Im Blindflug auf den Straßen
Viele Autofahrer im Westallgäu sind mit defekten Lichtern unterwegs
- Die dunkle Jahreszeit bringt es schonungslos ans Licht: Fahrzeuge mit defekter Beleuchtung fallen aufmerksamen Fahrern regelmäßig auf. Mal ist nur ein Standlicht kaputt, ein andermal eine Rückleuchte oder auch die Scheinwerfer, was nachts an einen Blindflug erinnert. Andere stechen ins Auge, weil sie trotz klarer Nacht Nebelscheinwerfer oder -schlussleuchten eingeschaltet haben. Gefühlt begegnen einem in einer halbe Stunde Autofahrt abends in Lindenberg und im Westallgäu schnell ein, zwei Dutzend Fahrzeuge, bei denen am Licht was nicht stimmt. Sind die Fahrer und Fahrerinnen so lasch bei der Mängelbehebung oder achtet die Polizei zu wenig auf Verstöße?
Ob und wie dramatisch Mängel beim Licht sind, erklärt Polizeisprecher Dominic Geißler. Fakt ist, dass fehlerhafte Beleuchtungen nicht zu den Hauptunfallursachen zählen. Verwarnungsgelder, weil Fahrer ohne Licht unterwegs waren, obwohl die schlechte Sicht es erfordert hätte, verhängten die Ordnungshüter im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West im Vorjahr auch nur zehn. Doch die Statistik kann bei der Lichtfrage auch nicht weiterhelfen.
Laut Geißler achtet die Polizei auf defekte Beleuchtungen, weil die für die Verkehrssicherheit wichtig seien. Jeder Fahrer sei für den ordentlichen Zustand seines Gefährts verantwortlich. Doch die meisten Fälle würden nicht aktenkundig. Denn verwarnen
Polizisten bei einer Kontrolle einen Fahrer und kassieren für eine Ordnungswidrigkeit zehn oder 20 Euro bar, erscheint das nicht als Einzelfall in der Statistik. Sehr oft wird ohnehin nur eine Kontrollaufforderung ausgestellt. Das bedeutet: Autofahrer müssen nichts zahlen, aber binnen einer Frist das Fahrzeug repariert bei der Polizei vorfahren.
„Niemand fährt absichtlich mit einer schlechten Beleuchtung rum, höchstens aus Nachlässigkeit“, sagt Geißler. Und wenn jemand die Kontrollaufforderung ignoriert? Dann informiert die Polizei die Zulassungsstelle, was in letzter Konsequenz zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs führen könnte. Kaputte Lichter zu ignorieren, ist laut Geißler der falsche Weg. Schließlich geht es um die Verkehrssicherheit.
Und wie ist es nach einem Unfall? Wenn es den konkreten Vorwurf gibt, dass die Beleuchtung Mängel hatte, könnten Gutachter das auch nach einem Zusammenstoß feststellen, sagt Geißler. Dass Fehler an der Beleuchtung keine Einzelfälle sind, bestätigt der TÜV Süd: Obwohl inzwischen moderne Lichtsysteme die Beleuchtungstechnik neuer Fahrzeuge prägen, sei die Mängelquote gleich geblieben, teilt Sprecherin Heidi Atzler mit. Etwa 16 Prozent der TÜV-Beanstandungen in Bayern gebe es bei der Beleuchtung – überwiegend weil Scheinwerfer unzureichend oder nicht vorschriftsmäßig eingestellt seien. Bei fast allen AutoAltersgruppen führt so das Abblendlicht die Mängelstatistik an. Ein besonders häufiger Klassiker sei auch die defekte Kennzeichenbeleuchtung gefolgt von Mängeln bei den Blinkern.
Und was passiert bei einer Hauptuntersuchung (HU), wenn Probleme beim Licht auffallen? Wird die Beleuchtung erheblich beanstandet, fällt der Wagen durch. Der Fahrzeughalter hat dann laut Atzler einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben. Sollte ein Mangel möglicherweise nur als gering bewertet werden und die Hauptuntersuchung bestanden sein, habe der Halter auch ohne Nachkontrolle die Pflicht, das Problem unverzüglich zu beheben.
Und was rät die Polizei? Geißler erinnert an die „Wolke“. Dabei geht es nicht um Abgas, sondern eine Eselsbrücke, was Fahrer regelmäßig prüfen sollten: Wasser, Oel , Luft, Kraftstoff und Elektrik.