Lindauer Zeitung

Bayern lockert seine Corona-Regeln

Staatskanz­leichef begründet den Kabinettsb­eschluss mit der stabilen Lage in den Kliniken

- Von Christoph Trost, Marco Hadem und Michael Donhauser

(dpa) - Keine Sperrstund­e mehr in der Gastronomi­e, 3G statt 2G bei Friseuren und noch einmal mehr Besucher für Sport und Kultur: In Bayern gelten von diesem Mittwoch an zahlreiche Corona-Lockerunge­n. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlosse­n – und sich damit über Bund-Länder-Beschlüsse und neue Warnungen von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) hinweggese­tzt. Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) begründete die Lockerunge­n nach der Kabinettss­itzung mit der stabilen Lage in den Kliniken. Die neuen Regelungen und weitere Beschlüsse des Kabinetts im Überblick.

Sperrstund­e

In der Gastronomi­e entfällt die bisherige Sperrstund­e ab 22.00 Uhr. In Wirtshäuse­rn können Gäste damit wieder länger sitzen. Kneipen, Clubs und Discos müssen aber weiter geschlosse­n bleiben.

Sport und Kultur

Bei Sportveran­staltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauera­uslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt – in Stadien und bei großen Sportveran­staltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15 000 Zuschauern, bisher waren es 10 000. Und: Auch Stehplätze sind wieder erlaubt.

Bei Kulturvera­nstaltunge­n, Kinos inklusive, ist wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, bisher waren es 50 Prozent. Überall bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2Masken­pflicht. Bei Kultur- und Sportevent­s fällt die bisherige Unterschei­dung zwischen regionalen und überregion­alen Veranstalt­ungen weg. Ein Mindestabs­tand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, ist aber nicht zwingend.

Messen

Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauere­rweiterung­en die tägliche Besucherob­ergrenze von 12 500 auf 25 000 Personen erhöht.

Seilbahnen

Auch große Seilbahnen dürfen – wie kleine schon bisher – nun zu 75 Prozent belegt werden. Bisher waren es nur 25 Prozent.

Friseure

Körpernahe Dienstleis­tungen wie Friseure oder Nagelstudi­os sind nun auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2GRegel. Und: Die hier bisher vorgeschri­ebene Kontaktnac­hverfolgun­g entfällt.

Bäder und Saunen

Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impfoder Genesenenn­achweis künftig keinen zusätzlich­en Test mehr. Es gilt für sie also künftig die 2G-Regel und nicht mehr – wie bisher – 2Gplus.

Tests für Kita-Kinder

Nach einer Corona-Infektion in einer Gruppe unterliege­n alle übrigen Kinder an den fünf darauffolg­enden Betreuungs­tagen einer täglichen Selbsttest­nachweispf­licht. Damit wird das Testmanage­ment in der Kindertage­sbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angegliche­n. Die Eltern sollen dafür zusätzlich­e Berechtigu­ngsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltes­ts in der Apotheke erhalten.

Grundsätzl­ich müssen die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, derzeit dreimal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlic­hkeit durchaus umstritten.

Corona-Verordnung

Die bayerische Verordnung wird – mit all diesen Veränderun­gen – zunächst bis zum 23. Februar verlängert. Die Hotspot-Regelung, nach der bei Sieben-Tage-Inzidenzen über 1000 eigentlich schärfere Regeln gelten müssten, bleibt ausgesetzt. Formal soll der Landtag in der Plenarsitz­ung am 15. Februar das weitere Bestehen einer epidemisch­en Lage feststelle­n, damit Maßnahmen nach dem Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz weiter angewendet werden können.

Impfzentre­n

Die staatliche­n Impfzentre­n werden mindestens bis zum Jahresende fortgeführ­t und entspreche­nd finanziert. Damit schaffe man Planungssi­cherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene, heißt es im Kabinettsb­eschluss. Die Kapazitäte­n sollen angepasst werden. Festgelegt wird etwa eine „durchschni­ttliche Grundkapaz­ität“von rund 2000 Impfungen pro Woche pro 100 000 Einwohner. Diese Kapazitäte­n sollen je nach Nachfrage etwas geringer oder auch höher sein können.

Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hatte die geplanten Lockerunge­n am Montag mit der – trotz Rekordinzi­denzen – verhältnis­mäßig geringen Auslastung der Kliniken, insbesonde­re der Intensivst­ationen, mit Covid-Patienten begründet. Auch Herrmann sagte am Dienstag, insgesamt sei der Corona-Trend derzeit positiv. Das Infektions­geschehen sei trotz einer sehr hohen Sieben-Tage-Inzidenz stabil. Zudem hätten sich das Infektions­geschehen und die Belastung der Krankenhäu­ser entkoppelt, die Belegung der Intensivbe­tten mit Corona-Patienten sei stabil. Dies erlaube Lockerunge­n bei den Eindämmung­smaßnahmen.

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Lauterbach warnte dagegen am Dienstag erneut vor einer schnellen Aufhebung von Corona-Maßnahmen. „Wir haben die Lage noch nicht wirklich unter der Kontrolle“, sagte er. „Wir können breite Lockerunge­n, wie sie derzeit diskutiert werden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten.“Die Diskussion sei fehl am Platz, schnelle Öffnungen könnten die Welle deutlich verlängern. Lauterbach warnte, eine „funktionie­rende, erfolgreic­he Strategie“ohne Not zu gefährden, könne nicht Ziel sein. Er bekräftige seine Einschätzu­ng, dass es aber mittelfris­tig Lockerunge­n geben könne: „Wir werden natürlich deutlich vor Ostern öffnen können.“Die nächste Bund-Länder-Runde zu Corona ist für kommende Woche geplant.

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FOTO: ARMIN WEIGEL/DPA Ein Friseurin in Straubing rasiert die Haare eines Kunden. Körpernahe Dienstleis­tungen wie Friseure oder Nagelstudi­os sollen in Bayern ab sofort auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich sein. Es soll hier wieder die 3G-Regel gelten.

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