Ferienwohnungen gibt’s nur noch im Ausnahmefall
Stadtrat beschließt einstimmig Bebauungsplanänderung für Bad Schachen – Wie sieht das in der Praxis aus?
- Jetzt ist es amtlich: Auch in Bad Schachen werden Ferienwohnungen künftig nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen genehmigt. Der Stadtrat hat eine Bebauungsplanänderung beschlossen. Damit ist Bad Schachen der zweite Stadtteil, in dem ein Wildwuchs von Ferienwohnungen unterbunden werden soll. Schon vor einigen Jahren war die Insel dran. Welchen Effekt die Beschränkung dort hatte, lässt sich allerdings nur schwierig nachvollziehen.
Konkret geht es um das rund 19 Hektar große Gebiet nördlich der Schachener Straße (siehe Grafik). Der Beschluss, sowohl den Bebauungsplan als auch den Flächennutzungsplan für dieses Gebiet zu ändern, fiel am Mittwochabend einstimmig und ohne Diskussion. Von der Öffentlichkeit waren überhaupt keine Stellungnahmen mehr eingegangen, wie Iris Möller vom Bauamt sagte.
Das gibt der neue Bebauungsplan vor: Einige Teile des Gebiets in Bad Schachen sollen künftig als reine Wohngebiete gelten – dort sollen überhaupt keine Ferienwohnungen mehr genehmigt werden können (in der Grafik dunkelrot). In anderen Bereichen sollen Ferienwohnungen unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich sein (in der Grafik hellrot).
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss der Eigentümer mehrere Wohnungen besitzen. Bei einem Gebäude mit sieben Wohnungen ist eine Ferienwohnung möglich. Nach oben wird die Zahl gestaffelt: Von zwölf Wohnungen dürfen zwei als Ferienwohnung genutzt werden. Für Ferienwohnungen, die in der Vergangenheit bereits von der Stadt genehmigt wurden, besteht Bestandsschutz. 2019 hat der Stadtrat auch für die Insel den Bebauungsplan geändert – mit demselben Ziel: Neue Ferienwohnungen
können auch dort nur noch unter bestimmten Bedingungen beantragt werden. In manchen Teilen der Insel sind neue Ferienwohnungen überhaupt nicht mehr zulässig. In anderen Teilen kann eine Ferienwohnung im ersten Stock sein, wenn im Erdgeschoss zum Beispiel ein Gastronomiebetrieb untergebracht ist.
Damals gab es aber ein Problem. Nach dem Bericht in der LZ, dass der Bebauungsplan geändert werden soll, hatten 30 Wohnungseigentümer
Anträge für eine Ferienwohnung angekündigt. 26 weitere Anträge lagen dem Bauamt zu dieser Zeit ohnehin schon vor. Die Stadt setzte die Verfahren für ein Jahr aus, länger ging das nicht. Doch bis der Bebauungsplan beschlossen war, dauerte es länger als ein Jahr. Am Ende mussten die Anträge noch nach dem alten Bebauungsplan abgearbeitet werden. Weil es in diesem aber überhaupt keine Regelung für Ferienwohnungen gab, wurde ein großer Teil davon genehmigt.
Dieses Mal dauerte das Verfahren nur ein gutes halbes Jahr. In der Zwischenzeit waren laut Jürgen Widmer, Sprecher der Stadt, „nicht viele“Anträge auf Ferienwohnungen eingegangen. Wie viele Ferienwohnungen es in diesem Bereich schon gibt, kann er nicht sagen. „Grundsätzlich führen wir keine Statistik über Ferienwohnungen. Die Wohnungen auf der Insel haben wir damals beim Durchgehen mühsam gezählt.“Damals wurden auf der Insel 61 Gebäude registriert, in denen es Ferienwohnungen gibt. Im Internet werden für die Insel um die 170 einzelne Ferienwohnungen aufgelistet. „Verlässliche Statistiken werden mit dem digitalen Bauantrag kommen“, schreibt Widmer.
Klar ist: Es gibt eine Dunkelziffer an Ferienwohnungen, die nicht genehmigt sind. Die Stadt gehe dagegen aber nicht aktiv vor. „Wir laufen auch nicht durchs Stadtgebiet und suchen nach möglichen Ferienwohnungen“, schreibt Widmer weiter. Die Verwaltung schreite aber ein, wenn solche Ferienwohnungen von Bürgern angezeigt werden.
Und wie viele neue Ferienwohnungen hat der Bebauungsplan auf der Insel verhindert? „Das können wir so nicht sagen, weil jemand, der jetzt keine Chance sieht, eine Ferienwohnung genehmigt zu bekommen, den Antrag auch nicht stellt“, schreibt der Pressepsrecher. „Auch hier zählen wir nicht, aber die Zahl der Anfragen ist sehr gering.“