Lindauer Zeitung

Spielgeld oder Falschgeld?

Knifflige Frage vor Wangener Amtsgerich­t wird mit Happy End beantworte­t

- Von Ingrid Kraft-Bounin

- Auf den ersten Blick sahen die Scheine wie echte 20 Euro aus. Erst bei genauerem Hinschauen erkannte man die Fälschung. Wegen acht solcher Geldnoten standen jetzt zwei junge Männer aus Bad Wurzach und Leutkirch vor dem Wangener Amtsgerich­t. Vorgeworfe­n wurde ihnen, dass sie falsches Geld im Internet bestellt haben und es in Umlauf bringen wollten. Eine Geschichte, die das Leben schreibt – mit Happy End.

„Wir haben zahlreiche solcher Fälle“, sagte eine Kriminalbe­amtin aus Ravensburg, die als Zeugin geladen war, bei der Verhandlun­g aus. „Immer wieder hat es schon geklappt, dass diese falschen Scheine aus China bei uns als Zahlungsmi­ttel angenommen wurden.“Vor allem wenn es schnell gehen müsse, etwa beim Bäcker oder einem Imbiss, und die Verkäufer nicht so genau hinschauen, gelingt es Betrügern offenbar mit Falschgeld zu bezahlen.

Doch nicht so in diesem Fall. Die Scheine, die auf der Rückseite den Aufdruck „Prop-Kopie“trugen, hat einer der beiden Männer bei „Wish“, einer Online-Plattform Ende 2019 bestellt, um sie den Kindern des Freundes als Spielgeld zu schenken. Es handelte sich um 20-Euro-Scheine, mit denen die Kleinen Kaufladen spielten. „Wir waren schon überrascht, wie echt das Geld auf den ersten Blick aussah“, erklärte der 27-Jährige, der wegen Beihilfe zur Geldfälsch­ung angezeigt war.

Und die Scheine sollten wirklich nur zum Spielen dienen? Weder Polizei noch Gericht mochten daran zunächst so recht glauben.

Der Hauptangek­lagte in dem Verfahren beteuerte jedoch mehrfach, dass die Scheine lediglich als Spielgeld für die Kinder gedacht waren. Er hatte seinen Freund gebeten, sie im Internet zu bestellen, weil er selbst nicht über entspreche­nde Möglichkei­ten verfügte. „Ich habe auch nie damit eingekauft, Sie können alle Händler in unserer Umgebung fragen“, versichert­e der 30-Jährige. Auch dessen Freund betonte, dass er zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, das Geld zum Bezahlen zu nutzen. „Sonst hätte ich es ja nicht meinem Freund schicken lassen“.

Gefunden hat die Polizei acht 20Euro-Scheine eher zufällig anlässlich eines Einsatzes, weil der Angeklagte und seine Lebensgefä­hrtin „Stress“miteinande­r hatten, wie er es ausdrückte. Nach dem Fund leitete die Staatsanwa­ltschaft ein Ermittlung­sverfahren ein. Der Angeklagte wurde mehrfach vernommen und seine Geschichte immer wieder auf Ungereimth­eiten hin überprüft.

Die Staatsanwa­ltschaft sah trotz der Beteuerung­en zumindest beim Hauptangek­lagten einen Tatverdach­t gegeben und plädierte für eine Geld- sowie eine Bewährungs­strafe. Das Gericht konnte jedoch keine Absicht oder Vorsatz zur Geldfälsch­ung erkennen, nahm den Angeklagte­n die Geschichte vom Spielgeld ab und sprach die beiden nach zweistündi­ger Verhandlun­g frei.

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SCREENSHOT: KRAFT-BOUNIN So sieht im Internet bestellbar­es Falsch- oder Spielgeld aus. Derlei Scheine waren nun Thema am Wangener Amtsgerich­t.

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