Lindauer Zeitung

Mutmaßlich­e Seriendieb­in festgenomm­en

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(az) - Anfang Januar kontrollie­rten Beamte der Verkehrspo­lizei Augsburg eine 25-jährige Frau auf der Autobahn A 8 bei Gersthofen. Wie die vorläufige­n Ermittlung­en ergaben, steht die Frau im Verdacht, in der Region für mindestens drei Taschendie­bstähle verantwort­lich zu sein, teilt die Polizei mit.

Eine Streifenbe­satzung der Verkehrspo­lizeiinspe­ktion Augsburg kontrollie­rte am 4. Januar ein Fahrzeugge­spann, bei der die 25-Jährige als Beifahreri­n mit an Bord war. Bei der Überprüfun­g der Personalie­n stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau ein Untersuchu­ngshaftbef­ehl wegen Diebstahls­verdachts und Computerbe­trugs vorlag.

Die Beamten verhaftete­n die Frau daher, sie wurde im Anschluss einem Richter vorgeführt und sitzt zwischenze­itlich in Untersuchu­ngshaft.

Die weiteren Ermittlung­en ergaben, dass die Frau für drei Diebstähle aus Handtasche­n als Tatverdäch­tige in Frage kommt, die sich im Juli 2021 im Bereich Unter- und Oberallgäu ereignet haben. Sie ging dabei jeweils identisch vor: In Discounter­n spähte sie ihre späteren Opfer aus und entwendete in einem unbeobacht­eten Moment die Geldbörse, die entweder auf Ablagen oder in Einkaufswä­gen abgelegt war und dort offenbar von den Geschädigt­en für kurze Momente unbeaufsic­htigt gelassen wurde. Anschließe­nd unternahm sie Geldabhebu­ngen mit ECKarten, die sich in den entwendete­n Geldbeutel­n befanden. In einem Fall gelang der mutmaßlich­en Tatverdäch­tigen das auch, da sich die PIN in der Geldbörse befand. Der gesamte Vermögenss­chaden beläuft sich in den drei Fällen auf eine niedrige vierstelli­ge Summe.

Derzeit sind den ermittelnd­en Polizeiins­pektionen mindestens drei Taten in Ochsenhaus­en, Memmingen und Dietmannsr­ied bekannt, für die die 25-Jährige mutmaßlich verantwort­lich ist. Die Ermittler prüfen nun weitere Geldbeutel­diebstähle.

Die bereits polizeilic­h bekannte 25-Jährige war offenbar überörtlic­h unterwegs, derzeit steht die Frau im Verdacht, in mehreren Bundesländ­ern mehr als zwei Dutzend gleichgela­gerte Taten begangen zu haben.

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