Spielgeld oder Falschgeld?
Knifflige Frage vor Wangener Amtsgericht wird mit Happy End beantwortet
- Auf den ersten Blick sahen die Scheine wie echte 20 Euro aus. Erst bei genauerem Hinschauen erkannte man die Fälschung. Wegen acht solcher Geldnoten standen jetzt zwei junge Männer aus Bad Wurzach und Leutkirch vor dem Wangener Amtsgericht. Vorgeworfen wurde ihnen, dass sie falsches Geld im Internet bestellt haben und es in Umlauf bringen wollten. Eine Geschichte, die das Leben schreibt – mit Happy End.
„Wir haben zahlreiche solcher Fälle“, sagte eine Kriminalbeamtin aus Ravensburg, die als Zeugin geladen war, bei der Verhandlung aus. „Immer wieder hat es schon geklappt, dass diese falschen Scheine aus China bei uns als Zahlungsmittel angenommen wurden.“Vor allem wenn es schnell gehen müsse, etwa beim Bäcker oder einem Imbiss, und die Verkäufer nicht so genau hinschauen, gelingt es Betrügern offenbar mit Falschgeld zu bezahlen.
Doch nicht so in diesem Fall. Die Scheine, die auf der Rückseite den Aufdruck „Prop-Kopie“trugen, hat einer der beiden Männer bei „Wish“, einer Online-Plattform Ende 2019 bestellt, um sie den Kindern des Freundes als Spielgeld zu schenken. Es handelte sich um 20-Euro-Scheine, mit denen die Kleinen Kaufladen spielten. „Wir waren schon überrascht, wie echt das Geld auf den ersten Blick aussah“, erklärte der 27-Jährige, der wegen Beihilfe zur Geldfälschung angezeigt war.
Und die Scheine sollten wirklich nur zum Spielen dienen? Weder Polizei noch Gericht mochten daran zunächst so recht glauben.
Der Hauptangeklagte in dem Verfahren beteuerte jedoch mehrfach, dass die Scheine lediglich als Spielgeld für die Kinder gedacht waren. Er hatte seinen Freund gebeten, sie im Internet zu bestellen, weil er selbst nicht über entsprechende Möglichkeiten verfügte. „Ich habe auch nie damit eingekauft, Sie können alle Händler in unserer Umgebung fragen“, versicherte der 30-Jährige. Auch dessen Freund betonte, dass er zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, das Geld zum Bezahlen zu nutzen. „Sonst hätte ich es ja nicht meinem Freund schicken lassen“.
Gefunden hat die Polizei acht 20Euro-Scheine eher zufällig anlässlich eines Einsatzes, weil der Angeklagte und seine Lebensgefährtin „Stress“miteinander hatten, wie er es ausdrückte. Nach dem Fund leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Der Angeklagte wurde mehrfach vernommen und seine Geschichte immer wieder auf Ungereimtheiten hin überprüft.
Die Staatsanwaltschaft sah trotz der Beteuerungen zumindest beim Hauptangeklagten einen Tatverdacht gegeben und plädierte für eine Geld- sowie eine Bewährungsstrafe. Das Gericht konnte jedoch keine Absicht oder Vorsatz zur Geldfälschung erkennen, nahm den Angeklagten die Geschichte vom Spielgeld ab und sprach die beiden nach zweistündiger Verhandlung frei.