Busse fahren an Fasnet nach Ferienfahrplan
Die Ferienregelung gilt bereits ab Freitag und es gibt nur wenige Ausnahmen
RAVENSBURG/BODENSEEKREIS (lz) - Die Busse im Bodo-Gebiet fahren in der Fasnetswoche vom 28. Februar bis 4. März nach dem Ferienfahrplan. Schulen haben teils individuelle Vereinbarungen zur benötigten Schülerbeförderung mit den Verkehrsunternehmen oder den Kreisen getroffen. Es entfallen die für die Schülerbeförderung verstärkenden Kurse morgens und mittags. In den Stadtverkehren kann es laut Pressemitteilung gegebenenfalls zu abweichenden Regelungen kommen.
Im Raum Bad Wurzach haben das Busunternehmen RAB und das Salvatorkolleg für die Buslinien R90, 7554, 7554.2, 7552 sowie 216 das Schulfahrplanangebot festgelegt. Die Buslinien 7534 und 7549 bieten zusätzliche Schulkurse von und nach Bad Wurzach an, verkehren jedoch darüber hinaus nach dem Ferienfahrplan. Auch die Linien 60, 110 und 111 des Bad Wurzacher Verkehrsunternehmens Ehrmann verkehren am 3. März und 4. März nach dem regulären Schulfahrplan.
Auskunft über den Ferienfahrplan gibt es in den elektronischen Auskunftssystemen wie unter bodo.de oder in der Fahrplan-App. Individuelle Vereinbarungen zwischen Schulen und Verkehrsunternehmen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft nicht berücksichtigt. Hier kann es entsprechend zu fehlerhaften Anzeigen
im System kommen. Detaillierte Informationen sind beim jeweiligen Omnibusunternehmen oder auch in den Schulen erhältlich. Die eCard „Schule“und auch Juniortickets haben in der genannten Fasnetwoche ganztägige Netzgültigkeit in Bus und Bahn im Bodo-Verbundgebiet (außer im Fernverkehr). Ein Schüler- oder Altersnachweis sollte stets mitgeführt werden. Tipp: Die Ferienregelung greift aufgrund der Fasnet bereits ab Freitag, 25. Februar.
Nach aktuellem Stand gelten auch während der Fasnetswoche weiterhin die 3G-Regel und Maskenpflicht bei der Benutzung von Bus und Bahn. Schülerinnen und Schüler sind im Zeitraum 28. Februar bis 4. März verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis „geimpft“, „genesen“oder „getestet“vorzuweisen.
Fahrgäste ab 18 Jahren (Bayern: ab 17 Jahren) sind laut aktueller CoronaVerordnung verpflichtet, eine FFP2Maske zu tragen. Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren keine FFP2Maske, jedoch eine medizinische Maske benützen sollen.