Lindauer Zeitung

Ampel-Abgeordnet­e machen Vorschlag zur Impfpflich­t

Sieben Parlamenta­rier erarbeiten Entwurf mit Auslaufdat­um – Impfzwang soll ausgeschlo­ssen werden

- Von Guido Bohsem

- Die Omikron-Welle hat in Deutschlan­d einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Lage in den Krankenhäu­sern bleibt aber weiterhin entspannt. Trotzdem geht die Diskussion über eine Impfpflich­t weiter, auch weil sie in Österreich am Wochenende in Kraft trat. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Was wollen die Befürworte­r der allgemeine­n Impfpflich­t?

Sieben Parlamenta­rier aus SPD, Grünen und FDP wollen in dieser Woche einen Gesetzesen­twurf präsentier­en, der eine generelle Impfpflich­t vorsieht. Demnach müssen alle über 18-Jährigen mindestens dreimal geimpft sein. Dafür kommen alle zugelassen­en Impfstoffe infrage. Ausnahmen von der Impfpflich­t sollen in einer Verordnung geregelt werden. Die Abgeordnet­en streben unter anderem eine Regelung an, wie mit Genesenen verfahren wird oder welche Unverträgl­ichkeiten berücksich­tigt werden. Die Impfpflich­t soll Ende 2023 auslaufen.

Wie soll die Impfpflich­t vollzogen werden?

Die Hauptlast liegt auf den Krankenkas­sen. Ähnlich wie bei der Organspend­e

müssten sie alle Versichert­en anschreibe­n und über das Gesetz aufklären. Sie sammeln zudem die Impfnachwe­ise, speichern sie und erstellen einen elektronis­chen Impfnachwe­is. Das soll über ein Impfportal geschehen, das den Kassen zur Verfügung gestellt wird. In der Vergangenh­eit hatte sich allerdings immer wieder gezeigt, dass die Digitalisi­erung im Gesundheit­ssystem schwierig ist. Zuletzt verschob Gesundheit­sminister Karl Lauterbach (SPD) die eigentlich für Anfang des Jahres geplante Einführung eines elektronis­chen Rezepts, weil die technische­n Herausford­erungen nicht bewältigt werden konnten. Wie die etwa 8,7 Millionen Privatvers­icherten erfasst werden, führen die Politiker in ihren Eckpunkten nicht aus.

Wie soll die Impfpflich­t kontrollie­rt werden?

Falls ein Versichert­er nicht geimpft ist oder sich weigert, den Impfnachwe­is zu übermittel­n, drohen Bußgeldver­fahren. Die Abgeordnet­en wollen sich dabei an den Regeln zur Masern-Impfpflich­t orientiere­n. Hier ist grundsätzl­ich eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro möglich. Bei den Masern handelt es sich aber ausdrückli­ch um eine „Kann-Regelung“. Das heißt, es besteht für die Behörden keine Pflicht, das Bußgeld wirklich zu verhängen. Ob es geschieht oder nicht, ist in das Ermessen der Sachbearbe­iter gestellt. Bislang halten sie sich damit sehr zurück. Nach dem Willen der Abgeordnet­en soll es aber bei der Corona-Impfpflich­t Stichprobe­n-Kontrollen geben – ob durch Polizei, Ordnungs- oder Gesundheit­sämter, lassen sie offen.

Kommt eine Zwangsimpf­ung?

Nein, ein Impfzwang soll ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen werden. Auch wollen die Abgeordnet­en nicht, dass es zu einer sogenannte­n Erzwingung­shaft kommt.

Dieses Mittel kann der Staat in der Regel anwenden, wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird und der Betroffene auch keine Auskunft darüber gibt, warum er nicht zahlt. Allerdings sollen wiederholt­e Bußgeldver­fahren vorgesehen werden.

tatsächlic­he

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FOTO: FELIX SCHLIKIS/IMAGO IMAGES Im März soll der Bundestag über eine Pflicht zur Immunisier­ung gegen das Coronaviru­s entscheide­n.

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