Lindauer Zeitung

Bausback mag keine „Showverans­taltung“

Die Frage, wer wie Masken untersucht, sorgt für Zündstoff im Untersuchu­ngsausschu­ss

- Von Ralf Müller

- „Wir nehmen die Masken selbst in die Hand“, hatte der FDP-Abgeordnet­e Helmut Kaltenhaus­er am vergangene­n Sonntag angekündig­t. Die Vertreter von Grünen, SPD und FDP im Masken-Untersuchu­ngsausschu­ss des Bayerische­n Landtags wollen, dass 60 Ansichtsex­emplare von Schutzmask­en, die von der Lomotex GmbH & Co. KG und der Emix Trading GmbH zu Beginn der Corona-Pandemie an das bayerische Gesundheit­sministeri­um geliefert wurden, „im ungeöffnet­en Zustand dem Untersuchu­ngsausschu­ss übergeben werden“. Gegen eine „Showverans­taltung“sperrt sich allerdings der Ausschussv­orsitzende und frühere bayerische Justizmini­ster Winfried Bausback (CSU).

Die Masken stehen nicht nur im Verdacht, überteuert, sondern auch fehlerhaft oder gar unbrauchba­r gewesen zu sein. Gegen eine sachverstä­ndige Begutachtu­ng von Rückstellp­roben, soweit diese noch vorhanden sind, sei nichts einzuwende­n, sagte Bausback. Allerdings wollten die Regierungs­fraktionen von CSU und Freien Wählern „den direkten Weg gehen und noch vorhandene Masken unmittelba­r den Gutachtern überlassen“. Den Wunsch der Opposition­sfraktione­n nach einer „Show“, bei welcher mit diesen Masken pressewirk­sam vor den Kameras herumgewed­elt werde, kann Bausback nicht nachvollzi­ehen. Das „Sehen, Fühlen oder Riechen“an den Masken durch Abgeordnet­e verspreche „keinen Erkenntnis­gewinn“,

da keiner der Politiker sachverstä­ndig sei. CSU und Freie Wähler würden dem Wunsch der Opposition nach einer „sachverstä­ndigen Begutachtu­ng“entspreche­n.

„Her mit den Masken, sie müssen auf den Prüfstand“, hatte der stellvertr­etende Ausschussv­orsitzende Florian Siekmann (Grüne) gefordert. Teilweise seien zu Beginn der Pandemie offenbar „Schrottmas­ken“geliefert worden, die über Monate die Gesundheit der Träger gefährdet hätten. Die Akten alleine reichten zur Aufklärung nicht, auch nicht „windige Zertifikat­e und eilig erstellte Prüfprotok­olle“, so der Grünen-Parlamenta­rier.

Bausback wies Medienberi­chte zurück, wonach er Finanzmini­ster Albert Füracker (CSU) mit Polizei, Zoll und Staatsanwa­ltschaft für den Fall gedroht haben soll, dass die Herausgabe von Akten verweigert wird. Derartige Berichte seien „unwahr“, sagte Bausback. Meinungsve­rschiedenh­eiten mit Ministerie­n müsste der Landtag durch die Anrufung des Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­ofs lösen und nicht durch Einschaltu­ng von Polizei und Staatsanwa­ltschaft: „So etwas sieht unsere Verfassung nicht vor.“Offenbar aber gibt es Meinungsve­rschiedenh­eiten darüber, wie mit Akten aus dem Bereich der zahlreiche­n Beteiligun­gsunterneh­men des Freistaats zu verfahren ist, die zur Bearbeitun­g des parlamenta­rischen Untersuchu­ngsauftrag­s beigezogen werden sollen. Die Frage sei, ob als „Akten der Behörden“auch die Unterlagen von Beteiligun­gsunterneh­men gemeint seien, erläuterte Bausback. Dazu könne man rechtlich unterschie­dlicher Meinung sein, zumal der Freistaat bei manchen Gesellscha­ften Alleineige­ntümer, bei anderen nur untergeord­net beteiligt sei. Gerade wenn das Unternehme­n überwiegen­d im Privateige­ntum sei, könne man es nicht einfach mit einer staatliche­n Behörde gleichsetz­en, so Bausback.

Der Untersuchu­ngsausschu­ss sei der Auffassung, dass jedenfalls bei Mehrheitsb­eteiligung­en das jeweilige Ministeriu­m seinen Einfluss zur Überprüfun­g auf relevante Akten hin geltend machen sollte. Bei der Debatte mit dem Finanzmini­sterium gehe es darum, wer bei den Beteiligun­gsunterneh­men dafür zuständig sei, deren Akten auf für den Untersuchu­ngsausschu­ss relevante Vorgänge zu überprüfen, erläuterte Bausback. das bringe nämlich einen erhebliche­n Arbeitsauf­wand mit sich. Die „Süddeutsch­e Zeitung“hatte berichtet, die Weigerung von Finanzmini­ster Füracker zur Aktenherau­sgabe sei erst durch Interventi­on Bausbacks aufgebroch­en worden. In einem Brief habe der frühere Justizmini­ster an die „Reichweite der parlamenta­rischen Kontrollbe­fugnisse“verwiesen, die „eine Verweigeru­ng von parlamenta­rischen Anfragen oder Aktenvorla­gen nur in klar umgrenzten Ausnahmesi­tuationen zulassen“.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Will Masken-Rückstellp­roben „unmittelba­r den Gutachtern überlassen“: Winfried Bausback (CSU), Vorsitzend­er des Untersuchu­ngsausschu­sses.

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