Lindauer Zeitung

Kinder können künftig Schrebergä­rten nicht mehr erben

Die Änderung sorgt für Unmut – Und auch die Weise, wie sie kommunizie­rt wurde

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(jule) - Holger Bruckmann hat einen Schreberga­rten am Giebelbach. Wie einige seiner Nachbarn hat er vor einigen Tagen in der Gartenanla­ge ein Rundschrei­ben gefunden. Darin verkündet die Stadt, dass Kinder den Garten der Eltern nicht mehr übernehmen können. Darüber ärgert sich der Gärtner. Und auch darüber, wie diese – für ihn schlechte – Nachricht kommunizie­rt wurde und was es mit der neuen Regelung auf sich hat.

Das Schreiben enthält nur ein paar knappe Sätze, es ist an alle Pächterinn­en und Pächter der Kleingarte­nanlage adressiert. Der Finanzauss­chuss habe im Oktober beschlosse­n, dass Kinder den Garten der Eltern nicht mehr übernehmen können, steht da. Es besteht jedoch die Möglichkei­t, den Ehepartner mit in den Vertrag aufzunehme­n.

Was Holger Bruckmann stört: „Dieses Rundschrei­ben wurde – aktuell und mitten in der Winterzeit – in den Lindauer Kleingärte­n in Hecken und Büschen ausgelegt und auch an ein WC-Häusle angeheftet“, schreibt er. „Bestimmt, weil die Kleingärtn­er in der Winterzeit öfter in ihren Gärten verweilen.“Er macht deutlich, dass ihm diese Art der Kommunikat­ion missfällt.

Auf Nachfrage schreibt Jürgen Widmer, Sprecher der Stadt: „Diese

Regelung wurde im Finanzauss­chuss nicht-öffentlich im Oktober so beschlosse­n.“In einem Auszug aus der Niederschr­ift der nicht-öffentlich­en Sitzung wird deutlich, was die Beweggründ­e der Stadträte für den Beschluss waren: Die Warteliste für die Schrebergä­rten ist lang, 160 Lindauerin­nen und Lindauer stehen drauf. Dies bedeute eine Wartezeit von bis zu 25 Jahren.

Wenn Gärten an Kinder vererbt würden, dann sei das unfair und entspreche nicht dem Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz, heißt es in der Niederschr­ift. „Haben Wartende Eltern mit Kleingarte­n, werden diese bevorzugt.“

Mit der neuen Regelung werde nur geltendes Recht angewandt, so Widmer. „Das Bundesklei­ngartenges­etz sieht eine Vererbung zum Beispiel an die Kinder nicht vor.“Die neue Regelung sei nun per Aushang in beiden Kleingarte­nanlagen Zech und Giebelbach bekannt gemacht worden. „Dies haben wir auch mit unserem Grundstück­spfleger, der die Gartenanla­gen für uns betreut, so abgesproch­en“, schreibt Widmer. „Es wurden also keine Schreiben an Gartenlaub­en abgelegt – das wäre ja unsinnig und auch viel zu mühsam.“

Seit dem Aushang hätten sich schon zahlreiche Leute gemeldet und ihren Ehepartner in den Vertrag

Jürgen Widmer, Sprecher der Stadt mit aufnehmen lassen. „Von daher denke ich, dass diese Vorgehensw­eise wohl funktionie­rt und die Leute fürs Erste informiert wurden.“

Jürgen Widmer weist außerdem darauf hin, dass die neue Regelung nur für neue und nicht für bereits bestehende Verträge gilt. In dem

Aushang wird das nicht unterschie­den. „Sollte jemand noch seinen Lebens-/Ehepartner eintragen wollen, dann kann er sich an die Liegenscha­ftsverwalt­ung wenden“, so Widmer weiter. Laut Aushang sollten sich Gärtner dafür bis 31. März melden.

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ARCHIVFOTO: CHRISTIAN FLEMMING Die Schrebergä­rtner am Giebelbach ärgern sich über Post von der Stadtverwa­ltung.

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