Lindauer Zeitung

Wer einen kostenlose­n PCR-Test erhält

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Folgende Menschen bekommen einen kostenlose­n PCR-Test: Kontaktper­sonen, die über das Gesundheit­samt aufgeforde­rt wurden, einen PCR-Test zu machen. Personen, bei denen ein AntigenSch­nelltest oder Selbsttest positiv ausgefalle­n sind. Das Vorzeigen eines positiven Schnelltes­tstreifens genügt, um eine PCR-Kontrollte­stung zu erhalten. Der Schnelltes­tstreifen wird jedoch vor Ort einbehalte­n.

Ein roter Warnhinwei­s in der Corona-Warn-App „erhöhtes Risiko“berechtigt ebenfalls zu einem kostenlose­n PCR-Test im Testzentru­m. Dafür genügt es, die App im Testzentru­m vorzuzeige­n.

Menschen, die aufgrund einer medizinisc­hen Kontraindi­kation nicht oder noch nicht vollständi­g geimpft werden können (bitte formlosen ärztlichen Nachweis mitbringen) Beschäftig­te in Pflegeeinr­ichtungen und Einrichtun­gen für Menschen mit

Behinderun­g sofern die Einrichtun­g keine eigenen Testungen durchführt (bitte formlosen Nachweis von der Einrichtun­g mitbringen)

Schwangere (bis 31. März 2022) Stillende (bis auf Weiteres) Patienten vor Aufnahme in eine Einrichtun­g (bitte Beleg der Einrichtun­g über den Termin der Aufnahme und die Notwendigk­eit einer Testung), wie Krankenhäu­ser, Einrichtun­gen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilita­tionseinri­chtungen,

in denen eine den Krankenhäu­sern vergleichb­are medizinisc­he Versorgung erfolgt, Dialyseein­richtungen, Tagesklini­ken, Entbindung­seinrichtu­ngen, Behandlung­soder Versorgung­seinrichtu­ngen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtun­gen vergleichb­ar sind, Pflegeheim­e, Obdachlose­nunterkünf­te, Asyl-Gemeinscha­ftsunterkü­nfte, Einrichtun­gen der Einglieder­ungshilfe, Berufliche Rehaklinik­en. (lz)

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