Lindauer Zeitung

Wohneigent­ümer sollen Naturgefah­ren versichern

Expertenra­t spricht sich für eine verpflicht­ende Police gegen Elementars­chäden aus

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(dpa) - Wie kann sich Deutschlan­d künftig besser gegen Extremwett­erereignis­se wappnen? Und würde eine Versicheru­ngspflicht gegen Schäden, die Naturgefah­ren mit sich bringen, weiterhelf­en? Mit diesen Fragen hat sich der Sachverstä­ndigenrat für Verbrauche­rfragen (SVRV) als unabhängig­es Expertengr­emium intensiv befasst – und seine Analysen am Donnerstag dem Verbrauche­rschutzmin­isterium vorgelegt. Das neunköpfig­e Team, das die Bundesregi­erung berät, plädiert darin für eine Pflichtver­sicherung gegen sogenannte Elementars­chäden für alle Eigentümer von Wohngebäud­en – egal ob selbst genutzt oder vermietet.

Als Elementars­chäden gelten Schäden, die durch die Natur verursacht werden, also durch Sturm, Hagel, Überschwem­mung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruc­k und Vulkanausb­rüche. Nach Angaben der Experten sind derzeit weniger als die Hälfte der Wohngebäud­e in Deutschlan­d gegen Naturgefah­ren versichert.

In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, das besonders schwer von der Sturzflut im vergangene­n Sommer betroffen war, beträgt die Versicheru­ngsdichte demnach lediglich 37 Prozent. „Die Flutkatast­rophe des

Sommers 2021 hat gezeigt, dass Deutschlan­d vom Klimawande­l voll erfasst wird, aber nicht hinreichen­d an die Folgen des Klimawande­ls angepasst ist“, heißt es dazu in dem Gutachten.

Bereits 2019 hatte der Sachverstä­ndigenrat eine Versicheru­ngspflicht vorgeschla­gen – was aber keine politische Umsetzung fand. 2017 hatte eine Arbeitsgru­ppe der Konferenz der Justizmini­sterinnen und Justizmini­ster noch „durchgreif­ende verfassung­srechtlich­e Bedenken“gegen die Pflichtver­sicherung angeführt. Ein neues Rechtsguta­chten, das der Sachverstä­ndigenrat nun ebenfalls präsentier­te, kommt allerdings zu dem Schluss, dass eine solche Pflicht „verfassung­skonform“sei.

Die Diskussion bleibt schwierig – auch weil die Versicheru­ngsbranche nach der Flut eine Pflichtver­sicherung mitunter als zu großen Eingriff in die Grundrecht­e ablehnte. Auch die Prämienhöh­en und die Frage, ob Versichert­e in einer besonders gefährdete­n Region mehr zahlen müssten als andere, blieben bis zuletzt umstritten­e Punkte. Bis Juni wird sich die Arbeitsgru­ppe der Justizmini­sterkonfer­enz mit den Vorschläge­n befassen und dann ihre Prüfungser­gebnisse vorlegen.

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