Gewerbegebiete auf der grünen Wiese nicht mehr so leicht möglich
Bayerische Regierung nimmt Lockerungen im Zuge des Anbindegebots zurück
(lz) - Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) des Freistaates Bayern soll wieder geändert werden: Gewerbegebiete mitten in der Landschaft, wie das Gewerbegebiet Argental im Landkreis Lindau, das der BN in den vergangenen Jahren vergeblich bekämpft hat, sind voraussichtlich in Zukunft nicht mehr möglich, teilt die Kreisgruppe Bund Naturschutz (BN) Lindau mit. Die Bayerische Staatsregierung nimmt die 2018 eingeführten Lockerungen im Rahmen des Anbindegebots zurück. Dies geht aus dem aktuellen Entwurf der LEP-Teilfortschreibung von Mitte Dezember hervor.
Ursprünglich angekündigt war die Rücknahme der Lockerungen bereits im Kabinettsbericht vom 16. Juli 2019. „Auch wenn es von der ersten Ankündigung bis zur tatsächlichen Umsetzung sehr lange gedauert hat: Wir sind einfach froh, dass die Bayerische Staatsregierung aus Fehlentwicklungen,
wie dem interkommunalen Gewerbegebiet Argental lernt und die 2018 eingeführten Lockerungen vom Anbindegebot wieder rückgängig machen will“, so der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. Der BN hatte gegen das gerade im Bau befindliche 6,4 Hektar große Gewerbegebiet
Ende 2019 geklagt, der Klage wurde aber nicht stattgegeben.
Max Schuff, stellvertretender Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Lindau, appelliert in diesem Zusammenhang an die Gemeinden im Landkreis Lindau: „Wir bitten die Gemeinden im Landkreis, Gewerbegebietsplanungen
auf der grünen Wiese vor dem künftigen gesetzlichen Rahmen noch einmal zu überdenken.“Beispielsweise plant die Gemeinde Weiler-Simmerberg ein nicht angebundenes Gewerbegebiet an der Hammermühle. Dieses wäre nur mit einer der Ausnahmegenehmigungen rechtlich zulässig, die jetzt wieder aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) gestrichen werden sollen.
Das bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) legt die Leitlinien der bayerischen Landesplanung fest. In der Fortschreibung vom Februar 2018 wurden einige Instrumente zum Schutz von Klima, Natur und Landschaft abgeschafft. Unter anderem wurden weitere Ausnahmen zum sogenannten Anbindegebot eingeführt. Dieses besagt, dass neue Gewerbegebiete nur in unmittelbarer Nähe zu bestehende Siedlungen und nicht mitten in der Landschaft
entstehen dürfen. 2018 sind hier drei Ausnahmen geschaffen worden (für interkommunale Gewerbegebiete, Gewerbegebiete an vierspurigen Straßen und Tourismusprojekte) – diese sollen nun wieder gestrichen werden.
Der BN fordert die Staatsregierung auf, auch auf die anderen Ausnahmen im Zuge der jetzigen Fortschreibung zu verzichten. „Derzeit gibt es noch Ausnahmen aus topografischen Gründen, für großflächige Betriebe von mehr als drei Hektar, für Logistik-intensive Betriebe und für militärische Konversionsflächen. Diese Ausnahmen sind aus Naturund Umweltschutzgründen höchst problematisch und müssen unbedingt ebenfalls zurückgenommen werden“, unterstreicht Geilhufe. Einzig die Ausnahme für emissionsintensive Betriebe sollte aus Sicht des Bund Naturschutz beibehalten werden.