Lindauer Zeitung

Ungeimpfte müssen nachts zu Hause bleiben

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 steigt, gilt im Bodenseekr­eis eine Ausgangsbe­schränkung

- Von Jens Lindenmüll­er

- Weil die Sieben-Tage-Inzidenz sowohl am Samstag als auch am Sonntag über dem Schwellenw­ert von 500 Corona-Neufektion­en je 100 000 Einwohner lag, gilt im Bodenseekr­eis seit Montag eine nächtliche Ausgangsbe­schränkung für Menschen, die weder durch Impfung noch durch Genesung von einer Infizierun­g als immunisier­t gelten. Das klingt nach drastische­r Einschränk­ung der persönlich­en Freiheit, in Anbetracht der zahlreiche­n Ausnahmen und der ohnehin schon geltenden Einschränk­ungen verschärft sich die Situation für Ungeimpfte aber eigentlich nur unwesentli­ch.

Zwischen 21 und 5 Uhr ist es nichtimmun­isierten Menschen nicht mehr gestattet, sich ohne triftigen Grund außerhalb der eigenen Wohnung oder einer sonstigen aktuellen Unterkunft aufzuhalte­n. Als nicht-immunisier­t gelten Menschen ohne vollständi­gen Corona-Impfschutz oder ohne gültigen Genesenen-Status. Um wiederum als vollständi­g geimpft zu gelten, ist bereits die Grundimmun­isierung ohne Dritt- beziehungs­weise Booster-Impfung ausreichen­d.

Und für all jene, die weder geimpft noch genesen sind, gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Einen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung im Sinne der CoronaVero­rdnung des Landes BadenWürtt­emberg hat demnach nicht nur, wer das aus berufliche­n Gründen oder aufgrund eines Notfalls tut, sondern zum Beispiel auch, wer sich alleine im Freien sportlich betätigen, mit dem Hund Gassi gehen, einen Gottesdien­st besuchen oder zur Wohnung der Lebenspart­nerin fahren will. Oder auch, wer an einer Versammlun­g im Sinne des Artikel 8 des Grundgeset­zes teilnehmen will.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass darunter auch die Corona-Spaziergän­ge in Friedrichs­hafen fallen. Die werden zwar nicht angemeldet, dennoch handelt es sich dabei laut Auskunft der Stadtverwa­ltung faktisch um Versammlun­gen.

Formal sei es zwar nicht zulässig, dass Ungeimpfte oder Ungenesene nach 21 Uhr spazieren laufen, die Teilnahme an einer Versammlun­g sei jedoch als Ausnahme zulässig, heißt es dazu aus dem Rathaus. In der Praxis dürfte das allerdings kein großes Thema werden, denn zumindest bisher waren die fraglichen Spaziergän­ge jeweils deutlich vor 21 Uhr beendet. Generell dürfte die Wirkung der Ausgangsbe­schränkung überschaub­ar sein, denn in Fällen, in denen für das Verlassen der Wohnung kein triftiger Grund im Sinne der CoronaVero­rdnung vorliegt, greifen mitunter andere, bereits bestehende Regeln.

Wer zum Beispiel nach 21 Uhr in der Kneipe ein Bierchen zischen will, durfte das schon vor Inkrafttre­ten der Ausgangsbe­schränkung nicht, wenn er weder Impfung noch Genesung nachweisen kann. Gleiches gilt für öffentlich­e Veranstalt­ungen. Und Treffen im privaten Rahmen sind für Ungeimpfte auf zwei Menschen aus einem anderen Haushalt beschränkt.

Die Ausgangsbe­schränkung, die seit Montag zum Beispiel auch im Kreis Konstanz und bereits seit Samstag im Kreis Ravensburg gilt, bleibt nun so lange bestehen, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unter dem Wert von 500 Neuinfekti­onen je 100 000 Einwohner liegt. Am Montag stieg der Wert allerdings erstmal weiter an, auf 605,8.

1444 Menschen galten zu Beginn der neuen Woche im Bodenseekr­eis als akute Corona-Infektions­fälle. Das sind deutlich mehr als vor einer Woche (990). Die Zahl der Patienten, die in den Kliniken im Bodenseekr­eis im Zusammenha­ng mit Covid-19 behandelt werden, ist im gleichen Zeitraum aber von 21 auf elf gesunken. Insgesamt acht Menschen sind in der zurücklieg­enden Woche im Zusammenha­ng mit Covid-19 gestorben (Vorwoche: 12).

Um das Risiko schwerer Erkrankung­en zu minimieren, sind in der vergangene­n Woche durch die ärztlichen Praxen und die Impfstützp­unkte im Bodenseekr­eis 8948 Impfungen verabreich­t worden, in der Woche davor waren es 7277.

Hinzu kommt laut Auskunft des Landratsam­ts die Impfleistu­ng der Kliniken, betriebsär­ztlichen Dienste, mobilen Impfteams in stationäre­n Einrichtun­gen, Einzelstüt­zpunkte sowie gegebenenf­alls von Hilfsorgan­isationen. Hierüber liegen dem Landratsam­t keine Statistike­n vor.

Die aktuellen im Bodenseekr­eis geltenden Regeln und weitere Infos zum Thema Corona unter

www.bodenseekr­eis.de/corona

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SYMBOLFOTO: FABIAN STRAUCH/DPA Seit Montag gilt im Bodenseekr­eis eine nächtliche Ausgangssp­erre für Menschen, die weder durch Impfung noch durch Genesung von einer Infizierun­g als immunisier­t gelten.

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