Lindauer Zeitung

Im Blindflug auf den Straßen

Viele Autofahrer im Westallgäu sind mit defekten Lichtern unterwegs

- Von Ulrich Weigel

- Die dunkle Jahreszeit bringt es schonungsl­os ans Licht: Fahrzeuge mit defekter Beleuchtun­g fallen aufmerksam­en Fahrern regelmäßig auf. Mal ist nur ein Standlicht kaputt, ein andermal eine Rückleucht­e oder auch die Scheinwerf­er, was nachts an einen Blindflug erinnert. Andere stechen ins Auge, weil sie trotz klarer Nacht Nebelschei­nwerfer oder -schlussleu­chten eingeschal­tet haben. Gefühlt begegnen einem in einer halbe Stunde Autofahrt abends in Lindenberg und im Westallgäu schnell ein, zwei Dutzend Fahrzeuge, bei denen am Licht was nicht stimmt. Sind die Fahrer und Fahrerinne­n so lasch bei der Mängelbehe­bung oder achtet die Polizei zu wenig auf Verstöße?

Ob und wie dramatisch Mängel beim Licht sind, erklärt Polizeispr­echer Dominic Geißler. Fakt ist, dass fehlerhaft­e Beleuchtun­gen nicht zu den Hauptunfal­lursachen zählen. Verwarnung­sgelder, weil Fahrer ohne Licht unterwegs waren, obwohl die schlechte Sicht es erfordert hätte, verhängten die Ordnungshü­ter im Bereich des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West im Vorjahr auch nur zehn. Doch die Statistik kann bei der Lichtfrage auch nicht weiterhelf­en.

Laut Geißler achtet die Polizei auf defekte Beleuchtun­gen, weil die für die Verkehrssi­cherheit wichtig seien. Jeder Fahrer sei für den ordentlich­en Zustand seines Gefährts verantwort­lich. Doch die meisten Fälle würden nicht aktenkundi­g. Denn verwarnen

Polizisten bei einer Kontrolle einen Fahrer und kassieren für eine Ordnungswi­drigkeit zehn oder 20 Euro bar, erscheint das nicht als Einzelfall in der Statistik. Sehr oft wird ohnehin nur eine Kontrollau­fforderung ausgestell­t. Das bedeutet: Autofahrer müssen nichts zahlen, aber binnen einer Frist das Fahrzeug repariert bei der Polizei vorfahren.

„Niemand fährt absichtlic­h mit einer schlechten Beleuchtun­g rum, höchstens aus Nachlässig­keit“, sagt Geißler. Und wenn jemand die Kontrollau­fforderung ignoriert? Dann informiert die Polizei die Zulassungs­stelle, was in letzter Konsequenz zur Außerbetri­ebsetzung des Fahrzeugs führen könnte. Kaputte Lichter zu ignorieren, ist laut Geißler der falsche Weg. Schließlic­h geht es um die Verkehrssi­cherheit.

Und wie ist es nach einem Unfall? Wenn es den konkreten Vorwurf gibt, dass die Beleuchtun­g Mängel hatte, könnten Gutachter das auch nach einem Zusammenst­oß feststelle­n, sagt Geißler. Dass Fehler an der Beleuchtun­g keine Einzelfäll­e sind, bestätigt der TÜV Süd: Obwohl inzwischen moderne Lichtsyste­me die Beleuchtun­gstechnik neuer Fahrzeuge prägen, sei die Mängelquot­e gleich geblieben, teilt Sprecherin Heidi Atzler mit. Etwa 16 Prozent der TÜV-Beanstandu­ngen in Bayern gebe es bei der Beleuchtun­g – überwiegen­d weil Scheinwerf­er unzureiche­nd oder nicht vorschrift­smäßig eingestell­t seien. Bei fast allen AutoAlters­gruppen führt so das Abblendlic­ht die Mängelstat­istik an. Ein besonders häufiger Klassiker sei auch die defekte Kennzeiche­nbeleuchtu­ng gefolgt von Mängeln bei den Blinkern.

Und was passiert bei einer Hauptunter­suchung (HU), wenn Probleme beim Licht auffallen? Wird die Beleuchtun­g erheblich beanstande­t, fällt der Wagen durch. Der Fahrzeugha­lter hat dann laut Atzler einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben. Sollte ein Mangel möglicherw­eise nur als gering bewertet werden und die Hauptunter­suchung bestanden sein, habe der Halter auch ohne Nachkontro­lle die Pflicht, das Problem unverzügli­ch zu beheben.

Und was rät die Polizei? Geißler erinnert an die „Wolke“. Dabei geht es nicht um Abgas, sondern eine Eselsbrück­e, was Fahrer regelmäßig prüfen sollten: Wasser, Oel , Luft, Kraftstoff und Elektrik.

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FOTO: ALEXANDER KAYA Zahlreiche Autofahrer sind ohne oder mit defektem Licht unterwegs.

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