnen Verfahren teilweise mehrere Kläger, die allesamt von ein und demselben Rechtsanwaltsbüro vertreten werden. Welche Kanzlei das ist, wird derzeit aber nicht bekanntgegeben.
Worum geht es konkret? Das sagt der Richter Matthias Mages, der auch Pressesprecher des Landgerichts Ravensburg ist: „Gegen die Kläger wurden Quarantänen wegen Kontakten zu einer Person, die positiv auf Corona getestet worden war, angeordnet. Sie waren nach damaliger Regelung sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 1. Sie durften daher ihre Wohnung nicht verlassen.“Gegen diese Anordnungen gehen diese Personen jetzt gerichtlich vor. Sie verlangen für jeden einzelnen Quarantänefall ein Schmerzensgeld von 3500 Euro. Die Kläger stammen aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Ravensburg, der die Kreise Ravensburg, Biberach sowie Teile der Landkreise Sigmaringen und Bodensee umfasst.
Matthias Mages: „Die Kläger sind der Auffassung, es bestehe keine taugliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung, auf welche die Quarantäne gestützt wird. Auch die Voraussetzungen des Paragrafen 32 des Infektionsschutzgesetzes lägen nicht vor. Die Inzidenzwerte seien durch PCRTests falsch ermittelt worden.
Es gebe zudem bislang keinen wissenschaftlichen Beleg, dass es auch eine Verbreitung des Virus durch asymptomatisch Infizierte gebe. Schließlich hätten die zuständigen Handelnden in den Gemeinden auch gewusst, dass die Voraussetzungen des Paragrafen 32 des Infektionsschutzgesetzes nicht vorgelegen hätten.“
Vereinfacht ausgedrückt: Die Kläger sehen keine Rechtsgrundlage für die angeordnete häusliche Quarantäne, die ihnen widerfuhr.
Nun landen diese Fälle daher bei der Justiz. Drei der vier Verfahren gegen Kommunen aus der Region Ravensburg werden am 10. März verhandelt.
Ob die Kläger große Chancen auf Schmerzensgeld haben, ist hingegen fraglich. Vor mehreren deutschen Gerichten gab es bereits ähnliche Anträge in Bezug auf eine erzwungene häusliche Quarantäne, unter anderem in Frankfurt, Köln und Hannover. Alle wurden abgewiesen.