„Die Korruptionsgesetze sind immer noch zu lax“
- Bis Anfang März müssen sich Interessenvertreter in das Lobbyregister des Bundestags eintragen. Das Ziel: Transparent darstellen, wer auf Abgeordnete Einfluss nimmt. Clara Helming (Foto: Goscha Steinhauer), von der Internetplattform „Abgeordnetenwatch“, mahnt im Interview mit Heike Reiß: Die grundlegenden Spielregeln ändern sich nicht.
Viele Menschen denken bei Lobbyismus an Verhandlungen hinter verschlossenen Türen.
Eine Demokratie ohne Lobbyismus gibt es nicht, denn jeder hat das Recht, seine Interessen gegenüber der Politik zu vertreten. Problematisch ist jedoch, dass Interessengruppen unterschiedlich aufgestellt sind. Es gibt einerseits globale Unternehmen, die über viele Ressourcen verfügen und sehr gut vernetzt sind, andererseits kleinere Interessenvertreter, die nicht so leicht Gehör finden, weil es ihnen an Ressourcen mangelt. Daher braucht es Transparenz.
An welchem Punkt wird Lobbyismus zur Korruption?
Wir haben im vergangenen Jahr anhand der Maskenaffäre gesehen, dass Abgeordnete eine Notsituation ausgenutzt haben, um Privatinteressen
zu verfolgen, statt das Gemeinwohl zu bedenken. Daraus resultierte die Einführung des Lobbyregisters und die Verschärfung des Abgeordnetengesetzes. Dennoch sind die Korruptionsgesetze immer noch zu lax. Insbesondere der Paragraf 108e Strafgesetzbuch zur Abgeordnetenbestechung ist schlecht formuliert.“
Lediglich der direkte Stimmenkauf beziehungsweise -verkauf ist hier untersagt. Ist das Lobbyregister der richtige Schritt für Aufrichtigkeit in diesem Bereich? Es ist ein Minimalkonsens. Ein Kritikpunkt sind die zahlreichen Ausnahmen von der Registrierungspflicht, aber auch zahlreiche fehlende Informationen im Register selbst.
Es steht nicht darin, mit wem die Lobbyisten wann worüber reden. Sie können die Themen angeben, müssen aber nicht.
Außerdem wird nicht erfasst, welcher Lobbyist bei welchem Gesetzesvorhaben eine Stellungnahme eingebracht hat. Oder wer versucht, einen Gesetzgebungsprozess dahingehend zu beeinflussen, das Gesetz zu verhindern. Zudem fordern wir eine unabhängige Prüfinstanz, zum Beispiel eine Kommission, die bei falschen Registerangaben Nachforschungen anstellt, Empfehlungen gibt und bei Bedarf rechtliche Schritte einleitet.