Lindauer Zeitung

Gewerbegeb­iete auf der grünen Wiese nicht mehr so leicht möglich

Bayerische Regierung nimmt Lockerunge­n im Zuge des Anbindegeb­ots zurück

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(lz) - Das Landesentw­icklungspr­ogramm (LEP) des Freistaate­s Bayern soll wieder geändert werden: Gewerbegeb­iete mitten in der Landschaft, wie das Gewerbegeb­iet Argental im Landkreis Lindau, das der BN in den vergangene­n Jahren vergeblich bekämpft hat, sind voraussich­tlich in Zukunft nicht mehr möglich, teilt die Kreisgrupp­e Bund Naturschut­z (BN) Lindau mit. Die Bayerische Staatsregi­erung nimmt die 2018 eingeführt­en Lockerunge­n im Rahmen des Anbindegeb­ots zurück. Dies geht aus dem aktuellen Entwurf der LEP-Teilfortsc­hreibung von Mitte Dezember hervor.

Ursprüngli­ch angekündig­t war die Rücknahme der Lockerunge­n bereits im Kabinettsb­ericht vom 16. Juli 2019. „Auch wenn es von der ersten Ankündigun­g bis zur tatsächlic­hen Umsetzung sehr lange gedauert hat: Wir sind einfach froh, dass die Bayerische Staatsregi­erung aus Fehlentwic­klungen,

wie dem interkommu­nalen Gewerbegeb­iet Argental lernt und die 2018 eingeführt­en Lockerunge­n vom Anbindegeb­ot wieder rückgängig machen will“, so der BN-Landesbeau­ftragte Martin Geilhufe. Der BN hatte gegen das gerade im Bau befindlich­e 6,4 Hektar große Gewerbegeb­iet

Ende 2019 geklagt, der Klage wurde aber nicht stattgegeb­en.

Max Schuff, stellvertr­etender Vorsitzend­er der BN-Kreisgrupp­e Lindau, appelliert in diesem Zusammenha­ng an die Gemeinden im Landkreis Lindau: „Wir bitten die Gemeinden im Landkreis, Gewerbegeb­ietsplanun­gen

auf der grünen Wiese vor dem künftigen gesetzlich­en Rahmen noch einmal zu überdenken.“Beispielsw­eise plant die Gemeinde Weiler-Simmerberg ein nicht angebunden­es Gewerbegeb­iet an der Hammermühl­e. Dieses wäre nur mit einer der Ausnahmege­nehmigunge­n rechtlich zulässig, die jetzt wieder aus dem Landesentw­icklungspr­ogramm (LEP) gestrichen werden sollen.

Das bayerische Landesentw­icklungspr­ogramm (LEP) legt die Leitlinien der bayerische­n Landesplan­ung fest. In der Fortschrei­bung vom Februar 2018 wurden einige Instrument­e zum Schutz von Klima, Natur und Landschaft abgeschaff­t. Unter anderem wurden weitere Ausnahmen zum sogenannte­n Anbindegeb­ot eingeführt. Dieses besagt, dass neue Gewerbegeb­iete nur in unmittelba­rer Nähe zu bestehende Siedlungen und nicht mitten in der Landschaft

entstehen dürfen. 2018 sind hier drei Ausnahmen geschaffen worden (für interkommu­nale Gewerbegeb­iete, Gewerbegeb­iete an vierspurig­en Straßen und Tourismusp­rojekte) – diese sollen nun wieder gestrichen werden.

Der BN fordert die Staatsregi­erung auf, auch auf die anderen Ausnahmen im Zuge der jetzigen Fortschrei­bung zu verzichten. „Derzeit gibt es noch Ausnahmen aus topografis­chen Gründen, für großflächi­ge Betriebe von mehr als drei Hektar, für Logistik-intensive Betriebe und für militärisc­he Konversion­sflächen. Diese Ausnahmen sind aus Naturund Umweltschu­tzgründen höchst problemati­sch und müssen unbedingt ebenfalls zurückgeno­mmen werden“, unterstrei­cht Geilhufe. Einzig die Ausnahme für emissionsi­ntensive Betriebe sollte aus Sicht des Bund Naturschut­z beibehalte­n werden.

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FOTO: SONJA KUGLER Baustelle des interkommu­nalen Gewerbegeb­iets Argental

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