Langenargen gibt Handlungskonzept in Auftrag
Mögliche Bebauung „Mooser Weg“wird im Zuge der Beurteilung einbezogen und geprüft
- Einstimmig hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, dass der Bereich „Bauen und Wohnen“durch die Ausarbeitung einer Wohnbedarfsanalyse und eines Handlungskonzepts in Zusammenarbeit mit einem noch zu beauftragenden Büro aufgearbeitet und abgebildet werden soll. Bei 12 Ja-Stimmen (CDU, FWV) und sieben Nein-Stimmen (OGL, SPD) beschloss das Gremium zudem, dass die Möglichkeit einer Bebauung auf der Teilfläche Mooser Weg mit rund 5500 qm im Zuge dieser Analysen und Konzepte mit einbezogen und geprüft wird. Zudem soll in diesem Zusammenhang geklärt werden, ob das Flurstück der Definition einer Streuobstwiese entspricht, ob die Regelung des §33a NatSchG (…Erhaltung und Schutz von Streuobstbeständen…) Anwendung findet und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Umwandlungsgenehmigung gegeben ist.
Hintergrund der Beschlussfassung war die Tatsache, dass die Vertrauensperson Michael Resch im November einen Einwohnerantrag gestellt hat, in dem sich der Gemeinderat mit einer Bebauung des Flurstücks 2021/ Teilfläche am Mooser Weg von circa 5500 m2 befassen soll. Ein Bürgerentscheid von 2018 hatte damals ergeben, dass das definierte Grundstück von einer Bebauung freizuhalten ist. Der Gesetzgeber indes sieht für einen Bürgerentscheid eine Bindungswirkung von 3 Jahren vor.
In seinem Sachvortrag betonte Resch, dass sich die Preise für Wohneigentum in den vergangenen vier Jahren in Langenargen verdoppelt hätten und Baugrundstücke auf dem freien Markt ohnehin nicht zu leistbaren Preisen angeboten würden. Am Mooser Weg böte sich somit eine einmalige Gelegenheit, auf Gemeindeeigentum „relativ“günstigen Wohnraum zu schaffen, was ein Signal vor allem auch für junge Familien setze.
Hinsichtlich des Schutzes von Fauna und Flora auf der Hochstammwiese, die seit letztem Jahr einen besonderen Schutz genieße, argumentierte Resch: „Wir gehen davon aus, dass sich dieses Problem lösen und durch Überkompensation die Gesamtsituation sogar verbessern ließe. Niemand hat die Absicht die künftige Streuobstwiese zu zerstören.“Er gehe davon aus, dass eine Verschiebung der noch jungen Bäume in den Bereich des Grünzugs durchaus möglich sei und man anstatt der bisherigen 33 Bäume 100 pflanzen könne.
In ihren Stellungnahmen teilten die Fraktionen zum Tagesordnungspunkt erwartungsgemäß unterschiedliche Auffassungen. So trage man laut FWV nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Verantwortung. Eine innerörtliche Nachverdichtung alleine könne Probleme wie zu hohe Mieten oder den Wegzug junger Familien nicht lösen. „Die Fläche am Mooser Weg bieten uns eine einmalige Chance und wäre relativ schnell umsetzbar“, sagte Susanne Porstner (FWV). Ohnehin schlage das Gemeindeentwicklungskonzept vor, weitere Wohnflächen im Außenbezirk zu erschließen, sofern es keine Alternativen gebe. Man stehe hinter dem Einwohnerantrag.
Ulrich Ziebart und Christine Köhle lehnten diesen im Namen der OGL ab und wiesen darauf hin, dass man sich, um neuen Wohnraum zu schaffen, auf die Innenentwicklung konzentrieren müsse. Einer Bedarfsanalyse hingegen stimme man zu: „Die ist nach unserer Ansicht der richtige Weg, um die Innenentwicklung des Ortes als Chance zu nutzen. Es ermöglicht
Michael Resch zusätzlich zu den bereits laufenden Projekten wie Naturella, Gräbenen VI und den beiden Bebauungsplänen in Oberdorf, Wohnraum für Familien zu schaffen“, so die OGL.
Rainer Terwart (CDU) befürwortete eine Bebauung: „Der Mooser Weg ist das einzige Grundstück in dieser Größenordnung, das bereits im Eigentum der Gemeinde ist. Nachdem Grund und Boden in Langenargen im Hinblick auf Bauen und Wohnen der mit Abstand teuerste Faktor sind, bietet sich eine Chance für die Gemeinde, „relativ günstig“Wohnraum im Gemeindeeigentum zu schaffen und somit regulierend und dämpfend in den Markt einzugreifen.“
TRAUERANZEIGEN SPD-Rat Karl Schmid meinte: „Ein Bürgerentscheid ist für uns ein hohes demokratisches Gut, so dass wir das damalige Ergebnis bis heute anerkennen. Zusätzlich stellen sich die Fragen, wo für diesen vorgesehenen Bereich eine Ausgleichfläche innerhalb der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden kann und wie das Ergebnis bezüglich der Überprüfung des §33a NatSchG aussehen wird. Was wir in diesem Zusammenhang sehr begrüßen, ist der Vorschlag der Verwaltung, eine Wohnbedarfsanalyse für das gesamte Gemeindegebiet ausarbeiten zu lassen. Wir von der SPD-Fraktion werden den Einwohnerantrag nicht unterstützen.“