Ungeimpfte müssen nachts zu Hause bleiben
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 steigt, gilt im Bodenseekreis eine Ausgangsbeschränkung
- Weil die Sieben-Tage-Inzidenz sowohl am Samstag als auch am Sonntag über dem Schwellenwert von 500 Corona-Neufektionen je 100 000 Einwohner lag, gilt im Bodenseekreis seit Montag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Menschen, die weder durch Impfung noch durch Genesung von einer Infizierung als immunisiert gelten. Das klingt nach drastischer Einschränkung der persönlichen Freiheit, in Anbetracht der zahlreichen Ausnahmen und der ohnehin schon geltenden Einschränkungen verschärft sich die Situation für Ungeimpfte aber eigentlich nur unwesentlich.
Zwischen 21 und 5 Uhr ist es nichtimmunisierten Menschen nicht mehr gestattet, sich ohne triftigen Grund außerhalb der eigenen Wohnung oder einer sonstigen aktuellen Unterkunft aufzuhalten. Als nicht-immunisiert gelten Menschen ohne vollständigen Corona-Impfschutz oder ohne gültigen Genesenen-Status. Um wiederum als vollständig geimpft zu gelten, ist bereits die Grundimmunisierung ohne Dritt- beziehungsweise Booster-Impfung ausreichend.
Und für all jene, die weder geimpft noch genesen sind, gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Einen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung im Sinne der CoronaVerordnung des Landes BadenWürttemberg hat demnach nicht nur, wer das aus beruflichen Gründen oder aufgrund eines Notfalls tut, sondern zum Beispiel auch, wer sich alleine im Freien sportlich betätigen, mit dem Hund Gassi gehen, einen Gottesdienst besuchen oder zur Wohnung der Lebenspartnerin fahren will. Oder auch, wer an einer Versammlung im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes teilnehmen will.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass darunter auch die Corona-Spaziergänge in Friedrichshafen fallen. Die werden zwar nicht angemeldet, dennoch handelt es sich dabei laut Auskunft der Stadtverwaltung faktisch um Versammlungen.
Formal sei es zwar nicht zulässig, dass Ungeimpfte oder Ungenesene nach 21 Uhr spazieren laufen, die Teilnahme an einer Versammlung sei jedoch als Ausnahme zulässig, heißt es dazu aus dem Rathaus. In der Praxis dürfte das allerdings kein großes Thema werden, denn zumindest bisher waren die fraglichen Spaziergänge jeweils deutlich vor 21 Uhr beendet. Generell dürfte die Wirkung der Ausgangsbeschränkung überschaubar sein, denn in Fällen, in denen für das Verlassen der Wohnung kein triftiger Grund im Sinne der CoronaVerordnung vorliegt, greifen mitunter andere, bereits bestehende Regeln.
Wer zum Beispiel nach 21 Uhr in der Kneipe ein Bierchen zischen will, durfte das schon vor Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkung nicht, wenn er weder Impfung noch Genesung nachweisen kann. Gleiches gilt für öffentliche Veranstaltungen. Und Treffen im privaten Rahmen sind für Ungeimpfte auf zwei Menschen aus einem anderen Haushalt beschränkt.
Die Ausgangsbeschränkung, die seit Montag zum Beispiel auch im Kreis Konstanz und bereits seit Samstag im Kreis Ravensburg gilt, bleibt nun so lange bestehen, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 500 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt. Am Montag stieg der Wert allerdings erstmal weiter an, auf 605,8.
1444 Menschen galten zu Beginn der neuen Woche im Bodenseekreis als akute Corona-Infektionsfälle. Das sind deutlich mehr als vor einer Woche (990). Die Zahl der Patienten, die in den Kliniken im Bodenseekreis im Zusammenhang mit Covid-19 behandelt werden, ist im gleichen Zeitraum aber von 21 auf elf gesunken. Insgesamt acht Menschen sind in der zurückliegenden Woche im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben (Vorwoche: 12).
Um das Risiko schwerer Erkrankungen zu minimieren, sind in der vergangenen Woche durch die ärztlichen Praxen und die Impfstützpunkte im Bodenseekreis 8948 Impfungen verabreicht worden, in der Woche davor waren es 7277.
Hinzu kommt laut Auskunft des Landratsamts die Impfleistung der Kliniken, betriebsärztlichen Dienste, mobilen Impfteams in stationären Einrichtungen, Einzelstützpunkte sowie gegebenenfalls von Hilfsorganisationen. Hierüber liegen dem Landratsamt keine Statistiken vor.
Die aktuellen im Bodenseekreis geltenden Regeln und weitere Infos zum Thema Corona unter
www.bodenseekreis.de/corona