Kinder können künftig Schrebergärten nicht mehr erben
Die Änderung sorgt für Unmut – Und auch die Weise, wie sie kommuniziert wurde
(jule) - Holger Bruckmann hat einen Schrebergarten am Giebelbach. Wie einige seiner Nachbarn hat er vor einigen Tagen in der Gartenanlage ein Rundschreiben gefunden. Darin verkündet die Stadt, dass Kinder den Garten der Eltern nicht mehr übernehmen können. Darüber ärgert sich der Gärtner. Und auch darüber, wie diese – für ihn schlechte – Nachricht kommuniziert wurde und was es mit der neuen Regelung auf sich hat.
Das Schreiben enthält nur ein paar knappe Sätze, es ist an alle Pächterinnen und Pächter der Kleingartenanlage adressiert. Der Finanzausschuss habe im Oktober beschlossen, dass Kinder den Garten der Eltern nicht mehr übernehmen können, steht da. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Ehepartner mit in den Vertrag aufzunehmen.
Was Holger Bruckmann stört: „Dieses Rundschreiben wurde – aktuell und mitten in der Winterzeit – in den Lindauer Kleingärten in Hecken und Büschen ausgelegt und auch an ein WC-Häusle angeheftet“, schreibt er. „Bestimmt, weil die Kleingärtner in der Winterzeit öfter in ihren Gärten verweilen.“Er macht deutlich, dass ihm diese Art der Kommunikation missfällt.
Auf Nachfrage schreibt Jürgen Widmer, Sprecher der Stadt: „Diese
Regelung wurde im Finanzausschuss nicht-öffentlich im Oktober so beschlossen.“In einem Auszug aus der Niederschrift der nicht-öffentlichen Sitzung wird deutlich, was die Beweggründe der Stadträte für den Beschluss waren: Die Warteliste für die Schrebergärten ist lang, 160 Lindauerinnen und Lindauer stehen drauf. Dies bedeute eine Wartezeit von bis zu 25 Jahren.
Wenn Gärten an Kinder vererbt würden, dann sei das unfair und entspreche nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, heißt es in der Niederschrift. „Haben Wartende Eltern mit Kleingarten, werden diese bevorzugt.“
Mit der neuen Regelung werde nur geltendes Recht angewandt, so Widmer. „Das Bundeskleingartengesetz sieht eine Vererbung zum Beispiel an die Kinder nicht vor.“Die neue Regelung sei nun per Aushang in beiden Kleingartenanlagen Zech und Giebelbach bekannt gemacht worden. „Dies haben wir auch mit unserem Grundstückspfleger, der die Gartenanlagen für uns betreut, so abgesprochen“, schreibt Widmer. „Es wurden also keine Schreiben an Gartenlauben abgelegt – das wäre ja unsinnig und auch viel zu mühsam.“
Seit dem Aushang hätten sich schon zahlreiche Leute gemeldet und ihren Ehepartner in den Vertrag
Jürgen Widmer, Sprecher der Stadt mit aufnehmen lassen. „Von daher denke ich, dass diese Vorgehensweise wohl funktioniert und die Leute fürs Erste informiert wurden.“
Jürgen Widmer weist außerdem darauf hin, dass die neue Regelung nur für neue und nicht für bereits bestehende Verträge gilt. In dem
Aushang wird das nicht unterschieden. „Sollte jemand noch seinen Lebens-/Ehepartner eintragen wollen, dann kann er sich an die Liegenschaftsverwaltung wenden“, so Widmer weiter. Laut Aushang sollten sich Gärtner dafür bis 31. März melden.