Heli-Skiing am Arlberg bleibt erlaubt
Vorarlberg beschränkt Genehmigung aber auf zweieinhalb Jahre und erlässt Auflagen
(lz) - Das Land Vorarlberg erlaubt weiter Heli-SkiingFlüge am Arlberg. Allerdings nur unter Auflagen und nicht so lange, wie der Betreiber wollte. Vorarlberg bleibt damit das einzige Bundesland in Österreich, das es erlaubt, Skifahrer mit Hubschraubern auf den Berg zu bringen.
Laut der Landespressestelle Vorarlberg gilt die Bewilligung für die kommenden zweieinhalb Jahre, also halb so lange wie beantragt. Außerdem werden, so die Pressemitteilung, die Tourismusveranwortlichen in Lech aufgefordert, ein Konzept darüber zu entwickeln, wie dieses Angebot mit der Ausrichtung der Destination und dem Thema der Nachhaltigkeit im Tourismus künftig in Einklang zu bringen ist. Die Hubschrauberlandeplätze befinden sich in den Bergen rund um Lech, auf dem Mehlsack und im Schneetäli.
Die Behörde hatte in dem Streit zu entscheiden, denn zahlreiche Gruppen und Interessensvertreter hatten sich für oder gegen das Vorhaben ausgesprochen. Berücksichtigt hat man laut Pressemitteilung unter anderem umwelt- und wildökologische sowie touristische, aber auch sicherheitsrelevante Aspekte. Den ablehnenden Stellungnahmen verschiedener Umweltschutzorganisationen und der Umweltabteilung der Landesregierung stünden Stellungnahmen und Erfahrungsberichte aus der Praxis – etwa aus wildökologischer Sicht – , die Erhöhung der Sicherheit durch das Sicherstellen notwendiger Lawinenspreng- und Rettungsflüge und eben auch Fremdenverkehrsinteressen gegenüber.
Der Bescheid erlaubt Flüge jeweils in einer Saison von 1. Dezember bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen die Hubschrauber aber nicht fliegen. In den vergangenen Jahren wurden rund 250 Flüge pro Saison durchgeführt, die rund 1000 Gäste befördern. „Mit einer Steigerung ist nicht zu rechnen, da die Bewilligung unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen erteilt wird“, meint Tourismus-Landesrat Christian Gantner. Welche Auflagen das genau sind, teilt Christian Gantner aber nicht mit.
Naturschutzanwältin Katharina Lins hatte dagegen argumentiert, eine neuerliche Genehmigung der Heliskiing-Flüge sei nicht mit den Klimaschutzzielen vereinbar. Sie und mehrere Naturschutzorganisationen hatten sich in einem offenen Brief an Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gewandt. Kaum erschlossene Landschaftsräume und vor allem frei lebende Tiere würden durch die hohe Lärmbelastung beeinträchtigt.
Grünen-Sprecher Daniel Zadra betont, die Genehmigung sei nicht durch die Landesregierung erfolgt, zuständig für diese Entscheidung sei einzig und allein Landeshauptmann Wallner. Die Grünen halten laut Zadra nichts vom Heliskiing. Der Landeshauptmann werde zu erklären haben, wie sich die Genehmigung mit dem Klimanotstand vertrage, den das Land ausgerufen hat. Juristen von Umweltorganisationen arbeiten bereits an Möglichkeiten, die Entscheidung rechtlich zu bekämpfen.