Bei den Gauben „liegt eine gewisse Illegalität vor“
Viele Dachaufbauten in der Bodolzer Kirchstraße sind eigentlich nicht erlaubt, nun aber doch
- Gauben an sich sind nicht das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist der Umstand, dass diese aus Räumen unterm Dach oft ein ganzes Geschoss werden lassen. Und wenn der Bebauungsplan für ein Gebiet nur eine bestimmte Geschosszahl zulässt, dann dürfen solche Gauben nicht eingebaut werden. Aber genau das ist während der vergangenen Jahre in der Bodolzer Kirchstraße vielfach passiert. Eine eigentlich illegale Schaffung von Tatsachen. Doch das soll sich jetzt ändern. Statt den Rückbau zu verlangen, hat der Bodolzer Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, alle Gauben zu legalisieren.
Jahrelang ist der Fehler unbemerkt geblieben. Alle Hauseigentümer in der Bodolzer Kirchstraße, die in den vergangenen Jahren Gauben in ihre Dächer eingebaut haben, haben das sogenannte Genehmigungsfreistellungsverfahren gewählt. Eine Verfahrensart, die allerdings „falsch“war, wie Stefan Ebe sagte, weil dann Gauben ohne besondere Prüfung genehmigt werden.
Anders ist dies bei einer Bauvoranfrage. Fragt also ein Bauherr bei der Gemeinde an, ob das, was er bauen oder ändern möchte, grundsätzlich überhaupt möglich wäre, schaut sich die Verwaltung auch den Bebauungsplan ganz genau an. So geschehen ist das jüngst bei einer Bauvoranfrage für den Einbau zweier Dachgauben
in der Kirchstraße. „Jetzt hat ein Bauherr das richtige Verfahren gewählt und es wurde geprüft“, erklärte Ebe den Unterschied. Denn bei eben dieser Prüfung habe die Bauverwaltung dann gemerkt, dass alles, was vorher geschehen war, ein Fehler gewesen ist. „Es liegt eine gewisse Illegalität vor bei den anderen Leuten, die da in der Vergangenheit Gauben eingebaut haben“, sagte der Bauamtsleiter auf der Gemeinderatssitzung. Denn das Problem seien nicht etwa die Gauben, sondern das, was diese bewirken. In bestimmten Fällen, etwa wenn zwei Dachgauben eingebaut
Bruno Schmid, Stellvertretender Bürgermeister werden, die sich gegenüberliegen, wird aus Räumen unter dem Dach ein zusätzliches vollwertiges Geschoss. Und im Fall der Kirchstraße darf dem Bebauungsplan zufolge ein Haus nur ein einziges Vollgeschoss haben, sodass also viele der Häuser, die nachträglich Dachgauben eingebaut bekommen haben, jetzt ein zusätzliches, aber unerlaubtes zweites Vollgeschoss besitzen.
„Wir können die Problematik nur lösen, indem wir den Bebauungsplan ändern“, betonte der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schmid und unterstrich damit Ebes Vorschlag, „die vielen illegalen Bauten legal werden zu lassen“.
Der Antragsteller, der als einziger alles richtig gemacht hatte, hat allerdings den „Schwarzen Peter“gezogen. Er nämlich muss mit seinen beiden beantragten Dachgauben warten, bis der neue Bebauungsplan fertig ist. Und das kann im allerbesten Fall ein Jahr dauern. Der Gemeinderat hatte noch überlegt, wie er ihm helfen könne und war prinzipiell gewillt, ihm sein „Okay“für den Baustart zu geben. Allerdings machten Ebe und Schmid sowie Gemeinderätin Edith Ott darauf aufmerksam, dass es ein Unterschied sei, ob etwas unbewusst illegal passiert oder in vollem Bewusstsein.
„Der Ehrliche ist der Lackierte“, brachte es Franz Joachim auf den Punkt, als das Gremium sich genötigt sah, dem Bauwerber das „Nein“für seine Dachgauben auszusprechen. Ein Ergebnis, das mit fünf Gegenstimmen gefällt wurde. „Das Beste für den Bauherrn ist, dass wir so schnell wie möglich einen Planer finden, der uns den Bebauungsplan ändert“, tröstete Schmid.