KfW-Förderanträge für Sanierung wieder möglich
(dpa/AFP) - Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können ab Dienstag wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren stellen. „Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mit. Mit der Bearbeitung der Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren, habe die Förderbank bereits begonnen.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt, die nach Ministeriumsangaben sowohl für die Abarbeitung der bis vor dem 24. Januar gestellten Altanträge als auch für die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und „zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind“. Diese Mittel sollen demnach „die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern“.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank im Januar kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Nach scharfem Protest aus der Wohnungsbranche verkündete das Ministerium, dass vor dem 24. Januar eingegangene Anträge doch noch bearbeitet werden. Damit fehlte Wohnungsunternehmen und Bauherren aber immer noch eine Woche, um Anträge fristgerecht einzureichen, denn ursprünglich hätte das sogenannte EH55-Programm am 31. Januar auslaufen sollen. EH55 bedeutet, dass die Gebäude nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.