Verkehrssicherheit erfordert Rückschnitt
Landratsamt Lindau über die Arbeiten am Damm des Stockenweiler Weihers
- Nachdem der Kahlschlag am Regenrückhaltebecken im Ortsteil Rupolz für einigen Wirbel gesorgt hat, steht bereits der nächste Ärger in Hergensweiler an: Naturschützer beklagen den radikalen Rückschnitt am Naturschutzgebiet Stockenweiler Weiher. Die LZ hat beim Landratsamt Lindau nachgefragt, was es damit auf sich hat.
Über den Damm des Weihers führt die Verbindungsstraße von Stockenweiler nach Volklings. Dort, an der südwestlichen Seite des Weihers, stand zuvor dichtes Buschwerk. Nun ist es dort sehr licht geworden.
„Die Maßnahme erfolgte aus Gründen der Verkehrssicherheit“, erklärt Angela Wolf, Sprecherin des Landratsamtes, auf Nachfrage der Lindauer Zeitung. Da der Damm auch als Ortsverbindungsstraße genutzt wird, „ergeben sich hohe Sicherheitsanforderungen,
die der Freistaat Bayern als Unterhaltsverpflichteter entsprechend umsetzen muss“, schreibt Wolf weiter. Bei einem Gehölzbewuchs von Dammbauwerken seien diese regelmäßig zurückzuschneiden.
Die Maßnahme sei mit der „größtmöglichen Schonung“vorgenommen worden, betont das Landratsamt und verweist auf die Beachtung der Vogelbrutzeit sowie die Art des Rückschnitts. So seien die „ausschlagsfähigen Gehölze“, wie beispielsweise Hasel, nur auf den Stock gesetzt und nicht vollständig entfernt worden. Nach dem Rückschnitt könnten sich die Gehölze verjüngen und wieder dicht austreiben. Das sichere „zahlreichen Tierarten der offenen Landschaft einen geeigneten Lebensraum“, so Wolf. Da diese Gehölze wieder dichter nachwachsen würden, böten sie nicht nur Vögeln ausreichend Deckung.
Auch innerhalb eines Naturschutzgebietes seien Maßnahmen zum Unterhalt und zur Sicherung der Dammbauwerke „zulässige Handlungen“, schreibt Wolf, stellt aber klar: „Die Ortsverbindungsstraße ist nicht Gegenstand des Naturschutzgebietes.“Die Arbeiten seien mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lindau abgestimmt und von ihr kontrolliert worden. Da sie außerhalb der Vogelbrut-, und -aufzuchtzeit vorgenommen wurden, habe es keine Bedenken gegeben. Den Rückschnitt
in mehreren kleineren Schritten vorzunehmen, wie von einigen Naturschützern vorgeschlagen, sei aufgrund der betroffenen Länge beidseits der Straße nicht möglich gewesen. Das Landratsamt betont, dass die Funktionsfähigkeit des Dammes auch unter Naturschutzgründen wichtig sei. Sie sei eine wesentliche Voraussetzung „für die Sicherung des Stockenweiler Weihers und damit seiner Eigenschaft als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete“.
Fühlt sich dort auch der Biber wohl? Wie Angela Wolf bestätigt, hatte das Wasserwirtschaftsamt im Damm eine Aushöhlung von einem Biber gefunden. Daraufhin sei die Umgebung durchsucht worden, doch außer der Höhle haben sich keine weiteren Hinweise auf einen Biber gefunden. Die Höhle wurde verschlossen, „damit sie keine weiteren Schäden verursacht“, so Wolf weiter.