Lindauer Zeitung

Kein Geld ohne Booster

Beschäftig­te ohne Auffrischi­mpfung könnten Lohnfortza­hlung bei Quarantäne verlieren

- Von Andreas Knoch und dpa

- Arbeitnehm­er und Selbststän­dige könnten ihren Anspruch auf Lohnfortza­hlung verlieren, wenn sie keinen vollen Impfschutz durch eine Corona-Drittimpfu­ng haben und in Quarantäne müssen. Das geht aus einem Kurzgutach­ten der Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestags hervor, das der Bundestag im Internet veröffentl­icht hat und über das die „Bild“-Zeitung zuerst berichtet hatte. „Das Fehlen der Covid-19-Auffrischu­ngsimpfung würde dann zum Ausschluss des Entschädig­ungsanspru­chs führen“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Schließlic­h hätte man den Arbeitsaus­fall mit einer „öffentlich empfohlene­n“dritten Impfung verhindern können.

Noch sei das Gutachten der Bundestags­juristen aber in der Bundesregi­erung nicht konkret diskutiert worden, heißt es. Die „Bild“will aber aus Regierungs­kreisen erfahren haben, dass ein Wegfall von Lohnfortza­hlungen für Arbeitnehm­er ohne BoosterImp­fung möglich sein könnte.

Eigentlich gewährt das Infektions­schutzgese­tz Personen, die infiziert sind oder unter Infektions­verdacht stehen und denen deshalb eine Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstät­igkeit verboten ist, seit Anfang November einen Entschädig­ungsanspru­ch in Form von Geld. Davon ausgenomme­n sind ungeimpfte Arbeitnehm­er. Den Bundestags­juristen zufolge könne nun auch das Fehlen einer Auffrischo­der Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädig­ung für den Verdiensta­usfall führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.

Die Ständige Impfkommis­sion (Stiko) hatte am 18. November des vergangene­n Jahres allen Personen ab 18 Jahren eine Covid-19-Auffrischi­mpfung

empfohlen und am 21. Dezember den Abstand für das Boostern von sechs auf drei Monate reduziert. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) besteht nämlich bereits ab 15 Wochen nach der zweiten Impfung kein ausreichen­der Schutz mehr gegen die Omikron-Variante.

Allerdings kommt es laut dem Gutachten der Parlaments­expertinne­n und -experten noch auf die Länder an: Erst wenn die obersten Landesgesu­ndheitsbeh­örden auf Grundlage der Empfehlung der Stiko eine öffentlich­e Empfehlung zur Auffrischi­mpfung ausspreche­n, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpf­ung im Sinne des Infektions­schutzgese­tzes. Eine Übersicht über die Empfehlung­en der Landesgesu­ndheitsbeh­örden oder der Zahl möglicher Betroffene­r enthält die zweiseitig­e Expertise nicht.

Auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“beim Gesundheit­sministeri­um in Stuttgart bestätigte ein Sprecher, dass Baden-Württember­g die Stiko-Empfehlung zur Covid-19-Auffrischi­mpfung übernommen habe. Damit hätten Arbeitnehm­er und Selbststän­dige im Südwesten, so sie nicht geboostert sind, im Quarantäne­fall keinen Anspruch auf Lohnfortza­hlung – sollte das Gutachten der Bundestags­juristen Realität werden.

Die Impfquote bei Booster-Impfungen liegt laut RKI bei 48,3 Prozent (Stand 20. Januar). Damit wären Millionen Deutsche betroffen. Zahlreiche Impfwillig­e lassen sich noch nicht boostern, weil sie auf einen angepasste­n Omikron-Impfstoff warten. Unternehme­n wie Biontech, Moderna oder Valneva arbeiten mit Hochdruck an einem entspreche­nden Vakzin.

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FOTO: WOLFGANG KUMM/DPA Booster-Impfung: Ein künftiger Stopp der Lohnfortza­hlung für nur ein- und zweimal Geimpfte wird als möglich erachtet.

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