Ampel-Abgeordnete machen Vorschlag zur Impfpflicht
Sieben Parlamentarier erarbeiten Entwurf mit Auslaufdatum – Impfzwang soll ausgeschlossen werden
- Die Omikron-Welle hat in Deutschland einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Lage in den Krankenhäusern bleibt aber weiterhin entspannt. Trotzdem geht die Diskussion über eine Impfpflicht weiter, auch weil sie in Österreich am Wochenende in Kraft trat. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was wollen die Befürworter der allgemeinen Impfpflicht?
Sieben Parlamentarier aus SPD, Grünen und FDP wollen in dieser Woche einen Gesetzesentwurf präsentieren, der eine generelle Impfpflicht vorsieht. Demnach müssen alle über 18-Jährigen mindestens dreimal geimpft sein. Dafür kommen alle zugelassenen Impfstoffe infrage. Ausnahmen von der Impfpflicht sollen in einer Verordnung geregelt werden. Die Abgeordneten streben unter anderem eine Regelung an, wie mit Genesenen verfahren wird oder welche Unverträglichkeiten berücksichtigt werden. Die Impfpflicht soll Ende 2023 auslaufen.
Wie soll die Impfpflicht vollzogen werden?
Die Hauptlast liegt auf den Krankenkassen. Ähnlich wie bei der Organspende
müssten sie alle Versicherten anschreiben und über das Gesetz aufklären. Sie sammeln zudem die Impfnachweise, speichern sie und erstellen einen elektronischen Impfnachweis. Das soll über ein Impfportal geschehen, das den Kassen zur Verfügung gestellt wird. In der Vergangenheit hatte sich allerdings immer wieder gezeigt, dass die Digitalisierung im Gesundheitssystem schwierig ist. Zuletzt verschob Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die eigentlich für Anfang des Jahres geplante Einführung eines elektronischen Rezepts, weil die technischen Herausforderungen nicht bewältigt werden konnten. Wie die etwa 8,7 Millionen Privatversicherten erfasst werden, führen die Politiker in ihren Eckpunkten nicht aus.
Wie soll die Impfpflicht kontrolliert werden?
Falls ein Versicherter nicht geimpft ist oder sich weigert, den Impfnachweis zu übermitteln, drohen Bußgeldverfahren. Die Abgeordneten wollen sich dabei an den Regeln zur Masern-Impfpflicht orientieren. Hier ist grundsätzlich eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro möglich. Bei den Masern handelt es sich aber ausdrücklich um eine „Kann-Regelung“. Das heißt, es besteht für die Behörden keine Pflicht, das Bußgeld wirklich zu verhängen. Ob es geschieht oder nicht, ist in das Ermessen der Sachbearbeiter gestellt. Bislang halten sie sich damit sehr zurück. Nach dem Willen der Abgeordneten soll es aber bei der Corona-Impfpflicht Stichproben-Kontrollen geben – ob durch Polizei, Ordnungs- oder Gesundheitsämter, lassen sie offen.
Kommt eine Zwangsimpfung?
Nein, ein Impfzwang soll ausdrücklich ausgeschlossen werden. Auch wollen die Abgeordneten nicht, dass es zu einer sogenannten Erzwingungshaft kommt.
Dieses Mittel kann der Staat in der Regel anwenden, wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird und der Betroffene auch keine Auskunft darüber gibt, warum er nicht zahlt. Allerdings sollen wiederholte Bußgeldverfahren vorgesehen werden.
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