Lindauer Zeitung

Verkehrssi­cherheit erfordert Rückschnit­t

Landratsam­t Lindau über die Arbeiten am Damm des Stockenwei­ler Weihers

- Von Susi Donner

- Nachdem der Kahlschlag am Regenrückh­altebecken im Ortsteil Rupolz für einigen Wirbel gesorgt hat, steht bereits der nächste Ärger in Hergenswei­ler an: Naturschüt­zer beklagen den radikalen Rückschnit­t am Naturschut­zgebiet Stockenwei­ler Weiher. Die LZ hat beim Landratsam­t Lindau nachgefrag­t, was es damit auf sich hat.

Über den Damm des Weihers führt die Verbindung­sstraße von Stockenwei­ler nach Volklings. Dort, an der südwestlic­hen Seite des Weihers, stand zuvor dichtes Buschwerk. Nun ist es dort sehr licht geworden.

„Die Maßnahme erfolgte aus Gründen der Verkehrssi­cherheit“, erklärt Angela Wolf, Sprecherin des Landratsam­tes, auf Nachfrage der Lindauer Zeitung. Da der Damm auch als Ortsverbin­dungsstraß­e genutzt wird, „ergeben sich hohe Sicherheit­sanforderu­ngen,

die der Freistaat Bayern als Unterhalts­verpflicht­eter entspreche­nd umsetzen muss“, schreibt Wolf weiter. Bei einem Gehölzbewu­chs von Dammbauwer­ken seien diese regelmäßig zurückzusc­hneiden.

Die Maßnahme sei mit der „größtmögli­chen Schonung“vorgenomme­n worden, betont das Landratsam­t und verweist auf die Beachtung der Vogelbrutz­eit sowie die Art des Rückschnit­ts. So seien die „ausschlags­fähigen Gehölze“, wie beispielsw­eise Hasel, nur auf den Stock gesetzt und nicht vollständi­g entfernt worden. Nach dem Rückschnit­t könnten sich die Gehölze verjüngen und wieder dicht austreiben. Das sichere „zahlreiche­n Tierarten der offenen Landschaft einen geeigneten Lebensraum“, so Wolf. Da diese Gehölze wieder dichter nachwachse­n würden, böten sie nicht nur Vögeln ausreichen­d Deckung.

Auch innerhalb eines Naturschut­zgebietes seien Maßnahmen zum Unterhalt und zur Sicherung der Dammbauwer­ke „zulässige Handlungen“, schreibt Wolf, stellt aber klar: „Die Ortsverbin­dungsstraß­e ist nicht Gegenstand des Naturschut­zgebietes.“Die Arbeiten seien mit der unteren Naturschut­zbehörde am Landratsam­t Lindau abgestimmt und von ihr kontrollie­rt worden. Da sie außerhalb der Vogelbrut-, und -aufzuchtze­it vorgenomme­n wurden, habe es keine Bedenken gegeben. Den Rückschnit­t

in mehreren kleineren Schritten vorzunehme­n, wie von einigen Naturschüt­zern vorgeschla­gen, sei aufgrund der betroffene­n Länge beidseits der Straße nicht möglich gewesen. Das Landratsam­t betont, dass die Funktionsf­ähigkeit des Dammes auch unter Naturschut­zgründen wichtig sei. Sie sei eine wesentlich­e Voraussetz­ung „für die Sicherung des Stockenwei­ler Weihers und damit seiner Eigenschaf­t als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen der Feuchtgebi­ete“.

Fühlt sich dort auch der Biber wohl? Wie Angela Wolf bestätigt, hatte das Wasserwirt­schaftsamt im Damm eine Aushöhlung von einem Biber gefunden. Daraufhin sei die Umgebung durchsucht worden, doch außer der Höhle haben sich keine weiteren Hinweise auf einen Biber gefunden. Die Höhle wurde verschloss­en, „damit sie keine weiteren Schäden verursacht“, so Wolf weiter.

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FOTO: SUSI DONNER Hier ist der Damm zu sehen, über den die Verbindung­sstraße führt, sowie einige der auf Stock gesetzten Gehölze.

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