In eine Berghütte dauerhaft umziehen ist kaum möglich
Verkauft werden Hütten im Gebirge immer wieder – Dorthin seinen Wohnsitz zu verlegen, scheitert jedoch meist an geltenden Vorschriften
- Davon träumen viele: eine Berg- oder Alphütte zu besitzen, sich eine Auszeit nehmen zu können. Und doch auf kleinen Komfort, wie Wasser und Strom, nicht verzichten zu müssen. So, wie es eben die Wannenkopfhütte bei Obermaiselstein verspricht.
Bislang war das Gebäude mit 14 Zimmern ein Berggasthaus mit Übernachtungsmöglichkeit, einfach eingerichtet – ohne großen Komfort. Jetzt steht sie zum Verkauf – für vier Millionen Euro. Manch einer, der finanziell gut gepolstert ist, träumt da vielleicht vom Wohnen in der Abgeschiedenheit. Aber wäre das in einer stillgelegten Alp- oder Berghütte überhaupt machbar? „Wir gehen derzeit davon aus, dass eine Umnutzung der Wannenkopfhütte zu einem privaten Wohngebäude (Erst- oder Zweitwohnung) nicht möglich sein wird“, heißt es aus der Pressestelle des Landratsamts Oberallgäu.
Die Wannenkopfhütte liegt im Landschaftsschutzgebiet Hörnergruppe und im Naturpark Nagelfluhkette – und dürfte nach heutiger Rechtslage dort gar nicht mehr gebaut werden. Das Gebäude ist fast 100 Jahre alt. Die Fachleute vom Landratsamt sagen, bei einem Verkauf wäre alles, „was wesentlich von der jetzigen Nutzung abweicht, wohl nicht genehmigungsfähig“. Konkrete Anträge müssten freilich geprüft werden. Vergleichbare Umnutzungen sind den Baufachleuten am Landratsamt nicht bekannt. Das dürfte manch einen beruhigen, der für seinen Bauantrag im Außenbereich schon eine Absage vom Landratsamt kassierte. Denn Bauen außerhalb von Städten oder Gemeinden ist im Regelfall nur möglich, wenn ein Bauvorhaben privilegiert ist, beispielsweise der Landwirtschaft dient. Wenn aber ein Bauernhof nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, darf er als Wohnhaus umgebaut werden.
„In ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen (nicht Nebengebäude) dürfen nach derzeitiger Rechtslage bis zu fünf zusätzliche Wohneinheiten – neben der Betriebsleiterwohnung und dem Austragshaus – eingebaut werden“, heißt es dazu aus dem Landratsamt. Wenn die Landwirtschaft aufgegeben wird, dann kann dieses Austragshaus ebenfalls als „normales Wohnhaus“genutzt werden, informiert das Landratsamt. Solche Umnutzungen eines Hofs kämen „relativ häufig“vor. Es gebe aber keine Statistik dazu.
Rainer Hoffmann vom Kemptener Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann zumindest sagen, wie viele landwirtschaftlichen Betriebe seit 2010 stillgelegt wurden: 350 im Bereich Kempten/ Oberallgäu und Lindau. Derzeit gebe es in der Region noch 3353 betriebene Bauernhöfe. Ungefähr 640 landwirtschaftlich genutzte Alphütten kommen im Oberallgäu dazu. Auch da gebe es immer wieder Interessenten, die solche Hütten kaufen wollten und sogar Anfragen übers Internetportal Ebay stellten, weiß
Michael Honisch, Geschäftsführer des Alpwirtschaftlichen Vereins Allgäu (AVA).
„Wir leben in einem liberalen Wirtschaftssystem“, sagt Honisch, da komme der Verkauf einer Alphütte schon mal vor. Das sei aber sehr selten. Einen Verkauf an NichtLandwirte sieht er eher kritisch. „Wir als Alpwirtschaftlicher Verein achten darauf, dass die Nutzung möglichst erhalten bleibt.“Instrumentarium sei das Almgesetz aus dem Jahr 1932. Aus dem Landratsamt heißt es zum Thema Alphütten: „Eine Umnutzung ist nicht vorgesehen.“Und wie sieht es mit Berghütten des Alpenvereins aus? „Ein Verkauf ist rechtlich nicht ausgeschlossen, eine Nutzung als privates Wohnhaus hingegen schon.“