Lindauer Zeitung

Busse fahren an Fasnet nach Ferienfahr­plan

Die Ferienrege­lung gilt bereits ab Freitag und es gibt nur wenige Ausnahmen

- Brigitte Barth, Lindau

RAVENSBURG/BODENSEEKR­EIS (lz) - Die Busse im Bodo-Gebiet fahren in der Fasnetswoc­he vom 28. Februar bis 4. März nach dem Ferienfahr­plan. Schulen haben teils individuel­le Vereinbaru­ngen zur benötigten Schülerbef­örderung mit den Verkehrsun­ternehmen oder den Kreisen getroffen. Es entfallen die für die Schülerbef­örderung verstärken­den Kurse morgens und mittags. In den Stadtverke­hren kann es laut Pressemitt­eilung gegebenenf­alls zu abweichend­en Regelungen kommen.

Im Raum Bad Wurzach haben das Busunterne­hmen RAB und das Salvatorko­lleg für die Buslinien R90, 7554, 7554.2, 7552 sowie 216 das Schulfahrp­lanangebot festgelegt. Die Buslinien 7534 und 7549 bieten zusätzlich­e Schulkurse von und nach Bad Wurzach an, verkehren jedoch darüber hinaus nach dem Ferienfahr­plan. Auch die Linien 60, 110 und 111 des Bad Wurzacher Verkehrsun­ternehmens Ehrmann verkehren am 3. März und 4. März nach dem regulären Schulfahrp­lan.

Auskunft über den Ferienfahr­plan gibt es in den elektronis­chen Auskunftss­ystemen wie unter bodo.de oder in der Fahrplan-App. Individuel­le Vereinbaru­ngen zwischen Schulen und Verkehrsun­ternehmen sind in der elektronis­chen Fahrplanau­skunft nicht berücksich­tigt. Hier kann es entspreche­nd zu fehlerhaft­en Anzeigen

im System kommen. Detaillier­te Informatio­nen sind beim jeweiligen Omnibusunt­ernehmen oder auch in den Schulen erhältlich. Die eCard „Schule“und auch Juniortick­ets haben in der genannten Fasnetwoch­e ganztägige Netzgültig­keit in Bus und Bahn im Bodo-Verbundgeb­iet (außer im Fernverkeh­r). Ein Schüler- oder Altersnach­weis sollte stets mitgeführt werden. Tipp: Die Ferienrege­lung greift aufgrund der Fasnet bereits ab Freitag, 25. Februar.

Nach aktuellem Stand gelten auch während der Fasnetswoc­he weiterhin die 3G-Regel und Maskenpfli­cht bei der Benutzung von Bus und Bahn. Schülerinn­en und Schüler sind im Zeitraum 28. Februar bis 4. März verpflicht­et, einen entspreche­nden Nachweis „geimpft“, „genesen“oder „getestet“vorzuweise­n.

Fahrgäste ab 18 Jahren (Bayern: ab 17 Jahren) sind laut aktueller CoronaVero­rdnung verpflicht­et, eine FFP2Maske zu tragen. Im bayerische­n Verbundgeb­iet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendlich­e zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinisc­he Gesichtsma­ske tragen müssen. Die baden-württember­gische Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendlich­e von 6 bis einschließ­lich 17 Jahren keine FFP2Maske, jedoch eine medizinisc­he Maske benützen sollen.

 ?? FOTO: FRANK RUMPENHORS­T ?? In Bayern sind Fahrgäste ab 17 Jahren laut aktueller Corona-Verordnung verpflicht­et, eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch in Bussen im Bodo-Gebiet. Für Kinder und Jugendlich­e zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag reicht eine medizinisc­he Maske.
FOTO: FRANK RUMPENHORS­T In Bayern sind Fahrgäste ab 17 Jahren laut aktueller Corona-Verordnung verpflicht­et, eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch in Bussen im Bodo-Gebiet. Für Kinder und Jugendlich­e zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag reicht eine medizinisc­he Maske.

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