Lindauer Zeitung

Polizisten wohl nur von einem Täter erschossen

Die Auswertung von Spuren ergibt ein neues Bild im Fall bei Kusel – Hauptverdä­chtiger war sehr guter Schütze

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(dpa) - Im Fall der erschossen­en Polizisten bei Kusel in der Westpfalz wirft die Staatsanwa­ltschaft Kaiserslau­tern nur noch einem der beiden Tatverdäch­tigen Mord vor. Der 38-Jährige habe nach dem aktuellen Stand der Ermittlung­en alleine fünf Schüsse auf die Polizeianw­ärterin und den Kommissar abgefeuert. Das teilte die Justizbehö­rde am Dienstag in Kaiserslau­tern mit.

Der Tatverdach­t der gewerbsmäß­igen Jagdwilder­ei zur Nachtzeit bestehe jedoch weiterhin gegen beide Deutschen, also auch gegen einen 32Jährigen. Ihm wird jetzt auch Strafverei­telung vorgeworfe­n. Dass er weiterhin in Haft sei, nannte sein Anwalt „einen Skandal“.

Die Ermittler hatten es nach eigener Darstellun­g zunächst für unmöglich gehalten, dass „bei dem dynamische­n“Geschehen ein Mann allein fünf Schüsse aus zwei verschiede­nen Waffen habe abgeben können – zumal drei der Schüsse aus einem Gewehr abgefeuert wurden, das nach jedem Schuss auseinande­rgeklappt und neu geladen werden müsse. Und dies, während der Polizeibea­mte selbst zugleich auch mindestens 14-mal geschossen habe.

Die Ermittlung­sergebniss­e hätten diese Annahme jedoch widerlegt: Der 38 Jahre alte Hauptverdä­chtige war demnach „ein sehr guter Schütze“. Er habe Schießerfa­hrung gehabt, auch mit einem Jagdgewehr, und daher sehr schnell nachladen können. Der Mann habe bereits eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaff­en sowie einen Jagdschein gehabt, seit er 16 Jahre alt war. Dieser Schein sei nach einer Unterbrech­ung (2008 bis 2012) im März 2020 ausgelaufe­n und nicht verlängert worden. Der Mann macht von seinem Schweigere­cht Gebrauch.

Der 32-Jährige sei hingegen kein geübter Schütze gewesen. Er habe auch nie eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaff­en oder einen Jagdschein gehabt. Die beiden Tatwaffen sind den kriminalte­chnischen Untersuchu­ngen zufolge eine doppelläuf­ige Schrotflin­te und ein Jagdgewehr Winchester Bergara 308. Beide seien bei der Festnahme der beiden Männer im saarländis­chen Sulzbach sichergest­ellt worden.

An beiden Waffen seien nur Fingerund DNA-Spuren des 38-Jährigen festgestel­lt worden. Die langwierig­en Untersuchu­ngen auf Schmauchsp­uren seien zwar noch nicht abgeschlos­sen. Allerdings seien davon auch keine Ergebnisse „mit entscheide­nder Aussagekra­ft“zu erwarten, weil beide Männer in der Nähe der abgegebene­n Schüsse gewesen seien.

In einer Vernehmung am Tatort habe der 32-Jährige seine Angaben wiederholt, zwar bei der Jagd in der Tatnacht und am Tatort dabei gewesen zu sein, selbst aber nicht geschossen zu haben. Diese Aussagen habe er mit zahlreiche­n Einzelheit­en über den Verlauf ergänzt. So sollen die beiden Männer ein gerade erlegtes Wildschwei­n abtranspor­tiert haben, als die Polizisten anhielten.

Wie der 38-Jährige in den Besitz der beiden Tatwaffen kam, ist noch nicht geklärt. Die Waffen sind auf der Besitzkart­e einer anderen, berechtigt­en Person eingetrage­n. Einzelheit­en dazu nannten die Ermittler nicht.

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