Wer einen kostenlosen PCR-Test erhält
Folgende Menschen bekommen einen kostenlosen PCR-Test: Kontaktpersonen, die über das Gesundheitsamt aufgefordert wurden, einen PCR-Test zu machen. Personen, bei denen ein AntigenSchnelltest oder Selbsttest positiv ausgefallen sind. Das Vorzeigen eines positiven Schnellteststreifens genügt, um eine PCR-Kontrolltestung zu erhalten. Der Schnellteststreifen wird jedoch vor Ort einbehalten.
Ein roter Warnhinweis in der Corona-Warn-App „erhöhtes Risiko“berechtigt ebenfalls zu einem kostenlosen PCR-Test im Testzentrum. Dafür genügt es, die App im Testzentrum vorzuzeigen.
Menschen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht oder noch nicht vollständig geimpft werden können (bitte formlosen ärztlichen Nachweis mitbringen) Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung sofern die Einrichtung keine eigenen Testungen durchführt (bitte formlosen Nachweis von der Einrichtung mitbringen)
Schwangere (bis 31. März 2022) Stillende (bis auf Weiteres) Patienten vor Aufnahme in eine Einrichtung (bitte Beleg der Einrichtung über den Termin der Aufnahme und die Notwendigkeit einer Testung), wie Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Behandlungsoder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Asyl-Gemeinschaftsunterkünfte, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Berufliche Rehakliniken. (lz)