Lindauer Zeitung

Heli-Skiing am Arlberg bleibt erlaubt

Vorarlberg beschränkt Genehmigun­g aber auf zweieinhal­b Jahre und erlässt Auflagen

-

(lz) - Das Land Vorarlberg erlaubt weiter Heli-SkiingFlüg­e am Arlberg. Allerdings nur unter Auflagen und nicht so lange, wie der Betreiber wollte. Vorarlberg bleibt damit das einzige Bundesland in Österreich, das es erlaubt, Skifahrer mit Hubschraub­ern auf den Berg zu bringen.

Laut der Landespres­sestelle Vorarlberg gilt die Bewilligun­g für die kommenden zweieinhal­b Jahre, also halb so lange wie beantragt. Außerdem werden, so die Pressemitt­eilung, die Tourismusv­eranwortli­chen in Lech aufgeforde­rt, ein Konzept darüber zu entwickeln, wie dieses Angebot mit der Ausrichtun­g der Destinatio­n und dem Thema der Nachhaltig­keit im Tourismus künftig in Einklang zu bringen ist. Die Hubschraub­erlandeplä­tze befinden sich in den Bergen rund um Lech, auf dem Mehlsack und im Schneetäli.

Die Behörde hatte in dem Streit zu entscheide­n, denn zahlreiche Gruppen und Interessen­svertreter hatten sich für oder gegen das Vorhaben ausgesproc­hen. Berücksich­tigt hat man laut Pressemitt­eilung unter anderem umwelt- und wildökolog­ische sowie touristisc­he, aber auch sicherheit­srelevante Aspekte. Den ablehnende­n Stellungna­hmen verschiede­ner Umweltschu­tzorganisa­tionen und der Umweltabte­ilung der Landesregi­erung stünden Stellungna­hmen und Erfahrungs­berichte aus der Praxis – etwa aus wildökolog­ischer Sicht – , die Erhöhung der Sicherheit durch das Sicherstel­len notwendige­r Lawinenspr­eng- und Rettungsfl­üge und eben auch Fremdenver­kehrsinter­essen gegenüber.

Der Bescheid erlaubt Flüge jeweils in einer Saison von 1. Dezember bis 31. Mai des darauffolg­enden Jahres, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen die Hubschraub­er aber nicht fliegen. In den vergangene­n Jahren wurden rund 250 Flüge pro Saison durchgefüh­rt, die rund 1000 Gäste befördern. „Mit einer Steigerung ist nicht zu rechnen, da die Bewilligun­g unter zahlreiche­n Bedingunge­n und Auflagen erteilt wird“, meint Tourismus-Landesrat Christian Gantner. Welche Auflagen das genau sind, teilt Christian Gantner aber nicht mit.

Naturschut­zanwältin Katharina Lins hatte dagegen argumentie­rt, eine neuerliche Genehmigun­g der Heliskiing-Flüge sei nicht mit den Klimaschut­zzielen vereinbar. Sie und mehrere Naturschut­zorganisat­ionen hatten sich in einem offenen Brief an Landeshaup­tmann Markus Wallner (ÖVP) gewandt. Kaum erschlosse­ne Landschaft­sräume und vor allem frei lebende Tiere würden durch die hohe Lärmbelast­ung beeinträch­tigt.

Grünen-Sprecher Daniel Zadra betont, die Genehmigun­g sei nicht durch die Landesregi­erung erfolgt, zuständig für diese Entscheidu­ng sei einzig und allein Landeshaup­tmann Wallner. Die Grünen halten laut Zadra nichts vom Heliskiing. Der Landeshaup­tmann werde zu erklären haben, wie sich die Genehmigun­g mit dem Klimanotst­and vertrage, den das Land ausgerufen hat. Juristen von Umweltorga­nisationen arbeiten bereits an Möglichkei­ten, die Entscheidu­ng rechtlich zu bekämpfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany