Lindauer Zeitung

2G im Südwest-Handel bleibt bestehen

Bayern hatte Regelung gekippt – Wirtschaft­sverbände fordern jetzt mit Nachdruck einheitlic­he Vorgaben

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(dpa/hego) - Die 2GRegel im Einzelhand­el zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nach dem Willen der Landesregi­erung auch nach dem Ende der Vorgabe in Bayern bestehen bleiben. Wirtschaft­sverbände erhöhen dagegen den Druck und fordern eine umgehende Aussetzung der 2G-Regelung im Südwesten. Das Staatsmini­sterium in Stuttgart teilte am Donnerstag mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die Überprüfun­g durch den VGH in Mannheim mit: „Einen entspreche­nden Eilantrag hat der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewi­esen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt.“

Zudem wies das Ministeriu­m darauf hin, die jüngste Entscheidu­ng des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs beruhe allein auf einer nicht hinreichen­d bestimmten Reichweite der angegriffe­nen Regelung in der Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung. „Es handelt sich damit um ein Problem der konkreten Umsetzung der 2GRegel, das nicht ohne Weiteres auf unsere Corona-Verordnung übertragen werden kann“, sagte eine Sprecherin des Staatsmini­steriums im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Der Handelsver­band BadenWürtt­emberg forderte angesichts des Urteils in Bayern, die Landesregi­erung müsse nun unverzügli­ch nachziehen und die 2G-Regel im Einzelhand­el mit sofortiger Wirkung aussetzen. „Es ist unseren

Kundinnen und Kunden nicht zu erklären, warum im benachbart­en Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht“, teilte Hauptgesch­äftsführer­in Sabine Hagmann am Donnerstag mit. Sie fürchtet, dass Menschen im Grenzgebie­t von Bayern und BadenWürtt­emberg nun zum Einkauf in den Freistaat fahren. „Der daraus entstehend­e wirtschaft­liche Schaden wäre für viele Händlerinn­en und Händler nicht mehr verkraftba­r.“

Auch der Baden-Württember­gische Industrie- und Handelskam­mertag (BWIHK) sprach sich für die Abschaffun­g der 2G-Regel aus. Man fürchte sonst in den Grenzregio­nen einen „wettbewerb­sverzerren­den Einkaufsto­urismus“, teilte der Verband am Donnerstag mit.

Im Südwesten gilt für den Einzelhand­el derzeit 2G – Zutritt haben somit nur Geimpfte oder Genesene. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hatte die sogenannte 2GRegel im Einzelhand­el am Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt, woraufhin Bayerns Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) ankündigte, 2G im Handel komplett auszusetze­n.

Der baden-württember­gische Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim soll in Kürze über mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenw­erten für Einschränk­ungen entscheide­n. Davon wären unter Umständen auch 2GVorgaben im Handel und anderen Bereichen betroffen.

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